Frau

Willkommen bei der Praxis für Physiotherapie
Tischer Inh. Anke Maywald in Lübbenau


Schön, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen.

In unserer Physiotherapiepraxis in Lübbenau stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Mit viel Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung und einem ganzheitlichen Blick auf Körper und Gesundheit begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden, Beweglichkeit und innerer Balance.

Unser vielfältiges Therapieangebot umfasst klassische physiotherapeutische Maßnahmen ebenso wie spezialisierte Anwendungen. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem Orthopädie, Chirurgie, Neurologie sowie gezielte Kiefergelenkstherapie (CMD).

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie kompetent und ganzheitlich zu begleiten.

Physiotherapie Tischer
Inh. Anke Maywald

Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstags nach Vereinbarung

Mitgliedschaften:




Unser Team

Unser Team in der Praxis für Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald

Unsere Leistungen


  • Rückbildungsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • craniosacrale Therapie
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • Kiefergelenktherapie

  • Dorn-Breuss-Massage (Dorntherapie)
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Osteopathische Techniken
  • Säuglingsbehandlung mit MT und osteopathischen Techniken



  • Rollstuhlgerechte Einrichtung



  • Bindegewebsmassage (BGM)
  • Bobath-Liege
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor

  • Ultraschall
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Schlingentischtherapie



  • Bobath für Erwachsene
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle

  • Kältetherapie (Eis)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • med. Bademeister



  • Englisch

  • Russisch



  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in




Aktuelles

Bildschirmzeit und Bewegungsmangel
Wenn der Schulstart auf den Rücken geht

Mit dem Schulstart wächst nicht nur der Wissensdurst, sondern auch der Medienkonsum. Studien zeigen: Schon Grundschulkinder verbringen immer mehr Zeit vor Bildschirmen – sei es im Unterricht, auf Social Media, beim Videogucken oder Gaming. Gleichzeitig steigt mit der Einschulung die Sitzzeit deutlich an – mit spürbaren Folgen für die Gesundheit und den Kinderrücken. „Eltern fühlen sich dieser Entwicklung oft ausgeliefert, sind es aber nicht“, sagt Dr. Dieter Breithecker, Gesundheits- und Bewegungswissenschaftler sowie Experte der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. „Wer Bewegung gezielt in den Alltag einbaut und auf eine bewegungsfördernde und somit auch rückenfreundliche Ausstattung achtet, kann viel für die gesunden Entwicklungsprozesse seines Kindes tun.“ Die AGR zertifiziert besonders rückenfreundliche Produkte – darunter auch Schulranzen und Kindermöbel – nach Prüfung durch eine unabhängige Kommission medizinischer und wissenschaftlicher Experten.

Mit der Einschulung beginnt für Kinder ein neuer Lebensabschnitt – auch in körperlicher Hinsicht: Während Kita-Kinder viel rennen, toben und spielen dürfen, verbringen Schülerinnen und Schüler plötzlich mehrere Stunden täglich im Sitzen – im Unterricht, bei den Hausaufgaben und anschließend oft vor dem Bildschirm. Laut einer Studie des Instituts für Sport und Sportwissenschaft der Universität Heidelberg sitzen Kinder und Jugendliche rund 70 Prozent ihrer wachen Zeit – werktags rund 10,5, am Wochenende mehr als 7,5 Stunden pro Tag. Eine aktuelle Studie der OECD berichtet außerdem: In Deutschland verbringen Jugendliche pro Woche rund 48 Stunden vor Bildschirmen – das entspricht fast sieben Stunden täglich – ein Spitzenwert im internationalen Vergleich.

Sitzmarathon in Deutschlands Klassenzimmern

Dass langes Sitzen der körperlich-geistigen Gesundheit schadet, ist bekannt – doch für Kinder im Wachstum ist es besonders bedenklich. „Bewegungsmangel in Kombination mit hoher Bildschirmzeit hat gravierende Folgen“, warnt Breithecker. Die Symptome reichen von Konzentrationsproblemen, Schlafstörungen und Antriebslosigkeit bis hin zu Haltungsstörungen und Rückenschmerzen. Während in modernen Büros ergonomisches Arbeiten immer häufiger zum Standard wird, sitzen viele Schülerinnen und Schüler weiterhin auf starrem Sitzmobiliar und sollen stundenlang dem Unterricht folgen. „Entwicklungsgerechte ergodynamische Konzepte und Bewegung bleiben im Schulalltag häufig außen vor. Sport ist eines der ersten Fächer, das entfällt, wenn Lehrpersonen fehlen – das ist fatal für die Entwicklung und Gesundheit unserer Kinder“, kritisiert Breithecker.

