

Die Ärztin und ehemalige Olympiaruderin Kathrin Marchand erlitt vor fünf Jahren einen Schlaganfall. Heute ist die 35-jährige Kölnerin sehr erfolgreiche Para-Ruderin und Para-Skilangläuferin – unter anderem mit EM- und WM-Titeln. Sie ist die erste Athletin überhaupt, die bisher an den Olympischen und Paralympischen Sommer- und Winterspielen teilgenommen hat. Marchand weiß deshalb genau, wie lebensverändernd ein Schlaganfall ist, aber auch, was danach noch möglich ist.
Auf dem 2. Deutschen Schlaganfallkongress, dem DSG26, in Berlin wird sie vor rund 1.000 Ärzten, Fachpflegenden und Therapeuten über Einschränkungen im Alltag, über Sport, Rehabilitation und Rückschläge sprechen – aber auch darüber, warum es sich lohnt, immer weiterzumachen.
Kathrin Marchand saß 2021 auf dem Spinning-Rad, als plötzlich ihre linke Körperhälfte taub wurde und ihr Gesichtsfeld eingeschränkt war. „Als Ärztin erkannte ich die Symptome schnell: Plötzlich auftretende neurologische Ausfälle ließen mich an einen Schlaganfall denken. Als Mensch dachte ich gleichzeitig: Das kann doch nicht sein. Ich bin jung, gesund und sportlich“, erinnert sie sich.
Die Folgen sind für Außenstehende bis heute nur schwer zu erkennen. Marchand hat unter anderem einen visuellen Neglect: Obwohl sie weiß, dass sie die linke Seite ihres Gesichtsfelds nicht richtig wahrnimmt, vergisst sie immer wieder, diese Seite zu berücksichtigen. Auch ihre linke Körperhälfte fühlt sich anders an: Kraft ist grundsätzlich vorhanden, doch Ansteuerung und Rückmeldung aus dem Körper funktionieren nicht mehr wie vor dem Schlaganfall. Hinzu kommen Einschränkungen bei Konzentration, Belastbarkeit und der Verarbeitung schneller Bewegungen.
Von der Olympiaruderin zur Para-Ruderin und Para-Skilangläuferin
Aber: „Ich kann den Betroffenen Mut machen“, sagt Marchand heute. Ihre zentrale Botschaft richtet sich nicht nur an Betroffene, sondern auch an Ärzte, Therapeuten sowie alle, die Menschen nach einem Schlaganfall begleiten. „Es muss nicht alles wieder so werden wie vorher, aber es kann trotzdem weitergehen. Man kann neue Dinge finden, die einem Freude machen und an denen man sich festhalten kann.“
Bei Marchand war das zunächst der Weg zurück in den Leistungssport. Vor dem Schlaganfall hatte sie als Ruderin bereits Erfolge bei den Olympischen Spielen 2012 und 2016 sowie bei Europameisterschaften, gewann unter anderem 2013 und 2016 jeweils eine Silbermedaille. Nach ihrer Erkrankung arbeitete sie sich Schritt für Schritt zurück. Seit 2022 gewann sie mehrere Medaillen bei den Europa- und Weltmeisterschaften im Para-Rudern. Ende 2024 fokussierte sich die Erfolgsverwöhnte zusätzlich auf den Para-Skilanglauf. Nur rund 14 Monate Training später qualifizierte sie sich für die Paralympischen Winterspiele 2026 in Italien. Damit schrieb sie Sportgeschichte: Sie ist die erste Athletin überhaupt, die bei Olympischen und Paralympischen Sommer- und Winterspielen an den Start ging!
Es gilt herauszufinden: Was ist wieder möglich?
Marchands Geschichte ist kein Plädoyer dafür, nach einem Schlaganfall Leistungssport betreiben zu müssen. „Es geht darum, herauszufinden, was für die Einzelne bzw. den Einzelnen wieder möglich ist. Das kann Sport sein, aber genauso ein Beruf, ein Hobby oder ein anderes persönliches Ziel.“ Für sie ist der Sport etwas, woran sie sich festhalten kann. Er hilft ihr, ihren Körper neu einzuschätzen, mit Belastungen umzugehen und wieder Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu entwickeln.
Auch beruflich hat sich ihr Weg verändert. Ihre ursprünglichen Pläne – unter anderem eine Karriere als Kardiologin – sind nach dem Schlaganfall in weite Ferne gerückt. Heute arbeitet Marchand in der Orthopädie und möchte langfristig ihren Facharzt für Allgemeinmedizin machen. Der Weg ist ein anderer als ursprünglich gedacht, aber dafür hat sich eine neue Perspektive eröffnet.
„Es geht nicht darum, nach einem Schlaganfall wieder genau der Mensch zu werden, der man vorher war“, weiß die Kölnerin. „Aber das Leben nach einem Schlaganfall kann gut und erfolgreich weitergehen.“
Ihre eigene Geschichte zeigt, wie weit dieser Weg führen kann.
In Deutschland leben etwa zwei Millionen Menschen mit einer bipolaren Störung. „Bipolar zu sein heißt, starken Stimmungsschwankungen zu unterliegen“, sagt der Ergotherapeut Maximilian Brüstle, DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.) und verbildlicht, wie Menschen mit einer bipolaren Störung ihr Leben empfinden: „Es gleicht einem Ritt auf den Wellen. Nach dem Surfen auf dem Wellenkamm kommt der Absturz ins Wellental“. Ergotherapeut:innen unterstützen ihre Klient:innen – so nennen sie Patient:innen – dabei, mehr Stabilität in ihrem Alltag herbeizuführen, die depressiven Phasen in ihrer Wirkung abzupuffern und die positiven Seiten der Stimmungshochs so zu nutzen, wie es zu ihrem Charakter und ihrer individuellen Art passt.
Eine bipolare Störung tritt meist im Jugendlichen- oder frühen Erwachsenenalter auf. Allerdings suchen sich Betroffene selten sofort, wenn sie in ihrer ersten depressiven Phase sind, Hilfe. Oft konsultieren sie einen Arzt oder eine Ärztin erst Jahre später, wenn sie feststellen: Es wiederholt sich. Auf eine depressive Phase folgt, meist nach einer ruhigeren Zeit, eine Phase, in der sie energiegeladen, sehr positiv gestimmt, höchst kreativ und enorm leistungsfähig sind. Sie stellen fest: Die depressiven Phasen kommen immer wieder und das nächste Hoch – die manische oder hypomanische Phase – ist ebenfalls zeitlich begrenzt. Die Abstände zwischen den im Wechsel auftretenden Phasen können sehr unterschiedlich sein, es wird häufig von vier Phasen im Jahr gesprochen; jedoch gibt es auch kürzere Abstände, rapid cycling genannt. Ähnlich wie bei anderen Erkrankungen oder Störungen realisieren Jugendliche oder junge Menschen, die bipolar sind – ebenso wie deren Eltern oder das Umfeld – nicht unbedingt, dass etwas „nicht stimmt“; manche wollen es auch nicht wahrhaben. Ebenso kommt es vor, dass Betroffene sich scheuen, überhaupt mit einer anderen Person oder mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin darüber zu reden, wie es ihnen wirklich geht. Mitunter fühlen sie sich nicht berechtigt, Hilfe zu beanspruchen, da es auch die „guten“ Phasen beziehungsweise die Zeiträume zwischen den Hochs und den Tiefs gibt.
Ergotherapeut:innen kümmern sich um Stabilität bei Bipolarität
Eine ärztliche Untersuchung bringt im besten Fall Klarheit und – lautet die Diagnose „bipolare Störung“ – in der Folge multiprofessionelle Unterstützung. Auf psychologischer Ebene kümmern sich Psychiater:innen, Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen um Menschen mit einer bipolaren Störung, während Ergotherapeut:innen sie parallel oder im Vorfeld auf der praktischen Ebene, dem Alltag, begleiten. Eine ergotherapeutische Intervention kann unter anderem für eine bessere Ausgewogenheit der Aktivitäten sorgen, was bewirkt, dass der Alltag leichter gelingt und gleichzeitig die Phasen der bipolaren Störung weniger extrem ausfallen. „Die manischen oder hypomanischen Phasen können für Menschen mit einer bipolaren Störung zwar auf eine andere Weise, aber trotzdem genauso schwierig und belastend sein wie die depressiven Phasen“, verdeutlicht der Ergotherapeut Maximilian Brüstle, dass ein „Hoch“ nicht mit „gut“ gleichzusetzen ist. Die Nachteile eines „Höhenflugs“ in der manischen oder hypomanischen Phase sind, dass die Betroffenen dann oft so energiegeladen sind, dass sie mit sehr wenig Schlaf auskommen und – weil sie sich als äußerst überlegen wahrnehmen – bedenkenlos große Risiken eingehen. Das kann zu extremem Verhalten führen, etwa bei sportlichen oder sonstigen Freizeitaktivitäten und auch bei Dingen wie finanziellen Investitionen und Ähnlichem. Die möglichen Folgen sind zu erahnen. Körperlich ausgelaugt, mental belastet, vielleicht mit einem überzogenen Konto oder Schlimmerem in die nächste depressive Phase zu kommen, kann einen heftigeren Verlauf bewirken. Ein übergeordnetes Ziel in der Ergotherapie ist daher häufig „mehr Stabilität“, etwa durch die zuvor beschriebene ausgewogene Aktivitäts- und Betätigungsbalance.
Ziel einer ergotherapeutischen Intervention: Handlungsfähigkeit und Selbstwirksamkeit
Das setzt einen sehr genauen Blick in den Alltag von Menschen mit bipolarer Störung voraus. Ein probates Hilfsmittel, um die Aktivitäten des Alltags zu dokumentieren und anschließend analysieren zu können, sind Tagesprotokolle, die es in unterschiedlichen Formaten und Varianten gibt. In diesen Protokollen oder „Journals“ notieren Menschen mit einer bipolaren Störung ihr Verhalten im Alltag über einen längeren Zeitraum hinweg und in den verschiedenen Phasen. Die anschließende gemeinsame Auswertung mit ihrem Ergotherapeuten oder ihrer Ergotherapeutin schafft Bewusstsein bei den Betroffenen: Sie erhalten einen Überblick, welche Aktivitäten in ihrem Alltag tatsächlich vorkommen und wie viel Zeit sie beanspruchen. Bei vielen deckt sich die eigene Wahrnehmung nicht unbedingt mit dem, was in Wirklichkeit stattfindet. Das trifft zwar generell auf viele Menschen zu, ist aber gerade für bipolare Menschen essenziell. Ergotherapeut:innen können ihnen mit dieser Auswertung besser und nachweislich vermitteln, dass sie sich in manischen oder hypomanischen Phasen beispielsweise bewusst mehr Schlaf und Betätigungen, die der Erholung dienen, gönnen dürfen und müssen. Mehr Ausgewogenheit kann den Verlauf der anschließenden depressiven Phase positiv beeinflussen. Betroffene nehmen sich durch eine solche Herangehensweise als handlungsfähig wahr: Sie sehen, dass sie imstande sind, bewusst über ihr Verhalten zu entscheiden und den Verlauf der jeweiligen Phase besser zu beherrschen. Sobald sie wegen ihres veränderten Verhaltens erleben, dass selbst depressive Phasen weniger schwer verlaufen, erfahren sie Selbstwirksamkeit. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine anhaltende Verhaltensänderung und wichtig, um „Rückfälle“ zu minimieren. „Bipolare Menschen fühlen sich dank einer verbesserten Selbstwirksamkeit nicht so sehr dem „Wellengang“ ihrer Störung ausgeliefert; sie haben es in der Hand, den Verlauf der Phasen selbst zu steuern“, fasst der Ergotherapeut Brüstle nochmals zusammen.
Selbstversorgungsprogramm: Ergotherapeut:innen sorgen für ein stabiles Energieniveau
Menschen, die sich in einer depressiven Phase befinden, sind antriebslos, auch in Hinblick auf die Selbstversorgung wie etwa die Ernährung. Essen ist jedoch etwas Grundlegendes, etwas Existenzielles, damit die ohnehin mangelnde Energie nicht noch weiter schrumpft. Um eine solche Unterversorgung möglichst zu vermeiden, üben Ergotherapeut:innen mit ihren Klient:innen diesen Aspekt der Selbstversorgung. Sie suchen beispielsweise gemeinsam einfache Rezepte, die dem- oder derjenigen schmecken und die schnell und leicht zuzubereiten sind. Und auch den Vorgang „Essen zubereiten“ üben sie gegebenenfalls in einer manischen/ hypomanischen beziehungsweise Zwischenphase. Gleiches gilt für den Umgang mit Anforderungen bei der Arbeit. „Es ist wichtig – und zwar in jeder Phase – seine Bedürfnisse auch im beruflichen Kontext einzufordern“, erklärt der Ergotherapeut. Oft wünschen sich Menschen mit einer bipolaren Störung bei der Arbeit die Möglichkeit, ungestört konzentriert zu arbeiten oder einen Rückzugsort und geschützten Raum, wo sie sich kurz sammeln können. Es gehört zu den Aufgaben von Ergotherapeut:innen ihre Klient:innen hierbei zu unterstützten. Entweder, indem sie im Vorfeld entsprechende Gespräche gemeinsam üben und eventuell durch Rollenspiele optimieren. Oder sie kommen – wenn dies so gewünscht wird oder der erfolgversprechendere Weg ist – mit ins Unternehmen und stehen der Person mit bipolarer Störung dort persönlich zur Seite. Über die Diagnose erfahren weder der Arbeitgeber noch die Kolleg:innen etwas; Ergotherapeut:innen bereiten gemeinsam mit Betroffenen eine passende Argumentation vor.
Ergotherapeut:innen binden Partner:in und soziales Umfeld ein, plädieren für „Normalität“
Brüstle äußert sich begeistert von den Möglichkeiten, über die Ergotherapeut:innen verfügen: „Das Schöne an der Ergotherapie ist, dass es so viele Werkzeuge und Optionen gibt und alle Sichtweisen sein dürfen – immer mit dem Ziel, das Bestmögliche für die Klient:innen zu erreichen“. Mit dieser Haltung unterstützen Ergotherapeut:innen Menschen mit einer bipolaren Störung bei all ihren Wünschen und Bedürfnissen. Es gibt keinen Grund weshalb Menschen mit einer bipolaren Störung auf das, was für andere „normal“ ist, verzichten sollten. Weder im beruflichen, noch im privaten Kontext. „Selbstverständlich darf, wer bipolar ist, Karriere machen, Partner:in sein, Kinder haben – eben das, was für sie oder ihn eine Bedeutung hat“, bestätigt Brüstle. Ergotherapeut:innen sprechen mit ihren Klient:innen darüber, wie sie die Kommunikation mit ihrem Umfeld gestalten können. Ebenso trainieren sie mit dem Umfeld, den Menschen mit einer bipolaren Störung liebevoll auf wichtige Wahrnehmungen von außen hinzuweisen, ohne bevormundend oder übergriffig zu sein. „Es ist sogar ausgesprochen hilfreich und wichtig, wenn der Partner, die Partnerin oder andere Menschen aus dem direkten Umfeld gut beobachten und den Betroffenen ihren Eindruck mitteilen“, unterstreicht der Ergotherapeut die Bedeutung dieses Vorgehens. Er schlägt vor, beispielsweise auf gesteigerten Redefluss als Vorboten einer manischen oder hypomanischen Phase sowie auf ein absinkendes Energielevel und verstärkte Müdigkeit, die eine depressive Phase ankündigen, zu achten. Wer seinem Partner, seiner Partnerin, Freund:in, Tochter oder Sohn liebevoll und respektvoll sagt: „Ich habe das Gefühl, da könnte was kommen, sollen wir schon mal gemeinsam den Kühlschrank füllen“ oder was immer nötig ist, um die kommende Phase möglichst gut zu überstehen, tut dem- oder derjenigen einen großen Gefallen: gemeinsam aufgebaute Schutzmechanismen können greifen. Kurzum: Eltern, Partner:in, Freund:innen sind enorm wichtig – auch, um unterm Strich den Krankheitsverlauf einzudämmen.
Der Entgeltatlas 2025 und Arbeitsmarktzahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zeigen: Praxisinhaber geben Vergütungssteigerungen überproportional an Beschäftigte weiter.
Die Gehälter von Arbeitnehmern in ambulanten Physiotherapiepraxen sind 2025 deutlich gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit hervor. Demnach erhöhten sich die Gehälter im Vergleich zum Vorjahr um 6,44 Prozent, während die GKV-Vergütungen zum Januar 2025 um 4,01 Prozent angehoben wurden.
Damit zeigt sich, dass die wirtschaftlichen Verbesserungen durch die GKV-Preisanpassung in der Physiotherapie in erheblichem Umfang bei den Beschäftigten angekommen sind. Praxisinhaber haben bei den Gehältern sogar über die Höhe der Vergütungssteigerungen hinaus investiert. Auch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bestätigt die Entwicklung und weist für den gleichen Zeitraum eine Gehaltssteigerung von 6,23 Prozent aus.
Die Zahlen widersprechen damit der wiederholt geäußerten Darstellung, beispielsweise im Barmer Heilmittelreport, wonach die Preissteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur unzureichend bei den angestellten Physiotherapeuten ankamen. Im Gegenteil: Die Gehaltsentwicklung liegt deutlich über der allgemeinen GKV-Preisanpassung. Dies zeigt, dass Praxisinhaber einen erheblichen Teil der zusätzlichen Einnahmen für die Verbesserung der Vergütung ihrer Mitarbeiter eingesetzt haben – und bei den Gehältern teilweise sogar über die unmittelbaren Vergütungssteigerungen hinausgegangen sind. Berichte, wie der Barmer Heilmittelreport oder der Wido-Heilmittelbericht der AOKen, haben in den vergangenen Jahren immer wieder politisch motivierte Falschbehauptungen veröffentlicht, die sich mit offiziellen Branchenzahlen entkräftigen ließen.
„Praxisinhaber stehen immer wieder in der falsch behaupteten Kritik, ihren Angestellten die Vergütungserhöhungen nicht weiterzugeben“, sagt Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V. „Dabei zeigen die offiziellen Zahlen, dass die Angestelltengehälter im ambulanten Bereich sogar über Gebühr steigen.“
Gleichzeitig bleibt der Arbeitsmarkt in der Branche angespannt. Die Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit für Juli 2026 zeigen, dass das Verhältnis zwischen gemeldeten offenen Stellen und arbeitslosen Physiotherapeuten weiterhin bei rund drei zu eins liegt. An der hohen Nachfrage nach Fachkräften hat sich damit trotz der inzwischen etwas verbesserten Schüler- und Absolventenzahlen bislang wenig verändert.
Zwar kommen perspektivisch mehr Fachkräfte nach: Die Schülerzahlen steigen und damit auch die Zahl der Nachwuchskräfte. Gleichzeitig steht dem jedoch eine erhebliche Zahl von Physiotherapeuten gegenüber, die in den kommenden Jahren altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden werden. Der zusätzliche Nachwuchs wird daher zu einem erheblichen Teil benötigt, um die altersbedingten Abgänge auszugleichen. Ein Anstieg der Schüler- und Absolventenzahlen führt nicht automatisch zu einer schnellen Entspannung des Fachkräftemarktes.
Für die Praxisinhaber bleibt die Entwicklung deshalb mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Einerseits besteht weiterhin ein hoher Bedarf an qualifizierten Angestellten und damit der Druck, attraktive Gehälter und Arbeitsbedingungen anzubieten. Andererseits ist die wirtschaftliche Situation der Praxen unmittelbar von der Entwicklung der GKV-Vergütungen abhängig. Vor diesem Hintergrund besteht die Sorge, dass das von der Bundesregierung angekündigte Reformpaket zum Ende des Jahres die wirtschaftlichen Spielräume der Praxen erneut einschränken könnte. Eine weitere Beschneidung des Handlungsspielraums und der finanziellen Möglichkeiten wäre für viele Praxen problematisch.
„Die Entwicklung unterstreicht die Relevanz einer angemessenen und verlässlichen Vergütung der physiotherapeutischen Leistungen“, so Repschläger weiter. Sie bilanziert: „Nur, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Praxen ausreichend Spielraum lassen, können diese auch künftig qualifizierte Mitarbeiter angemessen vergüten, Fachkräfte gewinnen und die Versorgung der Patienten sicherstellen. Die Politik kann und darf die Physiotherapiebranche nicht weiter schröpfen, nur um der GKV ein paar Euros zu sparen.“ Daneben müssen weitere Themen wie Bürokratieabbau und Berufsautonomie politisch angegangen werden, um die Attraktivität des Berufs zu erhöhen.
Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bietet seit 2017 einen bundesweiten Vergleich der Gehälter verschiedener Berufsgruppen und ermöglicht damit eine objektive Betrachtung der Einkommensentwicklung.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird seit Jahren als Meilenstein für eine moderne und effiziente Versorgung angekündigt. Doch gerade bei der Vorbereitung der elektronischen Verordnung (eVO) für Heilmittelerbringer zeigt sich, wie groß die Lücke zwischen politischen Zielsetzungen und der Realität im Versorgungsalltag noch immer ist.
Bereits seit mehreren Jahren wird bei der gematik, der Agentur, die mehrheitlich dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt ist und für die Konzeption der Telematikinfrastruktur zuständig ist, an der eVO gearbeitet. Laut Gesetz soll diese zum 1. Juni 2029 verpflichtend eingeführt werden. Auch wenn diese Frist erst vor Kurzem nach hinten verschoben wurde, bleibt die digitale Entwicklung aktuell hinter den Erwartungen zurück.
Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V. ist in verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen vertreten, die sich mit der künftigen Struktur sowie den dahinterliegenden Prozessen der eVO befassen. Der IFK sieht die Gefahr, dass auch die eVO weiterhin viele bürokratische Hindernisse und Fehleranfälligkeiten aufweisen wird, die bereits die bisherige analoge Verordnung besitzt. Denn die aktuellen Diskussionen zeigen, dass offenbar versucht wird, ein fehleranfälliges analoges Konstrukt lediglich zu digitalisieren. Mängel im papierbasierten Verordnungsgeschehen könnten so auch in der digitalen Welt fortgesetzt bzw. wiederholt werden.
„Eine einfache Übertragung des analogen Prozesses ins Digitale bringt die Branche nicht weiter“, erklärt Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des IFK. „Die elektronische Heilmittelverordnung muss so gestaltet werden, dass sie bereits vor ihrer Übermittlung an den Leistungserbringer automatisch auf Vollständigkeit, Plausibilität und Korrektheit geprüft wird.“ Dafür braucht es gesetzliche Regelungen, die die Übermittlung fehlerhafter Verordnungen an die Heilmittelerbringer verbieten.
Wenn der bestehende analoge Prozess lediglich digital abgebildet wird, ergibt sich keine Veränderung; Praxisinhaber kämpfen weiterhin mit den gleichen Problemen wie bisher – und zusätzlich mit den Herausforderungen, die die Einführung eines neuen Systems mit sich bringt. Nur bei einer gelungenen und zukunftsorientierten Umsetzung kann die eVO dazu beitragen, einige der Probleme zu lindern. Hierfür müssen die Chancen der Digitalisierung genutzt und Bürokratie abgebaut werden, indem insbesondere die Prüfpflichten der Heilmittelerbringer vollständig aufgehoben oder zumindest signifikant reduziert werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat jüngst ein Maßnahmenpapier veröffentlicht, das die Abschaffung der Nullretaxation bei reinen Formfehlern im Heilmittelbereich vorsieht. Eine gesetzliche Regelung dazu steht zwar noch aus, perspektivisch würde ein solcher Schritt jedoch dazu führen, dass die Anzahl der Absetzungen deutlich reduziert werden würde. Dies betrifft jedoch nur den Bereich der reinen Formfehler. Verordnungsfehler darüber hinaus stellen weiterhin Absetzungsgründe dar, die mit hohem Aufwand korrigiert werden müssen. Ob ein Fehler zukünftig zur Absetzung führt oder nicht, ändert nichts an dem Umstand, dass auch die eVO dieselben Fehler enthalten kann, wie die derzeitige, analoge Verordnung. Es ist vollkommen unverständlich, warum in einem neu zu entwickelnden digitalen Verfahren die Fehlerwahrscheinlichkeit so konstant hoch bleiben soll.
Die Anspruchshaltung der gematik als verantwortliche Entwicklungsstelle an die eVO muss doch sein, dass elektronische Heilmittelverordnungen gemäß § 360 SGB V künftig nur dann bei Praxen ankommen dürfen, wenn die Heilmittelverordnung korrekt ausgestellt wurde. Der IFK fordert daher den Gesetzgeber auf, hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. „Der derzeitige § 360 Absatz 7 SGB V regelt zwar die elektronische Ausstellung und Übermittlung der eVO, enthält jedoch keine formale (Vorab-)Prüfung der Verordnungsinhalte. Dies ließe sich mit einer simplen Ergänzung ändern“, erläutert Repschläger.
Vor diesem Hintergrund braucht es für die nächsten Entwicklungsschritte der eVO eine ehrliche Diskussion um die Schwächen des bisherigen Konzepts und die notwendigen Konsequenzen. Denn damit die Digitalisierung ihr Potenzial für eine bessere Gesundheitsversorgung entfalten kann, müssen bestehende Mängel offen benannt und konsequent angegangen werden.
„Die digitale Transformation bietet enorme Chancen – vorausgesetzt, sie wird aktiv gestaltet“, betont Repschläger. „Umso unverständlicher ist es, dass die Potenziale der Digitalisierung nicht konsequent genutzt werden. Wer analoge Fehler einfach digital fortschreibt, verspielt die Chance auf weniger Bürokratie und eine bessere Versorgung.“