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Willkommen bei der Praxis für Physiotherapie
Tischer Inh. Anke Maywald in Lübbenau


Schön, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen.

In unserer Physiotherapiepraxis in Lübbenau stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Mit viel Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung und einem ganzheitlichen Blick auf Körper und Gesundheit begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden, Beweglichkeit und innerer Balance.

Unser vielfältiges Therapieangebot umfasst klassische physiotherapeutische Maßnahmen ebenso wie spezialisierte Anwendungen. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem Orthopädie, Chirurgie, Neurologie sowie gezielte Kiefergelenkstherapie (CMD).

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie kompetent und ganzheitlich zu begleiten.

Physiotherapie Tischer
Inh. Anke Maywald

Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstags nach Vereinbarung

Mitgliedschaften:




Unser Team

Unser Team in der Praxis für Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald

Unsere Leistungen


  • Rückbildungsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • craniosacrale Therapie
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • Kiefergelenktherapie

  • Dorn-Breuss-Massage (Dorntherapie)
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Osteopathische Techniken
  • Säuglingsbehandlung mit MT und osteopathischen Techniken



  • Rollstuhlgerechte Einrichtung



  • Bindegewebsmassage (BGM)
  • Bobath-Liege
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor

  • Ultraschall
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Schlingentischtherapie



  • Bobath für Erwachsene
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle

  • Kältetherapie (Eis)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • med. Bademeister



  • Englisch

  • Russisch



  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in




Aktuelles

Marktcheck: Proteinriegel schlecht gekennzeichnet
Verbraucherzentrale NRW prüft Angaben zu Proteingehalt und Nährwerten auf 38 Fitness-Snacks

Eiweißreiche süße Snacks sind unverzichtbar für alle, die ihren Körper fit halten möchten – zumindest wenn man der Eigenwerbung und Social-Media-Trends glaubt. Das zeigt auch das Umsatzplus von über 22 Prozent in dieser Kategorie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Quelle: NielsenIQ über Statista). Doch was wirklich enthalten ist, lässt sich bei den meisten Produkten nur schwer erkennen, wie der aktuelle Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt. „Das Ergebnis ist eindeutig: Informationen zu Proteingehalt, Zutaten und Nährwerten sind meist unübersichtlich und teils bei geschlossener Packung nicht erkennbar“, fasst Elisabeth van Thiel, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, die Ergebnisse zusammen. „Im Extremfall müssten Verbraucher:innen zuerst die Verpackung aufreißen, um genaue Angaben zu erhalten.“

Uneinheitliche Proteinangaben Das Hauptkaufargument für Proteinsnacks wie Riegel, Cookies oder Cups ist der Eiweißgehalt – dieser wird daher oftmals sehr präsent auf der Vorderseite des Riegels kommuniziert. 28 der 38 überprüften Proteinsnacks nutzen so eine isolierte Proteinangabe. Das geschieht allerdings nicht einheitlich. Während die eine Hälfte der Hersteller den Proteingehalt in Gramm aufdrucken, gibt die andere nur den prozentualen Anteil von Eiweiß im Riegel an. „Dazu erreichen uns immer wieder Beschwerden“, sagt van Thiel. „Verbraucher:innen fühlen sich getäuscht, weil sie die Prozentangabe versehentlich für eine Grammangabe gehalten haben.“ Bei Proteinangaben auf der Vorderseite gilt es also, besonders aufmerksam zu sein. Denn 20 Gramm oder 20 Prozent Protein pro Riegel machen bei einem 50 Gramm-Snack einen deutlichen Unterschied. „Eine klare und einheitliche Form der Nährwertangaben auf Lebensmitteln wäre für Verbraucher:innen wünschenswert, damit sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können“, unterstreicht van Thiel.

Ob solche Angaben in Zukunft überhaupt noch auf den Snacks zu finden sein dürfen, wird derzeit juristisch geprüft. Die Angabe des Proteingehalts ohne Bezug zu den restlichen Nährwerten sahen das Landgericht München (Az. 6 U 3363/23, Urteil vom 19.12.2024) und das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 145/23, Urteil vom 30.01.2025) bereits als irreführend an. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Schwer lesbare verpflichtende Informationen Nährwertangaben, Zutatenliste und Warnhinweise für Allergiker:innen sind nicht nur relevante Informationen für die persönliche Kaufentscheidung, sondern laut Gesetzgebung verpflichtend. Bei 35 von 38 der geprüften Snacks befinden sich diese hinter der Lasche auf der Rückseite und sind nicht direkt einzusehen. Die Laschen können beim Umklappen einreißen, wodurch die Verpackung geöffnet werden könnte. Bei einzelnen Snacks wie Nussbutter-Cups oder einzeln verpackten Protein-Cookies sind die Laschen sogar zugeschweißt. Die verpflichtenden Informationen unter der Lasche sind damit kaum oder nur in Teilen lesbar. Besonders für Allergiker:innen ist das ein Problem.

Die meisten Snacks aus der Stichprobe enthalten zudem so viele Informationen auf kleinem Raum, dass kaum erkennbar ist, was relevant ist und was nicht. „Die Verpackungen müssen übersichtlicher gestaltet werden, damit Verbraucher:innen die für sie relevanten Informationen ohne Mühe erkennen können“, fordert van Thiel. „Auffällig ist, dass die Seiten der Verpackungen häufig nicht genutzt werden und die Strichcodes mitunter überdimensioniert sind. Hier könnten Hersteller ganz leicht nachbessern.“

Nur maßvoll verzehren Proteinsnacks werden häufig als „gesunder“ Snack vermarktet. Doch ein Blick auf die Nährwerttabelle der geprüften Produkte verrät, dass hier meistens eine Süßigkeit verkauft wird. Denn an dem oft sehr hohen Zuckergehalt ändert auch ein hoher Proteingehalt nichts. Auch Produkte „ohne Zuckerzusatz“ können einen hohen Zuckergehalt oder umstrittene Süßungsmittel enthalten, die laut Studien (Fachjournal Cell 18/2022) im Verdacht stehen, das Mikrobiom des Darms negativ zu beeinflussen. Auch Zuckeralkohole, die Blähungen und Durchfall verursachen können, finden sich reichlich in den Produkten – der vorgeschriebene Warnhinweis geht oft in der Menge an Informationen unter. „Ein übermäßiger Konsum von angereicherten Proteinprodukten ist keine vorteilhafte Ernährung“, betont van Thiel. „Nüsse, Milchprodukte und Hülsenfrüchte sind sehr gute Proteinlieferanten. Proteinriegel und -snacks können unterwegs zwar praktisch sein, sollten aber nicht die Regel sein.“

Die Frage, ob verschiedene Proteinprodukte überhaupt einen gesundheitlichen Nutzen haben, hatte die Verbraucherzentrale Hamburg bereits im April 2025 untersucht. Ergebnis: Es handelt sich um stark verarbeitete Lebensmittel, die keine gute Nährstoffzusammensetzung haben und eher ungesund sind.

Hintergrund Proteinriegel enthalten im Gegensatz zu herkömmlichen Schokoriegeln höhere Mengen Eiweiß, in der Regel zwischen 15 und 30 Gramm pro Riegel. Die Proteine stammen meist aus Milch (wie Whey oder Kasein) oder, bei veganen Varianten, aus pflanzlichen Quellen wie Soja, Erbsen oder Weizeneiweiß.

Für den Marktcheck untersuchte die Verbraucherzentrale NRW im Zeitraum von September bis Oktober 2025 38 süße Proteinriegel, Cookies und Cups, die es in Supermärkten, Discountern und Drogerien zu kaufen gibt (Edeka, Rewe, Lidl, Aldi, Rossmann, dm). Bewertungskriterien waren die Proteinkennzeichnung, sowie die einfache Lesbarkeit von Zutatenliste und Nährwerttabelle.

Arthrose
Was wirklich hinter der Diagnose steckt und was Sie selbst tun können

Viele Menschen, die mir in der Praxis gegenübersitzen, sind verunsichert. Die Röntgenaufnahme zeigt „Arthrose“, der Arzt spricht von „Verschleiß“, oft heißt es: „Damit müssen Sie leben.“

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Arthrose ist zwar eine chronische Gelenkerkrankung – aber wie ausgeprägt Ihre Beschwerden sind und wie sich die Erkrankung im Laufe der Jahre entwickelt, wird maßgeblich von Ihrem Lebensstil beeinflusst. Arthrose in einfachen Worten

In einem gesunden Gelenk liegen die Knochenenden wie von einer schützenden, glatten Schicht überzogen beieinander – dem Gelenkknorpel. Er verteilt die Last, fängt Stöße ab und ermöglicht eine reibungsarme Bewegung.

Bei Arthrose verändert sich dieses System:

  • Knorpel verliert an Elastizität und Dicke.
  • Die Oberfläche wird ungleichmäßig und rissig.
  • Der Knochen darunter wird stärker belastet und reagiert mit Verdickungen und Umbauprozessen.
Die Gelenkschleimhaut kann sich entzünden, es bilden sich Reizergüsse, Muskeln verspannen – und Sie spüren Schmerzen, Anlaufschwierigkeiten oder ein Knirschen im Gelenk.

Arthrose ist also mehr als „abgenutzter Knorpel“. Sie betrifft das gesamte Gelenk und das umgebende Gewebe.

Warum gerade ich? – Risikofaktoren im Überblick

Viele Betroffene fragen sich, warum sie Arthrose bekommen haben. Die Antwort ist meist eine Mischung aus verschiedenen Faktoren:
  • Alter & Veranlagung: Je älter wir werden, desto länger waren unsere Gelenke im Einsatz – die Reparaturmechanismen werden langsamer. Manche Menschen haben außerdem eine genetische Neigung zu Arthrose.
  • Verletzungen & Fehlstellungen: Kreuzbandriss, Meniskusschaden, X- oder O-Beine, Hüftdysplasie – all das verändert die Belastung auf den Knorpel.
  • Übergewicht: Jedes zusätzliche Kilo bedeutet mehr Druck auf Knie, Hüften und Wirbelsäule und fördert stille Entzündungen im Körper.
  • Bewegungsmangel: Ohne regelmäßige Bewegung wird der Knorpel schlechter ernährt und die Muskulatur baut ab.
  • Dauerstress & schlechter Schlaf: Sie erhöhen die Schmerzempfindlichkeit und verstärken Muskelverspannungen.
An Ihren Genen und früheren Unfällen können Sie nichts mehr ändern – aber an Bewegung, Ernährung, Gewicht, Stress und Schlaf sehr wohl. Genau hier liegt Ihr Hebel.

Bewegung – die wirksamste „Tablette“ für Arthrose

Fast alle modernen Leitlinien sind sich einig: Bewegung und gezieltes Training gehören zur Basistherapie bei Arthrose.

Warum?
  • Nur wenn sich ein Gelenk bewegt, wird Gelenkflüssigkeit in den Knorpel hinein- und wieder herausgepresst – das versorgt ihn mit Nährstoffen.
  • Gut trainierte Muskeln stabilisieren das Gelenk, verteilen die Last und fangen Stöße ab.
  • Regelmäßige Aktivität senkt Entzündungsbotenstoffe, verbessert die Durchblutung und tut auch der Psyche gut.

Geeignete Bewegungsformen sind u. a.:
  • zügiges Gehen, Nordic Walking, Wandern,
  • Radfahren oder E-Bike,
  • Schwimmen, Aquajogging, Aquafitness,
  • gelenkschonendes Krafttraining, Yoga, Pilates.

Wichtiger als große sportliche Ambitionen ist ein realistischer, gut durchhaltbarer Einstieg. Wer bisher kaum aktiv war, beginnt vielleicht mit 10 Minuten Gehen und steigert sich jede Woche ein wenig.

Statik und Muskelbalance – wenn die Gelenke in der Spur bleiben sollen

Gelenke arbeiten nicht isoliert, sondern sind in Ketten eingebunden. Ein instabiles Becken kann z. B. Knie und Füße überlasten, eine steife Brustwirbelsäule die Schultergelenke aus dem Lot bringen.

Deshalb lohnt sich der Blick auf:
  • Muskellängen: Sind bestimmte Strukturen stark verkürzt?
  • Muskelkraft: Gibt es deutliche Unterschiede zwischen rechts und links?
  • Faszien und Bindegewebe: Fühlen sie sich elastisch oder wie „Bretter“ an?
  • Beinachsen und Fußstellung: Knick-Senk-Fuß, X- oder O-Bein?

Mit gezielten Übungen, manueller Therapie und ggf. angepassten Einlagen oder Schuhen lassen sich viele Fehlbelastungen reduzieren. Schon kleine Veränderungen im Gangbild können die Druckverteilung im Gelenk deutlich verbessern.

Essen für weniger Entzündung

Was auf Ihrem Teller landet, beeinflusst auch Ihre Gelenke. Eine vorwiegend pflanzenbasierte, frisch gekochte Kost hilft, stille Entzündungen zu bremsen und das Gewicht zu regulieren – beides wichtige Faktoren bei Arthrose.

Was Ihrem Gelenk guttut:
  • viel Gemüse, Salat und Obst,
  • Vollkorn statt Weißmehl,
  • Hülsenfrüchte, Nüsse, Samen,
  • hochwertige pflanzliche Öle,
  • regelmäßig fettreichen Seefisch oder – bei vegetarischer Ernährung – gezielte Omega-3-Zufuhr.
Wovon weniger:
  • Fertiggerichte, Fast Food, Chips & Co.,
  • zuckerreiche Snacks und Softdrinks,
  • große Fleisch- und Wurstportionen,
  • Frittiertes und stark Angebratenes.
Sie müssen nicht „perfekt“ essen, um eine Wirkung zu erzielen. Schon eine moderate Anpassung und ein leichter Gewichtsverlust können Schmerzen reduzieren und die Beweglichkeit verbessern. Schlaf & Stress – leise Verstärker von Schmerzen Unser Nervensystem merkt sich Schmerzen. Wenn wir über längere Zeit schlecht schlafen, viel Stress haben und wenig Erholung finden, werden Schmerzreize schneller und intensiver wahrgenommen.

Typische Anzeichen sind:
  • Sie liegen abends im Bett und finden schwer zur Ruhe.
  • Sie wachen nachts wegen Schmerzen auf.
  • Schon geringe Belastungen werden als sehr unangenehm erlebt.

Hilfreiche Gegenstrategien:
  • feste Schlafenszeiten und eine beruhigende Routine vor dem Zubettgehen,
  • Bildschirmpause und kein schweres Essen spät am Abend,
  • kurze Entspannungsinseln tagsüber (Atempausen, Dehnübungen, ein kurzer Spaziergang),
  • eventuell Entspannungsverfahren wie Progressive Muskelentspannung, Meditation oder ruhige Atemtechniken.
Wer besser schläft, kommt besser mit Schmerzen zurecht – das erlebe ich in der Praxis immer wieder.

Schulmedizinische und naturheilkundliche Therapie – sinnvoll kombiniert

Die Frage ist selten „entweder Schulmedizin oder Naturheilkunde“, sondern: Wie können wir beides intelligent verbinden?

Mögliche Bausteine:
  • Schmerzmedikamente in niedriger, gezielter Dosierung, um Bewegung wieder möglich zu machen.
  • Physio-, Manual- und Trainingstherapie, um Mobilität, Kraft und Koordination zu verbessern.
  • Osteopathische Behandlung, um Gelenke, Muskeln, Faszien und innere Spannungsmuster zu harmonisieren.
  • Injektionen (z. B. Kortison oder Hyaluronsäure) zur kurzfristigen Linderung, wenn die Beschwerden stark sind.
Operationen – zum Beispiel ein künstliches Gelenk – sind wichtig, wenn konservative Maßnahmen ausgereizt sind und der Alltag trotz aller Bemühungen kaum noch zu bewältigen ist. Auch dann bleibt aber die aktive Mitarbeit entscheidend für das Ergebnis.


Ein praktischer 4-Wochen-Einstieg

Damit Sie direkt loslegen können, hier ein möglicher Plan für die ersten vier Wochen – anpassbar an Ihre persönliche Situation:

Woche 1 – Bestandsaufnahme
  • Notieren Sie täglich, wann und wobei Ihre Schmerzen auftreten.
  • Starten Sie mit 10 Minuten Gehen pro Tag – in einem Tempo, das angenehm ist.
Woche 2 – mehr Bewegung
  • Erhöhen Sie das Gehen auf 20–30 Minuten, an mindestens drei Tagen.
  • Fügen Sie erste einfache Kräftigungsübungen für Beine und Rumpf hinzu.
Woche 3 – Teller umbauen
  • Zu jeder Hauptmahlzeit kommt eine Handvoll Gemüse zusätzlich auf den Teller.
  • Süßigkeiten und Snack-Food werden auf wenige „Genussmomente“ in der Woche begrenzt.
Woche 4 – Erholung fest einplanen
  • Jeden Abend 5–10 Minuten für eine kleine Entspannungsübung reservieren.
  • Spätestens jetzt prüfen: Wie wirkt sich das auf Schlaf, Stimmung und Schmerzempfinden aus?

Schlussgedanke: Arthrose aktiv gestalten

Arthrose legt nicht fest, wie Sie sich morgen oder in fünf Jahren fühlen müssen. Sie haben mehr Einfluss, als Ihnen oft gesagt wird.

Mit Wissen über Ihre Erkrankung, mit kleinen, konsequenten Veränderungen bei Bewegung, Ernährung, Schlaf und Stress und mit einer Therapie, die Schulmedizin und Naturheilkunde sinnvoll verbindet, können Sie Ihren eigenen Weg gehen – Schritt für Schritt.

In meinem neuen Buch „Der Arthrose Kompass“ gehe ich gezielt auf die Möglichkeiten einer modernen und ganzheitlichen Therapie ein und gebe ihnen gezielte Handlungsimpulse.

Bewegung stärkt nach Krebs - Physiotherapie im Fokus zum Weltkrebstag 2026
Weltkrebstag am 4. Februar 2026

Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar 2026 macht Physio Deutschland deutlich: Physiotherapie ist ein zentraler Baustein der onkologischen Nachsorge. Evidenzbasierte Bewegungstherapie verbessert nachweislich die Lebensqualität, reduziert therapiebedingte Nebenwirkungen und unterstützt die Wiederherstellung körperlicher Funktionen und reduziert nachweislich die Rezidivrate.  Physio Deutschland betont: Bewegungstherapie ist weit mehr als ein ergänzendes Angebot – sie ist ein evidenzbasierter Bestandteil der Krebsnachsorge und trägt entscheidend dazu bei, die Lebensqualität von Betroffenen nachhaltig zu verbessern. Die derzeit in Arbeit befindliche S3-Leitlinie „Bewegungstherapie bei onkologischen Erkrankungen“ basiert auf über 800 randomisierten kontrollierten Studien und soll Bewegung als festen Bestandteil von Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge verankern. Damit wird erstmals verbindlich festgelegt, wie Training individuell angepasst werden sollte – abhängig von Diagnose, Therapiephase und Leistungsniveau.  Evidenzbasierte Wirkung von Physiotherapie  Diese Leitlinie schafft Klarheit, wie viel Bewegung wann und in welcher Form hilft. Metaanalysen belegen: Bewegung reduziert Fatigue, wirkt gegen Angst und Depression, reduziert die Nebenwirkungen von Chemo- und Strahlentherapie, verbessert die körperliche Funktion und steigert die Lebensqualität. Bei Brustkrebs lassen sich Lymphödeme verringern. Positive Effekte auf Schlaf, kognitive Funktionen und Herzgesundheit sind ebenfalls nachgewiesen. Selbst während der Chemo- oder Strahlentherapie und in der Palliativphase unterstützen angepasste Programme die Lebensqualität von Betroffenen – von sanfter Mobilisation bis zu moderatem Ausdauer- und Krafttraining unter physiotherapeutischer Anleitung. 

„Viele unserer Patientinnen und Patienten berichten bereits nach wenigen Wochen, dass sie wieder belastbarer sind, mehr Lebensfreude spüren und ihre Alltagsaktivitäten zunehmend selbstständig meistern. Das stärkt nicht nur den Körper, sondern auch psychisch und vor allem das Selbstvertrauen – ein echter Meilenstein auf dem Weg zurück ins Leben“, sagt Ulla Henscher, langjährige Physiotherapeutin mit onkologischem Schwerpunkt und Mitglied bei Physio Deutschland. Darüber hinaus ist Ulla Henscher Mandatsträgerin bei Physio Deutschland und Mitautorin der aktuell in Arbeit befindlichen S3-Leitlinie zur Bewegungstherapie in der Onkologie.  Internationale Leitlinien setzen Maßstäbe  Die S3-Leitlinie orientiert sich an internationalen Standards wie den ACSM Empfehlungen: Krebsüberlebende sollten drei- bis fünfmal pro Woche 30 bis 60 Minuten moderates Ausdauertraining durchführen, ergänzt durch Krafttraining. Diese Empfehlungen zeigen: Bewegung ist sicher und hochwirksam. "Physiotherapie ist mehr als Bewegung. Sie vereint körperliche, psychische und soziale Aspekte und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zu einem würdevollen Leben mit und nach Krebs“, ergänzt die erfahrene Physiotherapeutin Ulla Henscher.  Zukunft der Krebsnachsorge: Physiotherapie als Pflichtbaustein  Die Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit: 2022 erhielten in Deutschland rund 605.800 Menschen eine Krebsdiagnose, die 5-Jahres-Prävalenz liegt bei über 1,88 Millionen Überlebenden. Zwei Drittel erreichen ein 5-Jahres-Überleben – der Bedarf an qualifizierter Nachsorge steigt. Physio Deutschland fordert daher eine flächendeckende Versorgung mit onkologisch spezialisierten Physiotherapeut*innen und die verbindliche Verankerung der Bewegungstherapie in ambulanten und stationären Versorgungspfaden. Ebenso wichtig ist die Förderung von Forschung, um die Evidenzbasis weiter auszubauen. Bewegung bedeutet Rückkehr ins Leben und Stärkung von Körper und Psyche. Das Motto des internationalen Weltkrebstages „United by Unique“ verdeutlicht: Jede Krebsgeschichte ist einmalig, jede Bewegungstherapie individuell.

DGIM: Warum Bewegung gerade jetzt wichtig ist
Und wann der Körper eine Sportpause braucht

Studien zeigen, dass die körperliche Aktivität vieler Menschen im Winter deutlich zurückgeht. Dabei sind Spaziergänge, Radfahren und moderates Joggen essenziell, um Kreislauf und Immunsystem zu stärken. Wer gesund durch die Erkältungszeit kommen möchte, sollte daher gerade auch im Winter auf körperliche Aktivität und eine gesunde Lebensweise achten, rät die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM). Gleichzeitig ist ein umsichtiger Umgang mit Beschwerden wichtig: Bei Fieber oder deutlichem Krankheitsgefühl braucht der Körper eine Sportpause, sonst drohen im schlimmsten Fall Spätfolgen wie Herzmuskelentzündungen.

Wenn die Tage kürzer werden, sinkt bei vielen Menschen die Motivation für Sport. Studien zeigen, dass die körperliche Aktivität im Winter deutlich zurückgeht (1). Dabei ist Bewegung gerade jetzt besonders wertvoll: „Regelmäßige Aktivität stärkt das Immunsystem und senkt auch langfristig das Risiko für Herz- und Stoffwechsel-Erkrankungen“, erklärt die DGIM-Vorsitzende Professorin Dr. Dr. med. Dagmar Führer-Sakel. Erwachsene erkranken laut Robert-Koch-Institut im Durchschnitt rund dreimal pro Jahr an einer Erkältung. „Eine gute körperliche Grundfitness kann dazu beitragen, die Abwehr zu stärken und den Verlauf saisonaler Infekte abzumildern“, so die Direktorin der Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Stoffwechsel am Universitätsklinikum Essen. Selbst moderate Aktivitäten wie ein flotter Spaziergang, Gartenarbeit oder Yoga seien sinnvoll, um auch im Winter in Schwung zu bleiben.

Die kalte Jahreszeit bringt Bedingungen mit sich, die Atemwegsinfekte begünstigen. „Insgesamt steigt im Winter die Infektanfälligkeit, da wir weniger Tageslicht abbekommen und uns länger in Innenräumen aufhalten mit trockener Heizungsluft und einer erhöhten Konzentration von Krankheitserregern“, so Führer-Sakel. Bewegung im Freien könne dem entgegenwirken: „Frische Luft hält die Atemwege feucht, trainiert die Abwehr und tut vielen Menschen auch psychisch gut.“

Erkältungssymptome? Wann Aktivität hilft und wann Vorsicht geboten ist Viele Menschen mit Atemwegsbeschwerden fragen sich, ob sie ‚nur‘ erkältet sind oder eine echte Grippe haben. Eine Erkältung beginnt meist langsam mit Schnupfen, leichtem Halskratzen, oft ohne Fieber. Bei solchen milden Symptomen besteht kein generelles Sportverbot. Die Grippe setzt dagegen plötzlich ein: Hohes Fieber, starke Kopf- und Gliederschmerzen sowie ausgeprägte Erschöpfung sind dabei typisch. „Wer sich abgeschlagen fühlt, sollte das Trainingspensum reduzieren. Bei Fieber, starkem Husten oder Gliederschmerzen ist eine Pause notwendig“, sagt Professor Dr. med. Georg Ertl, Internist, Kardiologe und Generalsekretär der DGIM.

Dass man eine Erkältung „ausschwitzen“ könne, hält der Experte dagegen für einen verbreiteten Irrtum: „Bei einem beginnenden Infekt ist Wärme angenehm, aber Fieber oder ausgeprägte Beschwerden sind ein Stopp-Signal.“ Überforderung könne die Erkrankung verschleppen und im schlimmsten Fall eine Herzmuskelentzündung begünstigen. Um dem Körper ausreichend Zeit zur Erholung zu geben, sollte der Wiedereinstieg nach einem fiebrigen Infekt frühestens eine Woche nach Abklingen aller Symptome erfolgen.

Antibiotika helfen nicht gegen Erkältungen Viele Menschen erwarten bei Erkältungen eine schnelle medikamentöse Lösung, häufig auch Antibiotika. „Die meisten Atemwegsinfektionen sind viral bedingt; Antibiotika wirken aber nur gegen Bakterien, nicht gegen Viren“, betont Ertl. Auch in Deutschland würden sie bei Erkältungen noch zu häufig verschrieben, obwohl sie Nebenwirkungen und Resistenzentwicklungen fördern, ohne die Genesung zu beschleunigen (2).

Stattdessen empfehlen die DGIM-Expertinnen und Experten Maßnahmen, die das Immunsystem nachweislich unterstützen: ausreichend Schlaf, eine ausgewogene Ernährung mit reichlich Obst und Gemüse, ausreichend Flüssigkeit und tägliche Aufenthalte im Freien. „Wer seinen Körper gut versorgt, sich fit hält und auf Erholung achtet, schafft gute Voraussetzungen, Infekte zu vermeiden und schneller zu überwinden“, fasst die DGIM-Vorsitzende Führer-Sakel zusammen. Quellen
(1) Garriga, A.; Sempere-Rubio, N.; Molina-Prados, M.J.; Faubel, R. Impact of Seasonality on Physical Activity: A Systematic Review. Int. J. Environ. Res. Public Health 2022, 19, 2. https://doi.org/10.3390/ijerph19010002
(2) Keine Antibiotika bei unkomplizierten oberen Atemwegsinfektionen, Klug-Entscheiden-Empfehlung der DGIM, 2016, aktualisiert 2024.



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Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de



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    2. Dauer der Speicherung

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  5. Google Maps

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen den Kartendienst Google Maps von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).
    Bei dem Aufruf des Kartendienstes durch den Klick auf „Karte Aktivieren“ speichert der Webserver von Google automatisch Ihre IP-Adresse, Standortdaten, eine Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems, Webbrowsers und Endgeräts, Datum und Uhrzeit der abgerufenen Seiten sowie die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde. Die Daten dienen dazu den Kartendienst auf unserer Seite zur Verfügung zu stellen.
    Für die Einzelheiten verweisen wir auf die Datenschutzbestimmungen von Google unter der nachstehenden Internetadresse https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Diese Zugriffsdaten werden von uns nicht ausgewertet und spätestens sieben Tagen nach Ende Ihres Seitenbesuchs automatisch überschrieben. Google speichert die Daten nach eigenen Angaben für 6 – 24 Monate.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen ist dann allerdings das Kartenmaterial unserer Webseite nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Softwarezu entnehmen.

  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

    Unter https://adssettings.google.com/authenticated finden Sie eine Opt-Out Funktion.
    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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