Was Eltern tun können – Tipps vom Experten

Auch wenn sich Eltern manchmal machtlos fühlen – sie können viel tun, um einen gesunden Ausgleich zum Schulalltag zu schaffen. „Wer bei Ballsportarten, Fahrradfahren, Schwimmen oder einfach draußen Toben Spaß findet, tut seinem Körper Gutes und hat einen geringeren Bedarf, auf einen Bildschirm zu gucken“, empfiehlt Breithecker. Der Bewegungsexperte gibt Tipps, wie sich Aktivität ganz einfach in den Familienalltag integrieren lässt:

  • Spaß an Bewegung: Finden Sie heraus, welche Bewegungs- bzw. Sportart Ihrem Kind Freude macht. Mit Freunden im Verein steigt die Motivation.
  • Aktiver Schulweg: Wenn möglich: zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule – das fördert Fitness und Selbstständigkeit.
  • Bewegte Pause: Nach dem Lernen oder der Bildschirmzeit: kleine Bewegungspausen mit spielerischen Gleichgewichtsübungen, Ballspielen oder einem kurzen Spaziergang.
  • Feste Medienzeiten: Vereinbaren Sie klare Regeln für die Nutzung von Smartphone, Tablet & Co. und achten Sie auf altersgerechte Inhalte.
  • Gemeinsame Aktivitäten: Planen Sie feste Familienzeiten für Bewegung – ob im Wald, beim Spielen im Garten oder bei Ausflügen am Wochenende.
  • Vorbild sein: Kinder orientieren sich am Verhalten der Erwachsenen – leben Sie einen aktiven Alltag vor und nutzen Sie Medien bewusst.
„Zappeln“ erlaubt – so sitzen Kinder richtig Natürlich lässt sich Sitzen in der Schule oder bei den Hausaufgaben nicht völlig vermeiden. Umso wichtiger ist es, dynamisch zu sitzen. Dr. Breithecker rät zum rückenfreundlichen „Zappeln“: „Kinder sollten nicht starr auf dem Stuhl und am Schreibtisch verharren. Sie dürfen und sollen vielseitige, spontane Wechselpositionen – auch auf dem Boden – einnehmen, auch mal „lümmeln“ und leicht auf dem Stuhl kippeln.“ Ideal sind mitwachsende, höhenverstellbare Möbel sowie Sitzmöbel, mit einer dynamischen, mehrdimensional beweglichen Sitzfläche, die den natürlichen Bewegungsdrang von Kindern aufnehmen und nicht blockieren.

Orientierung, welche Kindermöbel und Schulranzen den Kinderrücken gut unterstützen, gibt das AGR-Gütesiegel, das nur Produkte auszeichnet, die nach Prüfung durch eine unabhängige medizinische Expertenkommission als besonders rückenfreundlich bewertet wurden.

Herztod-Risiko durch Erbkrankheit ARVC: Welcher Sport ist erlaubt?
Wer Risiko-Gene für lebensgefährliche Herz-Kreislauf-Erkrankungen in sich trägt, soll trotzdem sicher Sport treiben und von den vielen positiven Effekten für die Gesundheit profitieren können. Darauf zielt ein neues Trainingskonzept ab, das Münchner Herzspezialisten derzeit mit Unterstützung der Deutschen Herzstiftung entwickeln.

