Frau

Willkommen bei der Praxis für Physiotherapie
Tischer Inh. Anke Maywald in Lübbenau


Schön, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen.

In unserer Physiotherapiepraxis in Lübbenau stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Mit viel Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung und einem ganzheitlichen Blick auf Körper und Gesundheit begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden, Beweglichkeit und innerer Balance.

Unser vielfältiges Therapieangebot umfasst klassische physiotherapeutische Maßnahmen ebenso wie spezialisierte Anwendungen. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem Orthopädie, Chirurgie, Neurologie sowie gezielte Kiefergelenkstherapie (CMD).

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie kompetent und ganzheitlich zu begleiten.

Physiotherapie Tischer
Inh. Anke Maywald

Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstags nach Vereinbarung

Mitgliedschaften:




Unser Team

Unser Team in der Praxis für Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald

Unsere Leistungen


  • Rückbildungsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • craniosacrale Therapie
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • Kiefergelenktherapie

  • Dorn-Breuss-Massage (Dorntherapie)
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Osteopathische Techniken
  • Säuglingsbehandlung mit MT und osteopathischen Techniken



  • Rollstuhlgerechte Einrichtung



  • Bindegewebsmassage (BGM)
  • Bobath-Liege
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor

  • Ultraschall
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Schlingentischtherapie



  • Bobath für Erwachsene
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle

  • Kältetherapie (Eis)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • med. Bademeister



  • Englisch

  • Russisch



  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in




Aktuelles

Bundesweiter Vorlesetag am 21. November 2025
Bitte lies mir vor! Lütfen bana oku! Peux-tu me lire? – Vorlesen wirkt in allen Sprachen

Unter dem Motto „Vorlesen spricht Deine Sprache“ findet am 21. November der bundesweite Vorlesetag statt und rückt das Vorlesen in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit. Sonja Utikal vom Deutschen Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) erklärt, warum das Vorlesen für Kinder ein unverzichtbarer Impuls für ihre sprachliche, kognitive und emotionale Entwicklung ist – ganz gleich, in welcher Sprache vorgelesen wird. Welche Bedeutung hat das Vorlesen für die kindliche Entwicklung?

Utikal: Vorlesen wurde von der Stiftung Lesen in der Vergangenheit bereits einmal als „Superkraft“ bezeichnet – und dafür gibt es viele Gründe. Zunächst einmal: Vorlesen kostet kein Geld und kann flexibel im individuellen Alltag eingebaut werden. Dieser Vorteil sollte in Zeiten wachsenden ökonomischen Drucks, unter dem viele Familien stehen, nicht unterschätzt werden. Zudem ist die positive Wirkung des Vorlesens durch zahlreiche Studien belegt: Es wirkt sich langfristig positiv auf das spätere Leseverhalten, die Mediennutzung, den Schulerfolg und auch auf das Freizeitverhalten aus. Nicht zuletzt stärkt die Vorlesesituation in den Familien den emotionalen Kontakt zwischen Eltern und Kindern. Damit ist das Vorlesen eine besonders nachhaltige Investition in die gesamte kindliche Entwicklung.

Kann Vorlesen auch die Sprachentwicklung von Kindern unterstützen?

Utikal: Sprachgesunde Kinder, die in ihrer sprachlichen Entwicklung lediglich etwas „hinterherhinken“, profitieren vom regelmäßigen Vorlesen, weil es sie dabei unterstützt, ihren Rückstand zu verkleinern oder aufzuholen. Dies gilt insbesondere, wenn beim Vorlesen das Gespräch mit dem Kind gesucht wird (sogenanntes „dialogisches Lesen“ oder „dialogische Bilderbuchbetrachtung“). Die Fortschritte zeigten sich sowohl beim Wortschatz als auch in der Grammatik und in der allgemeinen sprachlichen Ausdrucksfähigkeit.

In welcher Sprache sollten Eltern mehrsprachig aufwachsender Kinder vorlesen?

