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Willkommen bei der Praxis für Physiotherapie
Tischer Inh. Anke Maywald in Lübbenau


Schön, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen.

In unserer Physiotherapiepraxis in Lübbenau stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Mit viel Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung und einem ganzheitlichen Blick auf Körper und Gesundheit begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden, Beweglichkeit und innerer Balance.

Unser vielfältiges Therapieangebot umfasst klassische physiotherapeutische Maßnahmen ebenso wie spezialisierte Anwendungen. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem Orthopädie, Chirurgie, Neurologie sowie gezielte Kiefergelenkstherapie (CMD).

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie kompetent und ganzheitlich zu begleiten.

Physiotherapie Tischer
Inh. Anke Maywald

Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstags nach Vereinbarung

Mitgliedschaften:




Unser Team

Unser Team in der Praxis für Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald

Unsere Leistungen


  • Rückbildungsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • craniosacrale Therapie
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • Kiefergelenktherapie

  • Dorn-Breuss-Massage (Dorntherapie)
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Osteopathische Techniken
  • Säuglingsbehandlung mit MT und osteopathischen Techniken



  • Rollstuhlgerechte Einrichtung



  • Bindegewebsmassage (BGM)
  • Bobath-Liege
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor

  • Ultraschall
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Schlingentischtherapie



  • Bobath für Erwachsene
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle

  • Kältetherapie (Eis)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • med. Bademeister



  • Englisch

  • Russisch



  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in




Aktuelles

Gartenmarathon im Frühjahr
So schützen Hobbygärtner ihren Rücken

Kaum scheint im Frühjahr die Sonne, beginnt für viele Hobbygärtner der „Gartenmarathon“. Stundenlang wird geharkt, geschleppt und gepflanzt. Am Abend meldet sich dann oft der Rücken. „Nach dem Winter trifft Gartenarbeit oft auf einen untrainierten Körper“, erklärt Ulrich Kuhnt, Vorstand des Bundesverbands deutscher Rückenschulen (BdR) und Experte der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. „Wer dann stundenlang im Garten arbeitet, riskiert schnell eine Überlastung von Muskeln und Wirbelsäule.“ Die AGR gibt Tipps, wie man rückenfreundlich gärtnert, und bietet auf ihrer Website mit hilfreichen Checklisten eine gute Orientierung bei der Auswahl ergonomischer Gartengeräte.

Wie beim Sport: erst aufwärmen, dann loslegen

Die wenigsten Menschen würden unvorbereitet einen Marathon laufen. Sie wärmen vorab die Muskeln auf und steigern die Belastung langsam. Für den „Gartenmarathon“ gilt im Grunde das Gleiche. Schon fünf Minuten lockere Bewegung wie Schultern kreisen, Arme nach oben strecken oder einige Schritte gehen bringen Muskeln und Gelenke in Schwung und helfen, den Körper auf die Arbeit vorzubereiten. „Ein kurzes Aufwärmen kostet nur wenig Zeit und spart möglicherweise eine ganze Woche Schmerzen“, rät Kuhnt. „Die Gartenarbeit am besten mit leichten Tätigkeiten beginnen, wie Rosenschneiden oder trockene Pflanzenteile einsammeln.“

Abwechslung statt Dauerbelastung

Die gesamte Arbeit muss nicht an einem Tag abgeschlossen sein. Wie bei einem Langstreckenlauf kommt es auch im Garten auf die richtige Einteilung der Kräfte an. Mehrere kurze Einheiten anstelle von Stunden am Stück verhindern, dass Muskeln und Gelenke überlastet werden. Ein Plausch mit den Nachbarn oder ein erfrischendes Getränk im Liegestuhl lassen den Körper zwischendurch regenerieren. Ulrich Kuhnt rät Hobbygärtnern außerdem, spätestens alle 20 Minuten die Körperhaltung und Tätigkeit zu wechseln. „Monotonie ist das eigentliche Problem, nicht die Arbeit an sich“, betont der Rückenexperte. „Wer nach dem Unkrautjäten beispielsweise aufrecht die Äste schneidet, Pflanzen gießt oder Gartenabfälle wegbringt, entlastet die Wirbelsäule und beugt Verspannungen vor.“

Heben will gelernt sein

Ob Blumenerde, Pflanzkübel oder Gießkanne – Hobbygärtner schleppen schwere Lasten. Die Bewegungen sollten dabei kontrolliert ablaufen, um Gelenke und Rücken zu schonen. Beim Heben gilt: Die Wirbelsäule in ihrer natürlichen Doppel-S-Form halten, aus den Beinen heraus arbeiten und die Last möglichst nah am Körper halten. Wenn möglich, sollte das Gewicht auf mehrere Gänge aufgeteilt werden. Besonders schwere Gegenstände sollten gerollt oder gezogen werden, statt sie zu tragen.

Smarte Helfer entlasten beim Gärtnern

Mit etwas Planung lassen sich viele Gartenarbeiten ergonomischer gestalten: Gepolsterte Knieunterlagen schützen beim Jäten die Gelenke. Hochbeete oder Pflanztische ermöglichen eine aufrechte Arbeitshaltung, ebenso wie höhenverstellbare Gartengeräte, die zum eigenen Körper passen. Bei Spaten oder Rechen erleichtern Teleskopstiele die individuelle Anpassung, ein geschwungener Stiel sorgt für einen perfekten Krafthebel.  
Auch bei größeren Geräten lohnt sich ein genauer Blick: Rasenmäher sollten leichtgängig sein und über höhenverstellbare Holme verfügen, damit sie sich in aufrechter Haltung ohne großen Kraftaufwand schieben lassen. Rasentrimmer lassen sich idealerweise mit gepolstertem Tragegurt komfortabel führen und entlasten Schultern, Arme und Hände. Automatische Bewässerungssysteme oder rollbare Pflanzgefäße reduzieren das Schleppen schwerer Lasten. „Smarte Helfer im Garten sind kein Zeichen von Bequemlichkeit“, sagt Kuhnt. „Sie helfen vielmehr, den Körper zu entlasten und Gartenarbeit langfristig gesund zu genießen.“

Die AGR stellt auf ihrer Website ausführliche Checklisten bereit, die zeigen, worauf es bei rückenfreundlichen Gartengeräten konkret ankommt: www.agr-ev.de/garten

In fünf Schritten zum rückenfreundlichen Gärtnern

  1. Den Körper vorbereiten: Wenige Minuten Schultern kreisen, Arme nach oben strecken und ein paar Schritte gehen, bevor die Schaufel in die Hand kommt. Die Gartenarbeit mit leichten Tätigkeiten beginnen.
  2. Haltung wechseln: Spätestens nach 20 Minuten die Position verändern, gebückte und aufrechte Haltung bewusst abwechseln.
  3. Lasten richtig heben: Schweres aus den Beinen heben und nah am Körper halten.
  4. Hilfsmittel nutzen: Hochbeete, Kniepolster oder höhenverstellbare Gartengeräte ermöglichen ergonomisches Arbeiten.
  5. Pausen einlegen: Gartenarbeit ist Freizeit, ein Plausch mit dem Nachbarn muss immer drin sein.

    Muskeltraining im Wandel
    Wie smarte EMS-Technologie das Workout neu definiert

    Der Frühling markiert für viele Menschen den Start in eine aktivere Zeit. Mit den ersten wärmeren Tagen wächst auch die Motivation, sich mehr zu bewegen und neue Trainingsroutinen auszuprobieren. Gleichzeitig verändert sich der Fitnessmarkt gerade grundlegend: Digitale Technologien, personalisierte Trainingsprogramme und intelligente Wearables halten zunehmend Einzug in den Alltag.

    Ein Trend sticht dabei besonders hervor: smarte EMS-Technologie, die Muskeltraining effizienter, individueller und flexibler machen soll.

    Von der Physiotherapie ins Wohnzimmer Elektromyostimulation (EMS) ist keine neue Technologie. Seit Jahren wird sie in Physiotherapie und Leistungssport eingesetzt, um gezielt Muskeln zu aktivieren und Trainingsreize zu setzen.

    Neu ist jedoch, wie diese Technologie heute eingesetzt wird. Moderne EMS-Gürtel, die über eine App gesteuert werden, bringen die Methode aus Studios und Therapieräumen direkt in den Alltag.

    Über eine Smartphone-App lassen sich verschiedene Trainingsprogramme auswählen und individuell anpassen – abgestimmt auf klassische Workouts wie Krafttraining, Core-Training oder Regeneration.

    Das Ziel: Muskelaktivierung gezielt unterstützen und Training effizienter gestalten.

    Smarte Trainingsbegleiter statt statischer Geräte Während klassische Fitnessgeräte oft ein starres Training vorgeben, setzen neue EMS-Lösungen auf Flexibilität.

    Die Programme können sich beispielsweise an verschiedene Trainingsphasen anpassen: • Aktivierung vor dem Workout
    • Unterstützung während des Trainings
    • Regeneration nach der Belastung

    Damit wird der Gürtel weniger zu einem einzelnen Trainingsgerät – sondern eher zu einem digitalen Trainingsbegleiter, der unterschiedliche Phasen des Workouts unterstützt.

    Der Trend zu personalisiertem Training Ein zentraler Trend im Fitnessbereich ist die zunehmende Individualisierung von Training. Nutzer wollen Programme, die sich an ihren Alltag, ihre Fitnessziele und ihre Trainingsgewohnheiten anpassen.

    App-basierte EMS-Systeme greifen genau diesen Wunsch auf. Intensität, Trainingsdauer und Programme lassen sich individuell einstellen und mit bestehenden Trainingsroutinen kombinieren.

    So entsteht ein Ansatz, der Technologie und Bewegung miteinander verbindet.

    Effizienz als entscheidender Faktor Ein weiterer Grund für das wachsende Interesse an EMS-Technologie ist Zeit.

    Viele Menschen möchten fit bleiben, ohne mehrere Stunden pro Woche im Fitnessstudio zu verbringen. Technologien, die Training effizienter machen, treffen deshalb auf große Nachfrage.

    EMS kann dabei helfen, Muskeln gezielt anzusprechen, auch bei kürzeren Trainingseinheiten. Besonders für Menschen mit wenig Zeit oder als Ergänzung zu bestehenden Workouts wird diese Form des Trainings immer interessanter.

    Technologie verändert den Fitnessalltag Die Entwicklung zeigt eine größere Bewegung im Markt: Fitnessgeräte entwickeln sich zunehmend zu intelligenten Systemen, die über Apps gesteuert, personalisiert und kontinuierlich angepasst werden können.

    Für Nutzer bedeutet das vor allem eines: mehr Flexibilität und mehr Kontrolle über das eigene Training.

    Der smarte EMS-Gürtel ist damit ein Beispiel dafür, wie Technologie den Fitnessalltag verändert – nicht als Ersatz für Bewegung, sondern als digitale Unterstützung für effektiveres Training.

    Blick nach vorne: Fitness wird digitaler Der Fitnessmarkt bewegt sich klar in Richtung vernetzter, datenbasierter Trainingslösungen. Wearables, Trainingsapps und intelligente Geräte verschmelzen zunehmend zu einem gemeinsamen Ökosystem.

    EMS-Technologie ist Teil dieser Entwicklung.

    Und während früher nur Profis Zugang zu solchen Technologien hatten, werden sie heute immer stärker für den Alltag verfügbar – direkt steuerbar über das Smartphone.

    Für viele Menschen könnte genau das der entscheidende Impuls sein, Bewegung einfacher in den Alltag zu integrieren.

    16.04.2026 DGA | Quelle: Vulpés Electronics GmbH (openPR)

    Kreuzschmerzen
    Tun weh, sind aber meist gut behandelbar

    „Schmerz ist ein Warnsignal, aber er ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer strukturellen Schädigung. In den allermeisten Fällen sind Rückenschmerzen gut behandelbar“, sagt DGOU-Präsident Prof. Dr. Frank Hildebrand.

    Bis zu 85 Prozent der Bevölkerung bekommen mindestens einmal in ihrem Leben Kreuzschmerzen¹, die meisten gelten als nicht-spezifisch. Das heißt, es lässt sich keine gefährliche Ursache wie ein Bandscheibenvorfall mit Nervenbeteiligung, ein Bruch, ein Tumor oder eine Entzündung feststellen. Häufig reagieren Muskeln, Bänder oder auch das Nervensystem empfindlich auf Bewegungsmangel, monotone Belastungen oder ungewohnte Aktivitäten, das zeigt sich dann in Rückenschmerzen. Sie lösen bei Betroffenen Sorge und Angst aus, oft verbunden mit dem Impuls, sich möglichst wenig zu bewegen. „Neben körperlichen Faktoren beeinflussen auch Stress, Sorgen oder negative Erwartungen, wie intensiv Schmerzen wahrgenommen werden. Wer versteht, dass Schmerz nicht gleich Schaden ist, gewinnt Vertrauen in den eigenen Körper zurück“, sagt DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Bernd Kladny.

    Aus ärztlicher Sicht ist dieses Vertrauen ein entscheidender Schritt zur Besserung. „Viele Beschwerden sind im Grunde Bewegungsmangelschmerzen. Der Rücken ist für Bewegung gemacht. Wer ihm wieder regelmäßige, angepasste Aktivität zutraut, unterstützt die Erholung, körperlich und mental“, erklärt PD Dr. Ricarda Seemann, stellvertretende Leiterin der DGOU-AG Manuelle Medizin. Denn Muskeln, Faszien und Nervensystem reagieren sehr sensibel auf Inaktivität. Bei mangelnder Bewegung wird der Rücken eher empfindlicher als stabiler.

    Angepasste, dosierte Aktivität signalisiert dem Körper hingegen Sicherheit. Das kann ganz niedrigschwellig beginnen, mit Spazierengehen, leichten Mobilisationsübungen oder dem bewussten Wechsel von Sitz- und Bewegungsphasen im Alltag. Entscheidend ist, dass Betroffene lernen, ihren Beschwerden mit Ruhe und Zuversicht zu begegnen, statt mit Vermeidung. Denn viele Menschen verbringen täglich Stunden im Sitzen: im Büro, in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Auto oder vor dem Smartphone. Langes, statisches Sitzen belastet den Rücken einseitig und schwächt die stabilisierende Muskulatur. Gleichzeitig fehlen natürliche Bewegungsreize, die Bandscheiben, Muskeln und Gelenke brauchen, um gut versorgt zu bleiben.

    Denn wissenschaftliche Untersuchungen zeigen eindeutig: Frühe, angepasste Bewegung verbessert die Prognose, während längere Schonung das Risiko erhöht, dass Schmerzen chronisch werden. Die meisten Menschen erholen sich innerhalb weniger Wochen, wenn sie aktiv bleiben und ihren Alltag wie gewohnt fortführen, insofern es die Beschwerden zulassen. „Es ist wichtig, Rückenschmerzen differenziert zu betrachten: Ärztlicher Rat ist sinnvoll, wenn starke oder anhaltende Schmerzen bestehen, Lähmungen auftreten oder Unfälle vorausgegangen sind. In den meisten Alltagsfällen gilt jedoch: Aktiv bleiben hilft“, sagt Prof. Dr. Christoph-Eckhard Heyde, Leiter der DGOU-Sektion Wirbelsäule.

    FAQ: Was darf ich bei Kreuzschmerzen – und was lieber nicht?

    • Aktiv bleiben: Normale Alltagsbewegung und angepasste körperliche Aktivität sind ausdrücklich empfohlen.
    • Entlasten und üben: Bestimmte Lagerungen, etwa Rückenlage mit hochgelegten Beinen oder einfache Mobilisationsübungen wie die Katze-Kuh-Bewegung können guttun.
    • Schonung vermeiden: Längere Bettruhe oder vollständiger Verzicht auf Bewegung können Beschwerden verstärken.
    • Warnzeichen ernst nehmen: Bei Gefühlsstörungen, Lähmungen, nach Unfällen oder bei Verdacht auf Entzündungen, einem Tumor in der Vorgeschichte und sehr starken immobilisierenden Schmerzen sollte ärztlicher Rat eingeholt werden.
    • Chronifizierung vorbeugen: Frühe, angstfreie Bewegung senkt das Risiko dauerhafter Schmerzen.

    Referenzen:
    1) Robert Koch-Institut (RKI), Studie GEDA / DEGS
    Journal of Health Monitoring | S3/2021 | Prävalenz von Rücken- und Nackenschmerzen

    Fußgesundheit beginnt mit Prävention: Wie Podologen Beschwerden früh erkennen
    Präventive Podologie erkennt Risiken frühzeitig, schützt Ihre Fußgesundheit und erhält Mobilität, bevor Beschwerden entstehen.

    Die präventive Podologie geht weit über die klassische Fußpflege hinaus. Durch geschulte Beobachtung und moderne Diagnosetechniken können Podologen Veränderungen an Füßen und Nägeln frühzeitig erkennen, bevor sie zu ernsthaften Beschwerden führen. Diese frühe Intervention ist besonders für Risikogruppen wie Diabetiker oder Menschen mit Durchblutungsstörungen lebenswichtig, kann aber auch bei gesunden Menschen spätere Probleme verhindern.

    Die Bedeutung der Früherkennung in der modernen Fußpflege

    Unsere Füße tragen uns durchschnittlich 160.000 Kilometer durchs Leben - etwa viermal um die Erde. Trotz dieser enormen Belastung schenken wir ihnen oft erst Aufmerksamkeit, wenn Schmerzen oder sichtbare Veränderungen auftreten. Dabei zeigen sich viele Erkrankungen zuerst an den Füßen, lange bevor andere Symptome spürbar werden. Die präventive Podologie hat sich darauf spezialisiert, diese frühen Warnzeichen zu erkennen und rechtzeitig zu handeln.

    Frühindikatoren systemischer Erkrankungen

    Die Füße fungieren als Frühwarnsystem des Körpers. Durchblutungsstörungen, die auf Gefäßerkrankungen hinweisen, zeigen sich oft zuerst durch kalte Füße, Verfärbungen oder verlangsamtes Nagelwachstum. Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes manifestieren sich häufig durch trockene Haut, Sensibilitätsstörungen oder schlechte Wundheilung. Ein erfahrener Fußspezialist erkennt diese Anzeichen bei der medizinischen Fußpflege und kann rechtzeitig eine ärztliche Abklärung empfehlen.

    Biomechanische Fehlbelastungen rechtzeitig erkennen

    Fehlstellungen und Ganganomalien entwickeln sich meist schleichend. Was als leichte Druckstelle beginnt, kann sich ohne Intervention zu schmerzhaften Hühneraugen, Hammerzehen oder sogar Arthrose entwickeln. Durch regelmäßige fachliche Kontrollen lassen sich solche Entwicklungen frühzeitig stoppen. Die Analyse von Druckverteilungsmustern und Hornhautbildung gibt Aufschluss über Fehlbelastungen, die dann gezielt behandelt werden können.

    Moderne Diagnostikmethoden beim Podologen in der Nähe

    Die technische Entwicklung hat auch in der Podologie Einzug gehalten. Moderne Praxen verfügen heute über verschiedene Diagnoseinstrumente, die eine präzise Beurteilung des Fußzustands ermöglichen. Diese objektiven Untersuchungsmethoden ergänzen die geschulte Beobachtung des Therapeuten und ermöglichen eine fundierte Befunderhebung.

    Digitale Fußdruckmessung und Ganganalyse

    Die Pedobarografie erstellt ein detailliertes Bild der Druckverteilung beim Stehen und Gehen. Farbcodierte Darstellungen zeigen Überlastungszonen, die ohne technische Hilfsmittel nicht erkennbar wären. Diese Messungen sind besonders wertvoll bei der Früherkennung von diabetischen Fußproblemen, da Druckspitzen zu Geschwüren führen können. Die Daten ermöglichen auch eine optimale Anpassung von Einlagen oder orthopädischen Schuhen.

    Dermatoskopie und Nageldiagnostik

    Mit speziellen Lupenleuchten und Dermatoskopen können Hautveränderungen und Nagelstrukturen detailliert untersucht werden. Pilzinfektionen im Frühstadium, beginnende Warzenbildung oder Pigmentveränderungen werden so sichtbar, bevor sie mit bloßem Auge erkennbar sind. Diese präzise Diagnostik ermöglicht eine gezielte Behandlung und verhindert die Ausbreitung von Infektionen.

    Präventivmaßnahmen in der medizinischen Fußpflege in der Nähe

    Prävention in der Fußbehandlung bedeutet mehr als nur regelmäßige Kontrollen. Es geht darum, individuelle Risikofaktoren zu identifizieren und durch gezielte Maßnahmen zu minimieren. Ein ganzheitlicher Ansatz berücksichtigt dabei nicht nur die lokalen Fußprobleme, sondern auch Lebensgewohnheiten und Grunderkrankungen.

    Die wichtigsten Präventivmaßnahmen umfassen: - Regelmäßige professionelle Nagel- und Hautpflege
    - Druckentlastung durch individuell angepasste Hilfsmittel
    - Schulung zur richtigen Fußpflege zu Hause
    - Beratung zu geeignetem Schuhwerk
    - Früherkennung und Behandlung von Pilzinfektionen
    - Monitoring von Risikopatienten in kurzen Intervallen


    Individuelle Risikoanalyse und Beratung

    Jeder Mensch hat unterschiedliche Risikofaktoren für Fußprobleme. Sportler neigen zu anderen Beschwerden als Diabetiker oder ältere Menschen. Eine professionelle Risikoanalyse berücksichtigt Faktoren wie Beruf, Freizeitaktivitäten, Vorerkrankungen und familiäre Disposition. Basierend auf dieser Analyse entwickelt der Fußspezialist einen individuellen Präventionsplan, der regelmäßig angepasst wird. Prophylaktische Behandlungen

    Viele Fußprobleme lassen sich durch prophylaktische Maßnahmen verhindern. Die regelmäßige Entfernung von Hornhaut verhindert die Bildung schmerzhafter Druckstellen. Professionelle Nagelpflege beugt dem Einwachsen vor. Bei Neigung zu Pilzinfektionen können antimykotische Prophylaxemaßnahmen sinnvoll sein. Diese vorbeugenden Behandlungen sind schmerzfrei und deutlich weniger aufwendig als die Therapie manifester Probleme.

    Spezielle Präventionskonzepte für Risikogruppen

    Bestimmte Personengruppen profitieren besonders von präventiver fußtherapeutischer Betreuung. Für sie kann die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Fußproblemen ernsthafte Komplikationen verhindern. Die Fußpflege hat für diese Gruppen spezielle Konzepte entwickelt, die über die Standardversorgung hinausgehen.

    Diabetische Fußprävention

    Bei Diabetikern ist die Fußprävention lebenswichtig. Durch die diabetische Neuropathie spüren Betroffene oft keine Schmerzen, wodurch kleine Verletzungen unbemerkt bleiben und zu schweren Infektionen führen können. Die spezialisierte Fußpflege umfasst regelmäßige Sensibilitätstests, Durchblutungskontrollen und die Schulung zur täglichen Fußinspektion. Druckstellen werden sofort entlastet, um Geschwüre zu verhindern.

    Prävention im Sport und bei hoher Belastung

    Sportler und Menschen in stehenden Berufen belasten ihre Füße überdurchschnittlich. Präventive Maßnahmen zielen hier auf die Vermeidung von Überlastungsschäden. Dazu gehören die Analyse der Lauftechnik, Beratung zu geeignetem Schuhwerk und die frühzeitige Behandlung von Druckstellen. Besonders beim Hühnerauge entfernen ist Expertise gefragt, um die Ursache zu beseitigen und Rezidive zu verhindern.

    Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Prävention

    Erfolgreiche Fußprävention erfordert oft die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche. Die Vernetzung mit anderen Gesundheitsberufen ermöglicht eine umfassende Betreuung und optimale Präventionsstrategien. Diese ganzheitliche Herangehensweise berücksichtigt, dass Fußprobleme oft Auswirkungen auf den gesamten Bewegungsapparat haben.

    Kooperation mit anderen Therapeuten

    Die Zusammenarbeit mit der Physiotherapie ist besonders bei Haltungsproblemen und Gangstörungen wertvoll. Während der Fußspezialist lokale Fußprobleme behandelt, kann die Krankengymnastik an der Gesamtkörperstatik arbeiten. Bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen ergänzt die Ergotherapie die Behandlung durch motorische Förderung. Diese interdisziplinäre Betreuung führt zu besseren und nachhaltigeren Ergebnissen.

    Ärztliche Anbindung und Vernetzung

    Die enge Zusammenarbeit mit Hausärzten, Diabetologen und Orthopäden ist essentiell für eine effektive Prävention. Podologen fungieren oft als erste Anlaufstelle und können bei Auffälligkeiten schnell eine ärztliche Abklärung veranlassen. Regelmäßige Fallbesprechungen und standardisierte Befundberichte gewährleisten einen optimalen Informationsfluss zwischen den Beteiligten.

    Eigenverantwortung und häusliche Fußpflege

    Professionelle Prävention kann nur erfolgreich sein, wenn Patienten auch zu Hause auf ihre Fußgesundheit achten. Die Anleitung zur richtigen Selbstpflege ist daher ein wichtiger Bestandteil der fachlichen Betreuung. Dabei geht es nicht nur um Techniken, sondern auch um das Erkennen von Warnsignalen.

    Podologen vermitteln praktisches Wissen zur täglichen Fußpflege, zur Auswahl geeigneter Pflegeprodukte und zur Schuhauswahl. Sie zeigen, worauf bei der Selbstinspektion zu achten ist und wann professionelle Hilfe nötig wird. Diese Schulungen sind individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Patienten abgestimmt.



    Kontakt

    Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
    Bahnhofstr. 19
    03222 Lübbenau
    Telefon: (03542) 87 95 93
    Fax: (03542) 87 95 97
    E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de



    Datenschutz­erklärung

    I. Allgemeine Informationen


    Kontaktdaten des Verantwortlichen
    Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
    Bahnhofstr. 19
    03222 Lübbenau
    Telefon: (03542) 87 95 93
    Fax: (03542) 87 95 97
    E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

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    1. Besuch der Webseite

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        (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
        (2) dem Namen der Datei,
        (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
        (4) der übertragenen Datenmenge,
        (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
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      2. Dauer der Speicherung

        Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

      3. Rechtsgrundlage

        Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

      4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

        Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

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      3. Rechtsgrundlage

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      4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

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    6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

      a) Zweck der Datenverarbeitung
      Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

      Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

      Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
      Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
      https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
      https://policies.google.com/privacy

      b) Dauer der Speicherung
      Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

      c) Rechtsgrundlage
      Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

      d) Verhinderungsmöglichkeit
      Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

    III. Rechte des Betroffenen

    Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

    1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

      Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

      1. die Verarbeitungszwecke;
      2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
      3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
      4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
      5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
      6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
      7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
      8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
      9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
        Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

    2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

      Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

    3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

      Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
      1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
      2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
      3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
      4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
      5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
      6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

    4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

      Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
      1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
      2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
      3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
      4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

    5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

      Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

    6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

      Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

      1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
      2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

      Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
      Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
      Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

    8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

      Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

      1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
      2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
      3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
        Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
        In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

      Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
      Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

    10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

      Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
      Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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    Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
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    Berufsbezeichnung: Physiotherapeutin verliehen in Deutschland

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    AEV Berlin 26.9.97
    Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände Berlin 26.9.97



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