Mehr Lebensqualität dank Sport: Die allermeisten Menschen mit Herzproblemen profitieren von regelmäßiger Bewegung. Doch wer an der Erbkrankheit ARVC leidet, der steckt in einem großen Dilemma: Denn falsches Training kann tödlich enden. „Im schlimmsten Fall kann es zu heftigen Herzrhythmusstörungen kommen, die zum plötzlichen Herztod führen können. Doch zugleich haben insbesondere viele junge ARVC-Patienten das Bedürfnis, sich sportlich zu betätigen. Sie möchten nicht darauf verzichten“, weiß Professor Dr. Martin Halle, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung und Ärztlicher Direktor der Abteilung für Präventive Sportmedizin und Sportkardiologie im TUM Klinikum (Technische Universität München). Mit seinem Team aus Herzspezialisten und Sportwissenschaftlern arbeitet der Kardiologe derzeit an einem neuartigen Konzept, das Menschen mit dieser Erbkrankheit ein sicheres Training ermöglicht. Geplant sind konkrete Trainingsprogramme und eine APP, um die Belastung optimal dosieren zu können. Die Deutsche Herzstiftung fördert das Forschungsprojekt mit 100.000 Euro (Titel: „Evaluierung eines neuen Trainingskonzeptes auf Machbarkeit und Sicherheit bei Patienten mit Arrhythmogener (Rechtventrikulärer) Kardiomyopathie [ARVC/AVC]“). 

„Mit ihrer Forschungsarbeit zu Trainingsformen für Patienten mit ARVC leisten Professor Halle und sein Team einen sehr wichtigen Beitrag sowohl zur Prävention des plötzlichen Herztods als auch zu einer besseren Lebensqualität der meist jungen Patienten mit ARVC“, erklärt der Kardiologe Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, zur Förderung des Forschungsprojekts am TUM Klinikum.

Konkrete Handlungsempfehlungen gegen häufige Verunsicherung Gerade junge Betroffene sind sehr häufig verunsichert. Sie fragen sich, ob sie sich im Alltag überhaupt belasten und Sport treiben können – und falls ja wie.  „Für diese Patienten möchten wir konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. Sie zielen darauf ab, ihnen die Unsicherheit zu nehmen, ihre Lebensqualität und psychisches Wohlbefinden zu verbessern und Begleiterkrankungen zu verhindern“, erläutert Herzstiftungs-Experte Halle.

Elektrische Turbulenzen im Herzen  ARVC ist eine Erbkrankheit, die in Deutschland etwa jeden 5000. Menschen betrifft. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie an die Kinder weitergegeben wird, beträgt unabhängig vom Geschlecht etwa 50 Prozent. Der wissenschaftliche Hintergrund: ARVC steht für arrhythmogene rechtsventrikuläre Kardiomyopathie. „Die Erkrankung resultiert aus Fehlbildungen der Wand der rechten Herzkammer. Dadurch verliert der Herzmuskel an seiner rechten Seite an Muskulatur, es lagert sich zunehmend Fettgewebe ein und es bilden sich Vernarbungen. Der Herzmuskel wird zunehmend geschwächt. Durch diesen chronischen Prozess kommt es zu elektrischen Turbulenzen im Herzen und Fehlfunktionen. Diese können im fortgeschrittenen Stadium lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen zur Folge haben“, erläutert Halle.

Bisherigen Forschungen zufolge geht die Erbkrankheit auf eine Störung der Zellverbindungen im Herzmuskel zurück. „Sie sind über bestimmte Brücken miteinander verbunden. Bei ARVC driften diese Brücken auseinander, die Verbindung der Zellen verliert sich“, erklärt Halle.

Weil sich die Erkrankung meistens in der Pubertät auspräge, stelle sie die jungen Menschen vor eine große Herausforderung, so der Kardiologe. „Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind oft stark verunsichert. Sie treiben Fragen um wie diese: Kann ich am Schulsport teilnehmen? Kann ich zum Wandern und Skifahren gehen? Kann ich im Fitnessstudio trainieren oder joggen?“ Hierzu halte sich in der Ärzteschaft noch immer hartnäckig die Meinung, ARVC-Patienten sollten sicherheitshalber lieber grundsätzlich auf Sport verzichten, berichtet Sportkardiologe Halle. Diese Empfehlung sei allerdings nicht zielführend, weil sie viele junge Menschen frustriere und ihrer Lebenswirklichkeit diametral entgegenstehe. Zudem stehe einem kontrollierten moderat-intensiven Training meistens nichts im Wege. Allerdings seien genaue Pläne mit konkreten Empfehlungen zwingend erforderlich.