Utikal: Es spielt keine Rolle, in welcher Sprache vorgelesen wird. Wichtiger ist, dass die Eltern ihrem Kind in einer Sprache vorlesen, die sie selbst gut beherrschen. Auf diese Weise kann auch die mehrsprachige Sprachentwicklung gefördert werden. Denn Sprachmischungen gehören zum Alltag in mehrsprachigen Familien und das schadet dem Kind nicht. Dennoch gehört zum Erwerb jeder Sprache ein ausreichender Input. Der ist pro Sprache in mehrsprachigen Umgebungen geringer und das lässt sich hervorragend durch Vorlesesituationen „begradigen“. Tagsüber in der Kita hört ein Kind z. B. viel Deutsch. Zu Hause kann beim Vorlesen dann gezielt die andere Sprache gefördert werden.

Wie finden Eltern die richtige Lektüre für ihre Kinder?

Utikal: Generell gilt, dass die Lektüre immer zum Alter und zu den Interessen des jeweiligen Kindes passen muss. Deshalb sollte man sich die Bücher genau anschauen, bevor man sie vorliest. Sind die Kinder noch sehr jung, spielen vor allem die Illustrationen eine wichtige Rolle.
Das große Angebot an Büchern für Kinder und Jugendliche, 2024 waren es mehr als 7589 Titel, macht aber die Auswahl in der Tat schwierig. Hilfreich finde ich die Buch- und Medientipps aus dem Programm „Lesestart 1 2 3“ der Stiftung Lesen oder das kostenlose Angebot „Einfach vorlesen!” Dort gibt es auch eine tolle App, die kostenlos und nach Altersstufen vorsortiert wöchentlich neue Bücher anbietet, die dann am Tablet oder Smartphone vorgelesen und gemeinsam betrachtet werden können.

Entlastung des Gesundheitssystems
Auch Physiotherapeuten können einen Beitrag leisten

Das deutsche Gesundheitssystem steht durch stetig steigende Ausgaben vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung hat daher in ihrem Koalitionsvertrag einige Vorhaben formuliert, die das System entlasten sollen – beispielsweise zur Steuerung von Patienten. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V. - zeigt auf, welche entscheidende Rolle Physiotherapeuten spielen könnten, um das Gesundheitswesen zu stützen.

Die demografische Entwicklung ist für das deutsche Gesundheitswesen sehr herausfordernd, denn immer mehr Menschen müssen immer länger ärztliche oder therapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen. Zugleich verstärkt sie den Fachkräftemangel, da viele Arbeitnehmer in Rente gehen und nicht ausreichend Nachwuchs ausgebildet wird, um die Lücken zu füllen – in der Gesundheitsbranche ist dieser Umstand noch ausgeprägter als in anderen Bereichen. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung daher einige strukturelle Reformen vereinbart, die zu Verbesserungen im Gesundheitssektor führen sollen. Ein Punkt ist das sogenannte Primärarztsystem, bei dem die Physiotherapie eine entscheidende Rolle spielen könnte.

Die Kernidee eines Primärversorgungssystems ist, dass Patienten immer zunächst eine definierte primärversorgende Stelle aufsuchen (beispielsweise im Primärarztsystem die Hausarztpraxis) und nicht direkt einen Facharzt konsultieren. Stattdessen übernimmt die primär versorgende Stelle den Erstkontakt zum Patienten und klärt die Behandlungsbedarfe. Anschließend koordiniert sie die erforderliche arzt- und sektorenübergreifende Behandlung. Durch diese zentrale Anlaufstelle soll unter anderem vermieden werden, dass Patienten ohne Überweisung und Abstimmung unterschiedliche Praxen derselben Arztgruppe mehrfach besuchen. Dies hätte Vorteile für alle Beteiligten: Für die Patienten verkürzen sich Wartezeiten, da die Praxen nicht mehr unbegrenzt aufgesucht werden können, und für die behandelnden Personen würde dies eine effektivere, zielgerichtetere sowie effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen – insbesondere der Arbeitskräfte – bedeuten.

Die Idee eines Primärversorgungssystems ist nicht neu und auch der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V. - hat sich im vergangenen Jahr bereits intensiv mit einer möglichen Ausgestaltung beschäftigt. Damit das Primärarztsystem funktioniert, müssen zunächst Rahmenbedingungen für eine bessere Steuerung und Zusammenarbeit geschaffen werden. Es braucht beispielsweise verbindliche Regeln, damit die unterschiedlichen Gesundheitsberufe besser zusammenarbeiten, und technische Möglichkeiten, um einen sicheren und schnellen Austausch von Informationen zu gewährleisten. „In der Praxis erleben wir oft, dass Patienten zu uns kommen, ohne dass uns Physiotherapeuten die für die Behandlung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Hätten wir vorab die Möglichkeit, einen Blick in die Patientenakte zu werfen, um OP-Berichte oder Röntgenbilder anzuschauen, könnten wir von Behandlungsbeginn an viel zielgerichteter arbeiten und der Patient hätte einen schnelleren Therapierfolg“, bemängelt Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende beim IFK. Nicht immer scheitert der Informationsaustausch an den technischen Möglichkeiten, betont Repschläger: „Die Kompetenz der Therapeuten wird stellenweise unterschätzt oder zu wenig genutzt. Wir haben nicht nur eine fundierte Ausbildung, sondern auch häufiger Kontakt zum Patienten und erlangen dadurch regelmäßig ein viel umfangreicheres Bild über die Beschwerden als andere Gesundheitsberufe.“ Direktzugang: IFK skizziert ergänzenden Baustein mit viel Potenzial 

Neben dem Primärversorgungssystem sieht der IFK noch einen ergänzenden Baustein, um das Gesundheitssystem zu entlasten: den Direktzugang. Auch diese Idee ist nicht neu, der IFK setzt sich bereits seit zwei Jahrzehnten für diesen Ansatz ein. Hierbei kann ein Patient selbstständig einen Physiotherapeuten aufsuchen, ohne dass eine vorherige ärztliche Überweisung oder Diagnose vonnöten ist. Klingt dieses Modell zunächst wie ein Widerspruch zum vorher skizzierten Primärsystem, so ist es aus Sicht des Berufsverbands eine sinnvolle Ergänzung und ein wichtiger Baustein zur Entlastung der Ärzte und damit auch zur Kostenreduzierung. Denn auch hierbei ist das Ziel, Arztkontakte zu reduzieren und vorhandene Ressourcen innerhalb des Gesundheitssystems besser zu nutzen.

Praktisch würde der Direktzugang wie folgt aussehen: Nach dem ersten Termin, in dem ein so genanntes Screening stattfindet – quasi ein Gesundheitscheck, um den aktuellen Zustand des Patienten zu ermitteln –, entscheidet der Physiotherapeut, ob eine Behandlung im Direktzugang möglich ist. Wenn ja, führt er eine Diagnostik durch, startet mit der physiotherapeutischen Behandlung und informiert die primärversorgende Stelle. Sollte er jedoch medizinische Warnsignale (sogenannte „Red Flags“) feststellen, die auf schwerwiegende Erkrankungen hinweisen und eine ärztliche Abklärung erfordern, verweist er den Patienten zur weiteren Koordination der Behandlung an die primärversorgende Stelle.

Aus Sicht des IFK hätte ein gut ausgestalteter Direktzugang als ein Baustein von vielen das Potenzial, zur Kostenreduktion des Gesamtsystems beizutragen, da der Physiotherapeut einen Teil des Patientenaufkommens abfängt. „Der Direktzugang ist zwar nicht für alle Patienten und auch nicht für alle Beschwerden praktikabel. Für Patienten jedoch, die einen eher kurzfristigen Behandlungsbedarf aufweisen, beispielsweise an Rückenschmerzen leiden, die durch Gelenkblockierungen oder lokale Muskelverhärtungen entstanden sind, ist er hervorragend geeignet“, betont Repschläger.

Mobilität erhalten – wie Physiotherapie Menschen mit Diabetes unterstützt
Weltdiabetestag am 14. November 2025

Zum Weltdiabetestag 2025 betont Physio Deutschland die zentrale Rolle der Physiotherapie für Menschen mit Diabetes – unabhängig vom Alter. Denn Bewegung ist weit mehr als nur Aktivität: Sie ist ein Schlüssel zur Lebensqualität und zur Selbstständigkeit im Alltag. In Deutschland leben aktuell über 9,1 Millionen Menschen mit Typ-2-Diabetes. Davon sind schätzungsweise vier Millionen Betroffene über 65 Jahre alt. Auch Kinder und Jugendliche sind zunehmend betroffen: Mehr als 34.500 unter 18-jährige leben mit Typ-1-Diabetes, und fast 1.000 mit Typ-2-Diabetes. Die Folgeerkrankungen – darunter Muskelschwäche, Nervenschäden (Neuropathien) und das diabetische Fußsyndrom – können die Mobilität stark einschränken. 
„Physiotherapie ist mehr als Bewegung – sie ist ein Weg zu mehr Lebensqualität“, sagt Dr. Minettchen Herchenröder, Physiotherapeutin und Generalsekretärin bei Physio Deutschland und ergänzt: „Menschen mit Diabetes, ob jung oder alt, profitieren enorm von gezielter Mobilitätsförderung. Die evidenzbasierte Physiotherapie kann helfen, Folgeerkrankungen zu vermeiden und die Selbstständigkeit zu erhalten.“ Evidenzbasierte Wirkung von Physiotherapie  Eine randomisierte kontrollierte Studie zeigt, dass ein zwölfwöchiges Übungsprogramm für Fuß und Sprunggelenk bei Menschen mit diabetischer Neuropathie die Gehgeschwindigkeit, den Bewegungsumfang und das Vibrationsempfinden signifikant verbessert. Auch die Sturzprävention ist entscheidend: Laut dem aktualisierten Empfehlungspapier der Bundesinitiative Sturzprävention senken kombinierte Programme aus Kraft-, Gleichgewichts- und Ausdauertraining das Sturzrisiko bei älteren Menschen deutlich. 
„Gezielte Bewegung ist ein wirksames Mittel gegen Stürze – und damit gegen den Verlust von Selbstständigkeit“, so Dr. Herchenröder. „Physiotherapie kann hier präventiv und therapeutisch wirken.“ Bewegung senkt den Blutzucker  Regelmäßige körperliche Aktivität verbessert die Insulinempfindlichkeit und senkt den HbA1c-Wert – den Langzeitblutzucker – um durchschnittlich 0,4 Prozentpunkte. Besonders effektiv sind Programme mit mindestens 150 Minuten moderater Aktivität pro Woche, ergänzt durch Kraft- und Balancetraining. Kinder und Jugendliche: Bewegung als Therapie und Lebensfreude  Auch Kinder und Jugendliche mit Diabetes profitieren von Bewegung – körperlich und psychosozial. Sport verbessert die Glukoseverwertung, senkt den Tagesbedarf an Insulin und stärkt das Selbstbewusstsein. Damit Bewegung nicht zur Belastung wird, sind individuelle Trainingskonzepte und eine enge Begleitung durch Physiotherapeut*innen besonders wichtig. Physiotherapie: Schlüssel zur Selbstständigkeit  Physiotherapeut*innen entwickeln individuelle Trainingsprogramme, die Kraft, Gleichgewicht und Koordination fördern. Ziele sind: Sturzprävention durch Gleichgewichts- und Koordinationstraining, Erhalt der Selbstständigkeit im Alltag, Verbesserung der Durchblutung zur Vorbeugung des diabetischen Fußsyndroms, Schmerzlinderung bei Polyneuropathie, Motivation zur Bewegung durch alltagsnahe Übungen. Physio Deutschland fordert daher, die Rolle der Physiotherapie in der Versorgung von Menschen mit Diabetes stärker zu berücksichtigen – sowohl in der Prävention als auch in der Therapie.

Vielversprechende Ergebnisse für digitale Arthroseversorgung
Abschluss des Forschungsprojektes SmArt-E an der Hochschule Bochum

Im Audimax des Gesundheitscampus der Hochschule Bochum fand am 24. Juni 2025 die hybride Abschlussveranstaltungdes Forschungsprojekts SmArt-E statt. Insgesamt nahmen 70 Personen teil – 50 vor Ort, 20 online via Online-Konferenzsystem. Unter den Gästen waren neben Vertreter*innen der Konsortialpartner auch Studienteilnehmende, kooperierende Physiotherapeut*innen, Fachleute aus Wissenschaft und Praxissowie externe Interessierte.

Im Mittelpunkt stand die Präsentation der zentralen Studienergebnisse zur Effizienz und Wirksamkeit einer digital begleiteten physiotherapeutischen Intervention im Vergleich zur konventionellen Regelversorgung bei Knie- und Hüftarthrose. Die sogenannte SmArt-E Intervention umfasste ein sechs Wochen langes, physiotherapeutisch begleitetes Trainings- und Edukationsprogramm, das im Anschluss durch eine App zuhause weitergeführt wurde.

Das interdisziplinäre Konsortium, geleitet von der Hochschule Bochum, arbeitete in den vergangenen zwei Jahren eng zusammen. Die Studienteilnehmenden und Physiotherapeut*innen wurden durch die Studienzentren in Bochum, Cottbus und Tübingen vor Ort begleitet. Zudem wurden Schulungen von der Charité Universitätsmedizin – Berlin angeboten. Parallel dazu bereiteten die Techniker Krankenkasse, das Kompetenzzentrum für Klinische Studien in Bremen und das SOCIUM die gesundheitsökonomische Evaluation methodisch vor. Wertvolle Impulse erhielt das Forschungsteam regelmäßig von den Kooperationspartnern aus den Niederlanden, vertreten durch Dr. Cindy Veenhof und Dr. Corelien Kloek.

Prof. Dirk Peschke von der Hochschule Bochum stellte die Hauptergebnisse der Studie vor: „Nach zwölf Monaten zeigten sich beim Schmerzempfinden und bei der Gelenkfunktion keine eindeutigen Vorteile der SmArt-E Intervention gegenüber der Regelversorgung. Allerdings ergaben sich nach drei Monaten Hinweise auf eine stärkere Schmerzreduktion in der SmArt-E Gruppe. Nach zwölf Monaten waren außerdem größere Verbesserungen in den Bereichen „Kräftigung“, „Selbstwirksamkeit“ und in der Funktion bei Kniearthrosen erkennbar.“, so der Professor für Physiotherapie.

„Die SmArt-E Intervention stellt eine vielversprechende Möglichkeit zur Behandlung von Menschen mit Knie- und Hüftarthrose dar. Der Trend geht in die richtige Richtung – zugunsten der SmArt-E Intervention – auch wenn leider nur relativ wenige signifikante und klinisch relevante Veränderungen festgestellt wurden. Die Ergebnisse zeigen jedoch, dass SmArt-E eine alternative Versorgungsoption neben der Regelversorgung darstellt, die in keinem der untersuchten Aspekte weniger effektiv als die aktuell übliche Versorgung ist“, so Prof. Dr. Dirk Peschkes Fazit.

Auch die Projektpartner zogen eine positive Bilanz: Hannes Böbinger, Projektleiter bei der Techniker Krankenkasse, freut sich über das positive Feedback der Teilnehmenden, welches die „Akzeptanz und den Mehrwert dieser innovativen Methode“ unterstreiche. Durch den direkten Dialog mit den Versicherten habe man „wichtige Einblicke und wertvolle Anregungen erhalten, um die Versorgung weiter zu verbessern.“

Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Physiotherapieverbands IFK, unterstrich die Bedeutung des Projekts für die Profession der Physiotherapie: „Wir haben ein großes Interesse daran, die Versorgung unserer Patienten zu gewährleisten und stetig weiterzuentwickeln. Solche Projekte im wissenschaftlichen Kontext helfen dabei, unsere Profession zukunftsfest aufzustellen.“

Derzeit arbeiten die Konsortialpartner der Ruhr-Universität Bochum, insbesondere die Abteilung Allgemeinmedizin um Prof. Horst Christian Vollmar, an der Abschlusserstellung der Prozessevaluation. Diese widmet sich der Frage, inwieweit der Ablauf der Studie, die Qualität einzelner Prozesse, sowie die Einschätzungen und das Mitwirken der Teilnehmenden das Ergebnis beeinflusst haben könnten.
Weiterhin wird aktuell analysiert, wie SmArt-E nachhaltig und in verschiedenen Versorgungskontexten in die Fläche gebracht werden könnte.
Parallel dazu schließt das SOCIUM der Universität Bremen um Prof. Heinz Rothgang die gesundheitsökonomische Evaluation ab, um die Rentabilität der Intervention für das deutsche Gesundheitssystem zu bewerten.

Der abschließende Schritt liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Nach eingehender Prüfung kann im besten Fall eine Empfehlung zur Aufnahme in die Regelversorgung erfolgen. Die finalen Ergebnisse sind spätestens Mitte 2026 auf der Webseite des G-BA abrufbar.

10.11.2025 DGA | Quelle: Hochschule Bochum, Detlef Bremkens



Kontakt

Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de



Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    Die personenbezogenen Daten werden an Drittanbieter zur Analyse der Nutzung unserer Webseite weitergegeben, soweit dies für die Zwecke der Analyse erforderlich ist. Soweit die Cookies zum Zweck des Trackings eingesetzt werden, informieren wir hierüber gesondert in dieser Datenschutzerklärung.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    Der Einsatz von nicht erforderlichen Cookies (etwa Marketing- Statistik- oder Third Party- Cookies) erfolgt auf Basis einer Einwilligung, die mittels des Cookie-Banners auf unserer Webseite erteilt wurde und auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit a. DSGVO beruht sowie für die Datenübermittlung in Drittländer auf Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

  5. Google Maps

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen den Kartendienst Google Maps von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).
    Bei dem Aufruf des Kartendienstes durch den Klick auf „Karte Aktivieren“ speichert der Webserver von Google automatisch Ihre IP-Adresse, Standortdaten, eine Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems, Webbrowsers und Endgeräts, Datum und Uhrzeit der abgerufenen Seiten sowie die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde. Die Daten dienen dazu den Kartendienst auf unserer Seite zur Verfügung zu stellen.
    Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen von Google unter der nachstehenden Internetadresse https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


Datenschutz­erklärung bereitgestellt durch:
franz.de
Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Unser Spezialist und Partner:


Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf




Impressum

Angaben gemäß des Digitale-Dienste-Gesetzes

Anschrift:
Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau

Geschäftsführer/in: Anke Maywald


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin verliehen in Deutschland

Bildnachweis:
© vectorfusionart | stock.adobe.com

Zulassungsbehörde:
VdAk Landesausschuß
AEV Berlin 26.9.97
Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände Berlin 26.9.97



Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Großenhainer Str.
01968 Senftenberg


Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Anke Maywald, c/o Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald, Bahnhofstr. 19, 03222 Lübbenau

Information nach dem Verbraucherstreit­beilegungsgesetz (VSBG):
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@physiotherapie-tischer.de

Erstellung und Betreuung der Homepage:

DGA Medien GmbH

DGA Medien GmbH
Egonstraße 6 · 45896 Gelsenkirchen
info@dga-medien.de
www.dga-medien.de

Homepages für Zahnärzte, Ärzte, Physiotherapeuten,
Ergotherapeuten und Logopäden

Impressum bereitgestellt durch:
franz.de
Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
Unser Spezialist und Partner:


Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf