Frau

Willkommen bei der Praxis für Physiotherapie
Tischer Inh. Anke Maywald in Lübbenau


Schön, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen.

In unserer Physiotherapiepraxis in Lübbenau stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Mit viel Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung und einem ganzheitlichen Blick auf Körper und Gesundheit begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden, Beweglichkeit und innerer Balance.

Unser vielfältiges Therapieangebot umfasst klassische physiotherapeutische Maßnahmen ebenso wie spezialisierte Anwendungen. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem Orthopädie, Chirurgie, Neurologie sowie gezielte Kiefergelenkstherapie (CMD).

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie kompetent und ganzheitlich zu begleiten.

Physiotherapie Tischer
Inh. Anke Maywald

Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstags nach Vereinbarung

Mitgliedschaften:




Unser Team

Unser Team in der Praxis für Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald

Unsere Leistungen


  • Rückbildungsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • craniosacrale Therapie
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • Kiefergelenktherapie

  • Dorn-Breuss-Massage (Dorntherapie)
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Osteopathische Techniken
  • Säuglingsbehandlung mit MT und osteopathischen Techniken



  • Rollstuhlgerechte Einrichtung



  • Bindegewebsmassage (BGM)
  • Bobath-Liege
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor

  • Ultraschall
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Schlingentischtherapie



  • Bobath für Erwachsene
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle

  • Kältetherapie (Eis)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • med. Bademeister



  • Englisch

  • Russisch



  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in




Aktuelles

Kinderleicht tragen
Neues auf dem Schulranzen-Markt

Mit dem nahenden Schulstart suchen viele Familien nach dem besten Schulranzen. Die Auswahl ist riesig, das vielfältige Angebot schwer zu überblicken. 2026 kommen nicht nur neue Designs auf den Markt, sondern auch neue Ergonomie- und Nachhaltigkeitsfeatures: von per Drehrad leicht verstellbaren Beckengurten über besonders leichte Modelle mit unter einem Kilogramm bis zu klimaneutral produzierten Ranzen aus recycelten Materialien. Das Gütesiegel der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. kennzeichnet besonders rückenfreundliche Schulranzen und bietet Eltern eine wertvolle Orientierungshilfe: www.agr-ev.de/schulranzen

Wer eine gesunde Entwicklung der Körperhaltung und des Rückens seines Kindes unterstützen will, sollte nicht nur auf das Gewicht achten: „Nicht immer ist das Gewicht allein ein Risikofaktor, sondern vor allem eine ungünstige Lastverteilung“, sagt Dr. Dieter Breithecker, Bewegungswissenschaftler und Experte der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. „Ein ergonomisch angepasster und korrekt getragener Schulranzen hat sogar einen positiven Trainingseffekt auf Muskulatur und Knochen.“

Die häufigsten Fehler: zu tief, zu locker, zu einseitig

Selbst hochwertige ergonomische Ranzen erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie korrekt getragen werden. Häufig hängen sie „lässig“ tief am Rücken, die Schultergurte sind unterschiedlich eingestellt oder der Beckengurt bleibt offen. Damit der Schulranzen die gesunde Entwicklung der Körperhaltung unterstützt, sollte er eng am Körper sitzen, rät die AGR. Die Oberkante sollte etwa auf Schulterhöhe abschließen. Beide Schultergurte müssen gleich lang eingestellt sein und stets gemeinsam genutzt werden. Der Beckengurt sollte geschlossen werden, damit die Last gleichmäßig verteilt wird.

„Kinder können und sollten lernen, ihren Ranzen selbst richtig einzustellen und nur das mitzunehmen, was am Schultag benötigt wird“, so Breithecker. „Das fördert Körperbewusstsein und Eigenverantwortung – wichtige Kompetenzen für eine gesunde Entwicklung.“ Damit die Einstellung leicht und fehlerfrei funktioniert, haben Schulranzenhersteller innovative Lösungen entwickelt.

Neue Entwicklungen machen ergonomisches Tragen kinderleicht

Die Hersteller haben ihre Modelle auch 2026 konsequent weiterentwickelt. Höhenverstellbare Tragesysteme, anatomische Rückenpolster und breite Becken- bzw. Brustgurte sind inzwischen bei vielen Marken Standard und werden weiter verfeinert. Ein neues praktisches Ergonomie-Feature ist ein Drehrad, das den Kindern erlaubt, den Beckengurt für optimale Gewichtsverteilung selbstständig stufenlos anzupassen. So sitzt der Ranzen optimal am Rücken und ein großer Teil des Gewichts wird vom empfindlicheren Schulterbereich auf den stabilen Beckenkamm übertragen. Das entlastet Schultern und Wirbelsäule spürbar. Bei vielen Modellen sind die neuen Beckengurte bereits integriert oder können nachgerüstet werden. Ein weiterer Trend sind besonders leichte Ranzen: Neue Modelle liegen teils bei unter einem Kilogramm, trotz gleichbleibendem Volumen. Hersteller werben außerdem mit klimaneutraler Produktion und „kreislauffähigen“ Schulranzen, die zu 97 Prozent aus wiederverwertbaren Materialien bestehen und in ihre Einzelteile zerlegt werden können.

Ranzen-Check: So prüfen Sie den Sitz in drei Schritten

  1. Höhe: Liegt die Oberkante des Ranzens auf Schulterhöhe? Hängt er deutlich tiefer, müssen die Gurte nachgestellt werden.
  2. Körpernähe: Schließt der Ranzen dicht am Rücken an oder entsteht ein Hohlraum? Je näher er am Körper liegt, desto weniger Last wirkt auf den Rücken.
  3. Gewichtsverteilung: Sind Schulter- und Beckengurt gleichmäßig gespannt? Hängt der Ranzen schief, muss nachjustiert werden.
Auch das Packen spielt eine Rolle: Schwere Bücher gehören in die körpernahen Fächer, Leichtes weiter nach außen. Nicht benötigte Utensilien sollten regelmäßig aussortiert werden.

Fachkundig beraten, perfekt angepasst

Ein Schulranzen sollte nicht „von der Stange“ gekauft werden. Entscheidend ist das Probetragen im qualifizierten Fachhandel – am besten einige Minuten mit einem befüllten Modell. Nur so lässt sich prüfen, ob Rückenlänge, Schulterbreite und Gurtsystem wirklich zum Kind passen. Eine zusätzliche Orientierung bietet das neutrale AGR-Gütesiegel „Geprüft & empfohlen“. Es kennzeichnet Produkte, die von einer unabhängigen medizinischen und wissenschaftlichen Prüfkommission nach klar definierten, ergonomischen Kriterien bewertet wurden. So erhalten Eltern eine neutrale Entscheidungshilfe – und Kinder starten mit einem Ranzen, der nicht nur gefällt, sondern auch passt.

Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Bündnis Gesundheit - Resolution

Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird. Bedarfsgerechte Finanzierung statt starrer Begrenzungen Eine einseitige Bindung der Ausgabenentwicklung an die Grundlohnsumme wird dem realen Versorgungsbedarf nicht gerecht. Maßstab muss der medizinisch notwendige Bedarf sein, unter Berücksichtigung von Demografie, Morbidität und medizinischem Fortschritt. Die Zahl der Menschen ab 67 Jahren ist in den letzten fünf Jahren um circa eine Million gestiegen. Für die nächsten fünf Jahre rechnet das Statistische Bundesamt mit einem Anstieg um weitere fast zwei Millionen Menschen. Der Anteil der älteren Bevölkerung (65 Jahre und älter) in Deutschland wird nach Angaben des Robert Koch-Institutes von gegenwärtig 21 auf 29 Prozent im Jahr 2030 steigen. Mit zunehmendem Lebensalter steigen das individuelle Krankheitsrisiko, das Risiko für das gleichzeitige Auftreten mehrerer chronischer Krankheiten und das Risiko für eine Pflegebedürftigkeit. Der Versorgungsbedarf wird also deutlich steigen. Die inzwischen angekündigten massiven Einschnitte im Bereich der Pflegeversicherung werden die negativen Auswirkungen der mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplanten Maßnahmen auf die Versorgung noch verstärken.  Sorgfältiger Gesetzgebungsprozess statt Zeitdruck Das laufende Verfahren mit extrem verkürzten Prüf- und Beteiligungsfristen wird der Tragweite der Reform nicht gerecht. Es untergräbt Transparenz, fachliche Qualität und Vertrauen. Reformen dieser Größenordnung erfordern eine umfassende, strukturierte Einbindung aller relevanten Akteure.

Faire Lastenverteilung sicherstellen Die Stabilisierung der GKV darf nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten, Versicherten und Leistungserbringern erfolgen. Der Staat muss seiner finanziellen Mitverantwortung gerecht werden und einen substanziellen Beitrag leisten. Solidarität erfordert eine ausgewogene Beteiligung aller.  Versicherungsfremde Leistungen steuerfinanzieren Gesamtgesellschaftliche Aufgaben – insbesondere die Finanzierung von Beiträgen für Bürgergeldempfänger – sind konsequent aus Steuermitteln zu tragen. Dies wäre ein entscheidender Schritt zur nachhaltigen Entlastung der GKV und zur Stabilisierung der Beitragssätze.  Prävention stärken und neue Finanzierungsquellen erschließen Steuern bzw. zweckgebundene Abgaben auf gesundheitsschädliche Produkte wie Alkohol, Tabak und zuckerhaltige Erzeugnisse sind einzuführen bzw. zu erhöhen. Die Einnahmen müssen gezielt zur Prävention, zur Entlastung der GKV und zur Verbesserung der Versorgungsqualität eingesetzt werden.  Bürokratie wirksam abbauen  Übermäßige Dokumentations- und Verwaltungsanforderungen behindern die Versorgung und erhöhen die Kosten. Eine Task-Force aus Politik und Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsberufe sollte kurzfristig konkrete Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Belastungen umsetzen. Gesundheitsberufe verbindlich einbeziehen   Die Gesundheitsberufe müssen frühzeitig und systematisch in Entscheidungsprozesse und die Ausgestaltung von Reformvorhaben einbezogen werden. Ihre praktische Erfahrung ist unverzichtbar, um Regelungen auf Praxistauglichkeit hin zu prüfen und eine patientengerechte, qualitätsgesicherte Versorgung sicherzustellen. 
Eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelingt nur durch faire Lastenverteilung, verlässliche Finanzierung sowie konsequente Einbindung der in der Versorgung tätigen Berufe im Gesundheitswesen. Politischer Reformdruck darf nicht zulasten von Versorgungssicherheit und Systemvertrauen gehen.  Das Bündnis Gesundheit vertritt mehr als sechs Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Folgende Verbände haben die Resolution mitgezeichnet (Stand: 27.04.2026): 

  • Bundesärztekammer (BÄK) 
  • Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) 
  • Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V. 
  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) 
  • Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) 
  • Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) 
  • Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V. 
  • Berufsverband Orthoptik Deutschland e.V. (BOD) 
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) 
  • Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. (BED) 
  • Bundesverband für Podologie e.V. 
  • Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) 
  • bvvp Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. 
  • Deutsche Dermatologische Gesellschaft e. V.  
  • Deutsche Gesellschaft für Physician Assistants e.V. 
  • Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) 
  • Deutscher Berufsverband für Altenpflege e. V. (DBVA) 
  • Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) 
  • Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs) 
  • Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) 
  • Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE) 
  • Deutscher Verband für Physiotherapie e.V.  
  • Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e.V. 
  • Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) 
  • Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) 
  • Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. 
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) 
  • LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V. 
  • Marburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. 
  • Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) 
  • Spitzenverband ZNS 
  • VDB Physiotherapieverband Bund 
  • Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) 
  • Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD) 
  • Verband Deutscher Podologen (VDP) 
  • Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V. 
  • Virchow Bund – Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. 

28.04.2026 DGA | Quelle: Bundesärztekammer (BÄK)

SHV übt deutliche Kritik am Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beitragsstabilität
Am 16. April 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) erkennt den Handlungsbedarf angesichts der prognostizierten Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Nach einer langjährigen Unterfinanzierung im Heilmittelbereich sind die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen allerdings geeignet, hier eine positive und politisch gewünschte Entwicklung auszuhebeln, insbesondere da der Fachkräftemangel in den Heilmittelberufen vollkommen unberücksichtigt bleibt.

Für den Heilmittelbereich schlägt das Ministerium die Abschaffung der Mehraufwandspauschale im Rahmen der Blankoverordnung als auch die Rückkehr zur sogenannten Grundlohnsummenbindung vor. Letzteres impliziert, dass die Vergütungen prozentual nur noch maximal in derselben Höhe steigen dürfen, wie die GKV-Beitragseinnahmen. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll diese Obergrenze für alle Leistungsbereiche im Gesundheitswesen zusätzlich um ein Prozent abgesenkt werden. 

Der SHV widerspricht der offensichtlichen Ansicht des Gesetzgebers, wonach die Ausgabenentwicklung im Heilmittelbereich primär ein Kostenproblem sei. Die Grundlage dieser Annahme ist eine Einschätzung der sogenannten FinanzKommission Gesundheit, deren Empfehlungen die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze gebildet haben. Die Kommission nimmt zudem an, dass negative Versorgungseffekte bei Einsparungen im Heilmittelbereich nicht zu erwarten seien, weil die Vergütungssteigerungen dieses Leistungsbereichs in den vergangenen Jahren höher ausgefallen sind als in anderen Bereichen. Unerwähnt bleibt, dass die Vergütungssteigerungen der vergangenen Jahre notwendige Nachholeffekte nach jahrzehntelanger Unterfinanzierung darstellten. Diese waren entscheidend, um die Attraktivität der Heilmittelberufe zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie waren von der Politik gewollt und durch entsprechende Gesetze (z. B. TSVG und HHVG) aktiv forciert. Die erfolgten Vergütungssteigerungen resultierten unter anderem aus der Aufhebung der Grundlohnsummenbindung und einer bundeseinheitlichen Vergütungsangleichung. Nur so konnte die langjährige Unterfinanzierung aufgebrochen werden, um sich einer wirtschaftlichen Praxisführung anzunähern. Die nun angedachten Sparmaßnahmen führen Heilmittelerbringer zurück in eine Lage wie vor dem Jahr 2017 – eine Situation, die bereits damals versorgungsgefährdende Effekte hatte. Insofern wäre eine deutlich negative Entwicklung vorgezeichnet.

Eine Umsetzung der vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen würde die Fortschritte und die Bemühungen der Politik, die reale Kostenentwicklung in den Heilmittelpraxen zu berücksichtigen, konterkarieren. Die Folgen wären eine Verschärfung des Fachkräftemangels, sinkende Behandlungskapazitäten sowie daraus resultierend deutliche Einschränkungen in der Patientenversorgung. Der SHV sieht zudem das Risiko von Kostenverschiebungen in andere, teurere Leistungsbereiche, wodurch kurzfristige Einsparungen langfristig ins Gegenteil umschlagen werden.

Heilmittelerbringer verhindern häufig teurere Behandlungsmethoden. So kann Physiotherapie Operationen vermeiden oder verzögern, Behandlungszeiten verkürzen und Kosten senken, belegt u. a. durch einen IQWIG–Bericht zur Arthroseversorgung (siehe https://www.iqwig.de/sich-einbringen/themencheck-medizin/berichte/ht22-…). Logopädische Diagnostik und eine rechtzeitige Intervention, etwa bei Kindern mit Sprachstörungen, sichern die bedarfsgerechte Versorgung und ermöglichen eine gute Bildungskarriere. Ergotherapie stärkt Selbstständigkeit, Teilhabe und Rehabilitation. Podologie reduziert Majoramputationen bei Diabetes mellitus und peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) nachweislich. Heilmittelerbringer sichern zudem die Versorgung zu Hause und vermeiden stationäre Aufenthalte. Der Heilmittelbereich muss daher gestärkt werden, um sein volles, auch in einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung, kostensenkendes Potential zu nutzen.

Die Rückkehr zur Grundlohnsummenbindung wäre ein drastischer Eingriff in die Verhandlungsautonomie. Der bis 2017 geltende Begrenzungsmechanismus hat maßgeblich zur katastrophalen Fachkräftesituation im Heilmittelbereich beigetragen. Die Vergütung ambulanter Praxen von den tatsächlichen Preissteigerungen wieder zu entkoppeln, wird im Ergebnis nicht nur zu Inflations- und Einnahmeverlusten bei Praxisinhabern, sondern vor allem auch zu Gehaltseinbußen bei mehr als 300.000 Angestellten in ambulanten Praxen führen. Praxisinhaber sind auch Arbeitgeber. Aus Sicht des SHV dürfen sich die Fehler der Vergangenheit auf keinen Fall wiederholen.

Auch die geplante Abschaffung der Mehraufwandspauschale bei der Blankoverordnung ist nicht sachgerecht. Die Blankoverordnung geht mit einer erweiterten Versorgungsverantwortung einher. Damit verbunden sind zusätzliche Aufwände in der Diagnostik, der Koordination und der Dokumentation. Das wird offensichtlich vom Gesetzgeber ignoriert. Die zusätzlichen steuernden Aufgaben sind Arbeitszeit, die nicht durch die Erbringung einzelner therapeutischer Leistungen abgegolten ist. Sie werden erst durch die Pauschale gedeckt.

Der Gesetzgeber hat die Blankoverordnung als weitere Versorgungsform etabliert und festgelegt, dass im Jahr 2028 ein Bericht über die Versorgungsqualität sowie die Kosten dieser Versorgungsform vorzulegen ist. Eine gesetzliche Einschränkung ohne umfängliche Evaluation verbietet sich schon aufgrund der Komplexität der Wirkung der Blankoverordnung. Die Auswirkungen dieser neuen Versorgungsform – sowohl auf die Versorgungsqualität als auch auf die entstehenden Kosten – sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abschätzbar. Die pauschale Streichung dieser Vergütungskomponenten entwertet die erweiterte Versorgungsverantwortung und ignoriert die sich abzeichnenden Effizienzgewinne durch flexiblere Therapiegestaltung.

Der SHV vermisst zudem ein klares Bekenntnis der Politik, versicherungsfremde Leistungen zukünftig durch den Bund und nicht durch die Beitragszahler der GKV finanzieren zu lassen. Damit wird ein wesentliches Potential, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten, nicht ausgeschöpft, sondern die Last ausschließlich auf die versorgenden Bereiche und die Beitragszahler gelegt.

Insgesamt zeigt die Ausrichtung des Entwurfs eine klare kurzfristige Budgetorientierung: Einsparungen, insbesondere im Jahr 2027, stehen im Vordergrund. Restriktive Instrumente wie Vergütungsbeschränkungen und die Streichung von Pauschalen unterbinden jedoch keine unnötigen Ausgabensteigerungen, sondern dringend notwendige Vergütungssteigerungen, um den bereits heute eklatanten Fachkräftemangel in den Heilmittelberufen nicht noch zu verstärken. Wer in einem immer noch unterfinanzierten Heilmittelbereich überproportional spart, riskiert Versorgungseinbrüche – und produziert Mehrkosten an anderer Stelle. Die Wirkungskette von Vergütungsstagnation über einen weiter verschärften Fachkräftemangel zu reduzierten Behandlungskapazitäten und der eingeschränkten Versorgung mit Heilmitteln wird ignoriert.

Gartenmarathon im Frühjahr
So schützen Hobbygärtner ihren Rücken

Kaum scheint im Frühjahr die Sonne, beginnt für viele Hobbygärtner der „Gartenmarathon“. Stundenlang wird geharkt, geschleppt und gepflanzt. Am Abend meldet sich dann oft der Rücken. „Nach dem Winter trifft Gartenarbeit oft auf einen untrainierten Körper“, erklärt Ulrich Kuhnt, Vorstand des Bundesverbands deutscher Rückenschulen (BdR) und Experte der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. „Wer dann stundenlang im Garten arbeitet, riskiert schnell eine Überlastung von Muskeln und Wirbelsäule.“ Die AGR gibt Tipps, wie man rückenfreundlich gärtnert, und bietet auf ihrer Website mit hilfreichen Checklisten eine gute Orientierung bei der Auswahl ergonomischer Gartengeräte.

Wie beim Sport: erst aufwärmen, dann loslegen

Die wenigsten Menschen würden unvorbereitet einen Marathon laufen. Sie wärmen vorab die Muskeln auf und steigern die Belastung langsam. Für den „Gartenmarathon“ gilt im Grunde das Gleiche. Schon fünf Minuten lockere Bewegung wie Schultern kreisen, Arme nach oben strecken oder einige Schritte gehen bringen Muskeln und Gelenke in Schwung und helfen, den Körper auf die Arbeit vorzubereiten. „Ein kurzes Aufwärmen kostet nur wenig Zeit und spart möglicherweise eine ganze Woche Schmerzen“, rät Kuhnt. „Die Gartenarbeit am besten mit leichten Tätigkeiten beginnen, wie Rosenschneiden oder trockene Pflanzenteile einsammeln.“

Abwechslung statt Dauerbelastung

Die gesamte Arbeit muss nicht an einem Tag abgeschlossen sein. Wie bei einem Langstreckenlauf kommt es auch im Garten auf die richtige Einteilung der Kräfte an. Mehrere kurze Einheiten anstelle von Stunden am Stück verhindern, dass Muskeln und Gelenke überlastet werden. Ein Plausch mit den Nachbarn oder ein erfrischendes Getränk im Liegestuhl lassen den Körper zwischendurch regenerieren. Ulrich Kuhnt rät Hobbygärtnern außerdem, spätestens alle 20 Minuten die Körperhaltung und Tätigkeit zu wechseln. „Monotonie ist das eigentliche Problem, nicht die Arbeit an sich“, betont der Rückenexperte. „Wer nach dem Unkrautjäten beispielsweise aufrecht die Äste schneidet, Pflanzen gießt oder Gartenabfälle wegbringt, entlastet die Wirbelsäule und beugt Verspannungen vor.“

Heben will gelernt sein

Ob Blumenerde, Pflanzkübel oder Gießkanne – Hobbygärtner schleppen schwere Lasten. Die Bewegungen sollten dabei kontrolliert ablaufen, um Gelenke und Rücken zu schonen. Beim Heben gilt: Die Wirbelsäule in ihrer natürlichen Doppel-S-Form halten, aus den Beinen heraus arbeiten und die Last möglichst nah am Körper halten. Wenn möglich, sollte das Gewicht auf mehrere Gänge aufgeteilt werden. Besonders schwere Gegenstände sollten gerollt oder gezogen werden, statt sie zu tragen.

Smarte Helfer entlasten beim Gärtnern

Mit etwas Planung lassen sich viele Gartenarbeiten ergonomischer gestalten: Gepolsterte Knieunterlagen schützen beim Jäten die Gelenke. Hochbeete oder Pflanztische ermöglichen eine aufrechte Arbeitshaltung, ebenso wie höhenverstellbare Gartengeräte, die zum eigenen Körper passen. Bei Spaten oder Rechen erleichtern Teleskopstiele die individuelle Anpassung, ein geschwungener Stiel sorgt für einen perfekten Krafthebel.  
Auch bei größeren Geräten lohnt sich ein genauer Blick: Rasenmäher sollten leichtgängig sein und über höhenverstellbare Holme verfügen, damit sie sich in aufrechter Haltung ohne großen Kraftaufwand schieben lassen. Rasentrimmer lassen sich idealerweise mit gepolstertem Tragegurt komfortabel führen und entlasten Schultern, Arme und Hände. Automatische Bewässerungssysteme oder rollbare Pflanzgefäße reduzieren das Schleppen schwerer Lasten. „Smarte Helfer im Garten sind kein Zeichen von Bequemlichkeit“, sagt Kuhnt. „Sie helfen vielmehr, den Körper zu entlasten und Gartenarbeit langfristig gesund zu genießen.“

Die AGR stellt auf ihrer Website ausführliche Checklisten bereit, die zeigen, worauf es bei rückenfreundlichen Gartengeräten konkret ankommt: www.agr-ev.de/garten

In fünf Schritten zum rückenfreundlichen Gärtnern

  1. Den Körper vorbereiten: Wenige Minuten Schultern kreisen, Arme nach oben strecken und ein paar Schritte gehen, bevor die Schaufel in die Hand kommt. Die Gartenarbeit mit leichten Tätigkeiten beginnen.
  2. Haltung wechseln: Spätestens nach 20 Minuten die Position verändern, gebückte und aufrechte Haltung bewusst abwechseln.
  3. Lasten richtig heben: Schweres aus den Beinen heben und nah am Körper halten.
  4. Hilfsmittel nutzen: Hochbeete, Kniepolster oder höhenverstellbare Gartengeräte ermöglichen ergonomisches Arbeiten.
  5. Pausen einlegen: Gartenarbeit ist Freizeit, ein Plausch mit dem Nachbarn muss immer drin sein.



    Kontakt

    Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
    Bahnhofstr. 19
    03222 Lübbenau
    Telefon: (03542) 87 95 93
    Fax: (03542) 87 95 97
    E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de



    Datenschutz­erklärung

    I. Allgemeine Informationen


    Kontaktdaten des Verantwortlichen
    Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
    Bahnhofstr. 19
    03222 Lübbenau
    Telefon: (03542) 87 95 93
    Fax: (03542) 87 95 97
    E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

    II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


    1. Besuch der Webseite

      1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

        Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

        (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
        (2) dem Namen der Datei,
        (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
        (4) der übertragenen Datenmenge,
        (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
        (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
        (7) der Client IP-Adresse.

        Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

      2. Dauer der Speicherung

        Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

      3. Rechtsgrundlage

        Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

      4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

        Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

    2. Vertragsdurchführung

      1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

        Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

        Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

      2. Dauer der Speicherung

        Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

      3. Rechtsgrundlage

        Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

      4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

        Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

    3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

      1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

        Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

      2. Dauer der Speicherung

        Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

      3. Rechtsgrundlage

        Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

      4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

        Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

    4. Cookies

      a) Zweck der Datenverarbeitung
      Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

      Die personenbezogenen Daten werden an Drittanbieter zur Analyse der Nutzung unserer Webseite weitergegeben, soweit dies für die Zwecke der Analyse erforderlich ist. Soweit die Cookies zum Zweck des Trackings eingesetzt werden, informieren wir hierüber gesondert in dieser Datenschutzerklärung.

      b) Dauer der Speicherung
      Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

      c) Rechtsgrundlage
      Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

      Der Einsatz von nicht erforderlichen Cookies (etwa Marketing- Statistik- oder Third Party- Cookies) erfolgt auf Basis einer Einwilligung, die mittels des Cookie-Banners auf unserer Webseite erteilt wurde und auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit a. DSGVO beruht sowie für die Datenübermittlung in Drittländer auf Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.

      d) Verhinderungsmöglichkeit
      Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

    5. Google Maps

      a) Zweck der Datenverarbeitung
      Wir nutzen den Kartendienst Google Maps von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).
      Bei dem Aufruf des Kartendienstes durch den Klick auf „Karte Aktivieren“ speichert der Webserver von Google automatisch Ihre IP-Adresse, Standortdaten, eine Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems, Webbrowsers und Endgeräts, Datum und Uhrzeit der abgerufenen Seiten sowie die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde. Die Daten dienen dazu den Kartendienst auf unserer Seite zur Verfügung zu stellen.
      Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen von Google unter der nachstehenden Internetadresse https://policies.google.com/privacy

      b) Dauer der Speicherung
      Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

      c) Rechtsgrundlage
      Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

      d) Verhinderungsmöglichkeit
      Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

    6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

      a) Zweck der Datenverarbeitung
      Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

      Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

      Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
      Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
      https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
      https://policies.google.com/privacy

      b) Dauer der Speicherung
      Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

      c) Rechtsgrundlage
      Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

      d) Verhinderungsmöglichkeit
      Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

    III. Rechte des Betroffenen

    Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

    1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

      Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

      1. die Verarbeitungszwecke;
      2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
      3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
      4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
      5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
      6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
      7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
      8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
      9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
        Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

    2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

      Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

    3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

      Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
      1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
      2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
      3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
      4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
      5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
      6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

    4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

      Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
      1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
      2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
      3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
      4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

      Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

    6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

      Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

      1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
      2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

      Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
      Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
      Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

    8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

      Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

      1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
      2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
      3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
        Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
        In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

      Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
      Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

    10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

      Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
      Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


    Datenschutz­erklärung bereitgestellt durch:
    franz.de
    Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

    Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
    Unser Spezialist und Partner:


    Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf




    Impressum

    Angaben gemäß des Digitale-Dienste-Gesetzes

    Anschrift:
    Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
    Bahnhofstr. 19
    03222 Lübbenau

    Geschäftsführer/in: Anke Maywald


    Telefon: (03542) 87 95 93
    Fax: (03542) 87 95 97
    E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

    Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin verliehen in Deutschland

    Bildnachweis:
    © vectorfusionart | stock.adobe.com

    Zulassungsbehörde:
    VdAk Landesausschuß
    AEV Berlin 26.9.97
    Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände Berlin 26.9.97



    Aufsichtsbehörde:
    Gesundheitsamt Landkreis Oberspreewald-Lausitz
    Großenhainer Str.
    01968 Senftenberg


    Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
    Anke Maywald, c/o Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald, Bahnhofstr. 19, 03222 Lübbenau

    Information nach dem Verbraucherstreit­beilegungsgesetz (VSBG):
    Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit­beilegungsgesetzes teilzunehmen.
    Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@physiotherapie-tischer.de

    Erstellung und Betreuung der Homepage:

    DGA Medien GmbH

    DGA Medien GmbH
    Egonstraße 6 · 45896 Gelsenkirchen
    info@dga-medien.de
    www.dga-medien.de

    Homepages für Zahnärzte, Ärzte, Physiotherapeuten,
    Ergotherapeuten und Logopäden

    Impressum bereitgestellt durch:

    franz.de
    Anwaltskanzlei für Medien, IT & Werbung

    Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten?
    Unser Spezialist und Partner:


    Protectra GmbH, Ihr Datenschutzbeauftragter in Düsseldorf