Sportkardiologe Prof. Halle: „Die Art der Belastung macht den Unterschied“ Nach den Erkenntnissen der Münchner Kardiologen und Sportwissenschaftler kommt es bei ARVC-Patientinnen und -Patienten entscheidend auf die Art der körperlichen Belastung sowie auf das individuelle Risikoprofil an. Die aktuelle DGPK-Leitlinie (1) bleibt allgemein in ihrer Empfehlung (Krafttraining wird nicht explizit erwähnt) und unterscheidet zwischen „Genträgern ohne typische Befunde“ und solchen mit ausgeprägten Merkmalen der Herzmuskelerkrankung („phänotypische Ausprägung“). Für beide Gruppen gilt: Leistungssport und hochintensiver Freizeitsport sollten vermieden werden. Bei einer phänotypischen Ausprägung sind milde bis moderate körperliche Aktivitäten unter bestimmten Voraussetzungen möglich – etwa wenn keine belastungsinduzierten Rhythmusstörungen, keine Synkopen oder kein Kreislaufstillstand vorliegen.

Prof.  Halle und Kollegen postulieren, dass kurze Belastungen und Krafttraining wahrscheinlich eher unproblematisch sind. „Die Patienten sollten beispielsweise davon absehen, eine halbe Stunde zum Laufen zu gehen. Sie können aber durchaus mal eine Treppe hochsprinten, einen kurzen Power-Walk einlegen oder auch isometrische Übungen durchführen, beispielsweise Wandsitzen oder Hanteltraining. Mit dem von der Deutschen Herzstiftung unterstützten Forschungsprojekt wollen wir spezielle Trainingsprogramme entwickeln, die im Idealfall auch in eine APP integriert werden können.“

So können Betroffene lernen, besser mit den Folgen von Post COVID umzugehen
So können Betroffene lernen, besser mit den Folgen von Post COVID umzugehen

Anfang April 2023 endete die Corona Pandemie in Deutschland. Viele haben COVID-19 und alles, was damit zusammenhängt, inzwischen vergessen. „Ja, für viele spielt COVID-19 keine Rolle mehr“, bestätigt der Ergotherapeut Heiko Lorenzen „aber eben nicht für alle“. Mit „nicht alle“ meint er beispielsweise seine Co-Autorin des Therapieprogramms PACING 2.0, Anna Battisti. Der Kommunikationswissenschaftlerin mit Post COVID ist es dank dieses wissenschaftlich fundierten, ausgeklügelten Programms gelungen, ihre anfangs schweren Beeinträchtigungen so zu reduzieren, dass sie inzwischen zu den mild Betroffenen zählt. Ihr Wissen geben die beiden Expert:innen unter anderem in Fortbildungen an der Akademie des DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.) weiter.

Menschen mit Post COVID sind – je nach Schweregrad – unterschiedlich stark in ihrer körperlichen und/ oder geistigen Leistungsfähigkeit geschwächt. Die Schweregrade reichen von mild bis schwerst betroffen. „Die Bezeichnung „mild betroffen“ ist für Außenstehende leicht irreführend, denn selbst mild betroffen zu sein, bedeutet: massive Einschränkungen im Alltag durch hochgradige Erschöpfung (Fatigue), kognitive Beeinträchtigungen, Schlafstörungen und Kreislaufprobleme “, stellt Anna Battisti klar, wie sehr die Folgen einer Corona-Erkrankung das Leben Betroffener aushebeln können und fährt fort: „Schwerst Betroffene sind pflegebedürftig – mitunter sogar rund um die Uhr“. Im Klartext: Die möglichen Auswirkungen von Post COVID können äußerst schwerwiegend sein. Dazu der Ergotherapeut Lorenzen: „Es lohnt sich, bei Patient:innen, die nach einer überstandenen Corona-Infektion beispielsweise Konzentrationsschwierigkeiten oder Brain Fog aufweisen, zügig und zeitnah entsprechend ergotherapeutisch zu intervenieren – auch, um den Verlauf abzumildern oder eine Chronifizierung abzuwenden“. Bestehen nach der Infektion mit dem Corona Virus weiterhin Einschränkungen im Alltag, können Ärzt:innen eine ergotherapeutische Intervention verordnen und zwar unabhängig davon, ob die akute Erkrankung und auch die Rekonvaleszenzzeit überschritten sind. 

Belastungsintoleranz: körperliche oder geistige Anstrengung verschlimmert Symptome Extreme Erschöpfung mit Belastungsintoleranz als Folge einer Infektion mit dem Coronavirus entspricht den Symptomen einer bereits bekannten Erkrankung: ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches Fatigue Syndrom). Auch das Leben von Menschen mit dieser Erkrankung ist von übermäßiger Erschöpfung und weiteren zahlreichen Symptomen geprägt, weshalb die dafür zuständigen Stellen die Betroffenenzahlen zusammenfassen. In Deutschland handelt es sich laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung – Stand 2023 – um immerhin rund 620.000 Menschen, also über sieben Prozent der Bevölkerung. Diese Menschen unterliegen einer ungemein niedrigen Belastungsgrenze, die sie tunlichst nicht überschreiten sollten, da sich sonst ihre Symptome verschlimmern. Nicht immer kommt es nach einer Überforderung zu einer Erholung; manchmal bleibt es bei der Verschlechterung. Eine derart schwierige Lage könnte hoffnungslos erscheinen, doch gibt es eine Perspektive: Neben Medikamenten, die die Symptome lindern können, werden Ansätze wie Pacing, das unter anderem bereits seit langem einen festen Platz in der Schmerztherapie hat, empfohlen. Pacing ist ein Energiemanagement, mit dessen Hilfe Belastungsgrenzen ausgelotet, die eigenen Ressourcen optimal eingesetzt und Überlastungen vermieden werden sollen. „Dieses bisher bekannte Pacing bildet die Grundlage für die Ausweitung auf PACING 2.0“, erklärt Heiko Lorenzen, der selbst Ergotherapeut und als Schulleiter für die Ausbildung von Ergotherapeut:innen verantwortlich ist. Er befasst sich seit mehr als 20 Jahren mit dem Thema „Fatigue und Energiemanagement“ und sagt: „Das Hauptproblem derjenigen mit ME/CFS oder Post COVID, ist die Belastungsintoleranz“. Dieser Aspekt und die drohende Symptomverschlimmerung spielen daher eine zentrale Rolle beim speziell für diese Erkrankten entwickelten PACING 2.0. 

Partizipativ: Ergotherapeutisches Know-how plus Erfahrungen Betroffene Durch das Einbeziehen der Perspektive einer Betroffenen ist es gelungen, das Therapieprogramm PACING 2.0 besonders zielgerichtet zu konzipieren. „Die Handlungsempfehlungen, die das ursprüngliche Pacing gibt, reichen für Menschen mit einer Belastungsintoleranz durch ME/CFS oder Post COVID meist nicht aus“, bestätigt Battisti. Der Ergotherapeut erklärt: „Bei Menschen mit ME/CFS oder Post COVID kann bereits eine minimale Belastung im Alltag zum Überschreiten ihrer individuellen Belastungsgrenze führen – es gibt einen sogenannten „Crash“, der zeitverzögert noch zwei Tage nach der Überlastung einsetzen kann“. Dieser Fall, der wie gesagt zu einer eventuell dauerhaften Verschlechterung des Gesundheitszustands führt, sollte möglichst selten oder besser gar nicht eintreten. Das lässt sich durch ein konsequentes Umsetzen der einzelnen Module von PACING 2.0 erreichen. „PACING 2.0 ist kein starres Programm, vielmehr gibt es Ergotherapeut:innen einen Rahmen, innerhalb dessen sie auf die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und weitere Faktoren, die im Leben der betroffenen Person eine Bedeutung haben, eingehen“, führt Lorenzen weiter aus. 

Ergotherapeutische Analyse, Symptome und Emotionen benennen und differenzieren  In der ersten von drei Therapiephasen von PACING 2.0 schaffen Ergotherapeut:innen zunächst günstige Ausgangsbedingungen sowohl für ihre Patient:innen oder Klient:innen als auch für die therapeutische Beziehung selbst. Wer Post COVID oder ME/CFS hat, fühlt sich anfangs oft geschockt und gestresst – das ganze Leben ist aus der Bahn geraten. Daher ist zuerst ein gründliches Kennenlernen nötig und eine Analyse: Welche Symptome zeigen sich, wie ist der Status quo des Energiehaushalts, welche erreichbaren Ziele werden angestrebt, welche Emotionen wie Ängste, Wut, Frustration beeinflussen die Gedanken und den Alltag der betroffenen Person? „Es ist wichtig, Symptome und Emotionen differenziert zu betrachten“, erklärt der Ergotherapeut. Nicht alles ist alleine der Erkrankung geschuldet und negative Gefühle versperren oft den Blick auf die Realität. Daher ist der Punkt der „Selbstbeobachtung“ ein wichtiger Teil des Therapieprogramms, denn es ist nachweisbar: Durch eine differenzierte Wahrnehmung ihrer Symptome erleben Betroffene eine Zunahme des Kontrollgefühls, welches dem Gefühl der Selbstwirksamkeit ähnlich ist. Das sorgt für Beruhigung und reduziert Stress und Angst. Eine wichtige Voraussetzung, damit die Therapie greifen kann.

Ergotherapeutische Begleitung und Motivation – auch bei Rückschlägen  Mithilfe der ergotherapeutischen Erweiterung des klassischen Pacings lernen Betroffene in der zweiten Phase, sich konsequent so zu verhalten, dass es ihnen gelingt, ihre individuellen Belastungsgrenzen in allen Lebenslagen einzuhalten. „Verhaltensänderung ist mit das Schwierigste, was einem Menschen zuzumuten ist“, wissen Battisti aus Patientensicht und Lorenzen durch seine langjährige Erfahrung als Ergotherapeut. Eine ebenso große Herausforderung ist es, Menschen, die unter starkem Energiemangel und schlimmen Beschwerden leiden, durch diesen langen, anstrengenden Prozess zu leiten und zu begleiten. „Es gibt Aufs und Abs, was zusätzlich zu der zermürbenden Symptomatik der Grunderkrankung sehr belastend ist“, fasst der Ergotherapeut zusammen. Der therapeutische Ansatz ist, klare Handlungsanweisungen festzulegen, um Energie zu sparen, Energieverbrauch neu einzuteilen und dies alles fest in sämtlichen Lebenssituationen zu verankern. Hierfür gilt es, bei den Aktivitäten, die der betroffenen Person wichtig sind, Aufwand zu reduzieren, Hilfsmittel einzusetzen, Energiefresser wie Geräusche und andere Reize zu eliminieren, Handlungen zu analysieren, in Teilschritte zu zerlegen, sie sinnvoll neu zu clustern und reichlich Pausen – rechtzeitig, bevor ein Crash eintreten kann – einzuplanen und vor allem einzuhalten. Aktivitäten, die dem- oder derjenigen weniger wichtig sind, werden (zunächst) aussortiert oder delegiert. 

Abschluss der ergotherapeutischen Intervention: Auswertung und Feedback Menschen mit ME/CFS oder Post COVID geht es ähnlich wie anderen mit einer nicht sichtbaren Erkrankung: Für das Umfeld sieht diese Person aus wie immer, niemand nimmt von außen wahr mit welchen Problemen, Einschränkungen und Sorgen Betroffene tagtäglich konfrontiert sind – gerade, wenn man nicht im selben Haushalt lebt. Aber selbst dann ist es Nicht-Betroffenen nicht immer möglich, sich in den anderen Menschen hineinzuversetzen. „Wenn kein Verständnis da ist, ist das zutiefst verletzend – gerade, wenn es um Angehörige geht“, betont Battisti. Aufklärende Worte von Ergotherapeut:innen, die über die Erkrankung, deren Symptome und alles was damit einhergeht, tiefgreifendes Wissen haben und gut und verständlich vermitteln können, sind oft der Schlüssel für ein besseres Miteinander, was den Therapieerfolg weiter positiv beeinflusst. Das Krankheitsbild ist komplex und so ist auch alles, was damit zusammenhängt, vielschichtig. Ob es um das Bitten um Unterstützung, angemessene Kommunikation oder weitere Gesichtspunkte, die die Betroffenen selbst und ihr Umfeld betreffen, geht: In PACING 2.0 sind alle Aspekte zusammengeführt, die dazu beitragen können, den Betroffenen wieder zu mehr Lebensqualität zu verhelfen. Inklusive der Evaluation (Bewertung), sobald das Maximum dessen, was sich erzielen lässt, erreicht ist. Es ist typisch für Ergotherapeut:innen, und im Fall von Menschen mit ME/CFS oder Post COVID besonders wichtig, jeden kleinen Erfolg zu beleuchten und hervorzuheben. Das findet im Lauf der Therapie fortlaufend statt. „Zum Abschluss sieht PACING 2.0 vor, die Erfolge und alles Positive in Summe sichtbar zu machen“, verdeutlicht Lorenzen, wie Ergotherapeut:innen ihre Patient:innen und Klient:innen abschließend nochmals Selbstwirksamkeit verspüren lassen und langfristig für mehr Wohlbefinden und Teilhabe im Alltag sorgen. 

Mehr über Anna Battisti und ihren Umgang mit ihrer Post COVID-Erkrankung ist hier zu finden: Anna Battisti (@annaslongcovidjourney) • Instagram-Fotos und -Videos. Auf seinem Instagram-Kanal @lebenmitfatigue informiert Heiko Lorenzen regelmäßig über Fatigue und Energiemanagement.
Informationsmaterial zu den vielfältigen Themen der Ergotherapie gibt es bei den Ergotherapeut:innen vor Ort; Ergotherapeut:innen in Wohnortnähe auf der Homepage des Verbandes unter https://dve.info/service/therapeutensuche. Zum Podcast gerne hier entlang: https://dve-podcast.podigee.io/

14.08.2025 DGA | Quelle: Deutscher Verband Ergotherapie e.V.

Rückenschmerz beim kindlichen und jugendlichen Sportler
Wie schnell ist eine Diagnostik wichtig?

Bis zu 30 Prozent Kinder und Jugendliche, die intensiv Sport treiben, sind von Rückenschmerzen betroffen. Ursachen sind eine falsche Belastungssteuerung, eine frühe Spezialisierung auf eine einzige Sportart und eine falsche bzw. fehlende Prävention. Wann und wie schnell eine Diagnostik erfolgen sollte und warum das so wichtig ist, darüber berichtet Priv.-Doz. Dr. Michael Cassel, leitender Oberarzt der Hochschulambulanz der Universität Potsdam, auf dem 16. Zeulenrodaer Kongress für Orthopädie und Sportorthopädie (ZKOS).

Brandenburger Daten an über 2000 Kindern und Jugendlichen aus dem Nachwuchsleistungssport zeigen eine altersabhängige Entwicklung von Rückenschmerzen. Demnach kommen wenige Kinder mit Rückenschmerzen in einem Alter von 11 Jahren zum Leistungssport. Bereits mit 14 Jahren klagen dann 20 Prozent von ihnen über Rückenschmerzen.

Besonders betroffen sind unter anderem die Wassersportarten Rudern und Kanu, aber auch Ringer, Turner, Turmspringer, Fußballer, Handballer, Judoka und Tennisspieler. Während in der Bevölkerung die Skoliose und der Scheuermann meist bekannt sind, geht es in den sportärztlichen Untersuchungen jedoch häufig um mehr.

„Wir haben im ambitionierten Sport ein relevantes Problem“, sagt Dr. Cassel, „Wirbelbogen-Ödeme sind immer häufiger zu sehen und führen bei nicht rechtzeitiger Diagnostik zu langwierigen Behandlungen aufgrund sich daraus entwickelnder Wirbelbogenbrüche.“

Rund ein Viertel bis ein Drittel der zwischen 11 und 17jährigen jungen Sportler haben ein hohes Risiko eine Stress-Fraktur des Wirbels durchzumachen und eine Spondylolyse auszubilden. Mit etwa 80 Prozent sind die Wirbel L4, L5 am häufigsten betroffen, seltener L2, L3. Die jungen Patienten kommen dann zum Teil mit großen Einschränkungen und Schmerzen und können sich kaum bewegen.

Dies muss unbedingt verhindert werden. Eine Leitlinie zum kindlichen Rückenschmerz aus der Pädiatrie empfiehlt daher insbesondere bei Kindern, die über 2 Wochen lang Rückenschmerzen haben, frühzeitig eine bildgebende Diagnostik einzuleiten.

Ärztliche Abklärung auch bei Freizeitsportlern

Auch Dr. Cassel empfiehlt eine klinische Anamnese und anschließende Diagnostik, wenn ein Kind den Alltag einschränkende oder wiederkehrende Rückenschmerzen hat, die länger als 14 Tage anhalten.

Nicht selten finden sich bereits kleine Stressverletzungen des Knochens, die unbehandelt voranschreiten und sich im Rahmen fortgeführter Belastungen schrittweise zu einer Stressfraktur fortenzwickeln.

Während im Spitzensport kooperierende Sportärzte an den Trainingsstützpunkten solche Dinge oft schon nach frühzeitig abklären, sind intensive Freizeit-Sportler (zum Beispiel mehrfach die Woche Fußball-Training und am Wochenende Turnier) ebenso gefährdet.
Cassel appelliert an Trainer, Betreuer und Eltern ein wachsames Auge auf die jungen Sportler zu haben. In der akuten Rückenschmerzphase sollte der Sport unterbleiben, bis alles ärztlich abgeklärt ist. Die Aufgabe der Orthopäden und Sportärzte ist die Differenzierung einer spezifischen von einer unspezifischen Rückenschmerz-Ursache, sodass die Behandlung adäquat eingeleitet werden kann.

Beim unspezifischen Rückenschmerz beispielsweise sollte man ein Kind nicht aus dem Schulsport nehmen.

Stressbrüche an den Wirbeln jedoch brauchen bis zu 6-9 Monate Zeit. Je früher sie behandelt werden, desto eher ist die vollständige Heilung erreichbar. „Das Problem ist die lange Zeit“, so Cassel, „kein junger Sportler will so lange aussetzen.“



Kontakt

Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de



Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    Die personenbezogenen Daten werden an Drittanbieter zur Analyse der Nutzung unserer Webseite weitergegeben, soweit dies für die Zwecke der Analyse erforderlich ist. Soweit die Cookies zum Zweck des Trackings eingesetzt werden, informieren wir hierüber gesondert in dieser Datenschutzerklärung.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    Der Einsatz von nicht erforderlichen Cookies (etwa Marketing- Statistik- oder Third Party- Cookies) erfolgt auf Basis einer Einwilligung, die mittels des Cookie-Banners auf unserer Webseite erteilt wurde und auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit a. DSGVO beruht sowie für die Datenübermittlung in Drittländer auf Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

  5. Google Maps

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen den Kartendienst Google Maps von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).
    Bei dem Aufruf des Kartendienstes durch den Klick auf „Karte Aktivieren“ speichert der Webserver von Google automatisch Ihre IP-Adresse, Standortdaten, eine Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems, Webbrowsers und Endgeräts, Datum und Uhrzeit der abgerufenen Seiten sowie die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde. Die Daten dienen dazu den Kartendienst auf unserer Seite zur Verfügung zu stellen.
    Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen von Google unter der nachstehenden Internetadresse https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


Datenschutz­erklärung bereitgestellt durch:
franz.de
Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Unser Spezialist und Partner:


Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf




Impressum

Angaben gemäß des Digitale-Dienste-Gesetzes

Anschrift:
Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau

Geschäftsführer/in: Anke Maywald


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin verliehen in Deutschland

Bildnachweis:
© vectorfusionart | stock.adobe.com

Zulassungsbehörde:
VdAk Landesausschuß
AEV Berlin 26.9.97
Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände Berlin 26.9.97



Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Großenhainer Str.
01968 Senftenberg


Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Anke Maywald, c/o Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald, Bahnhofstr. 19, 03222 Lübbenau

Information nach dem Verbraucherstreit­beilegungsgesetz (VSBG):
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@physiotherapie-tischer.de

Erstellung und Betreuung der Homepage:

DGA Medien GmbH

DGA Medien GmbH
Egonstraße 6 · 45896 Gelsenkirchen
info@dga-medien.de
www.dga-medien.de

Homepages für Zahnärzte, Ärzte, Physiotherapeuten,
Ergotherapeuten und Logopäden

Impressum bereitgestellt durch:
franz.de
Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Unser Spezialist und Partner:


Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf