

Eiweißreiche süße Snacks sind unverzichtbar für alle, die ihren Körper fit halten möchten – zumindest wenn man der Eigenwerbung und Social-Media-Trends glaubt. Das zeigt auch das Umsatzplus von über 22 Prozent in dieser Kategorie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Quelle: NielsenIQ über Statista). Doch was wirklich enthalten ist, lässt sich bei den meisten Produkten nur schwer erkennen, wie der aktuelle Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt. „Das Ergebnis ist eindeutig: Informationen zu Proteingehalt, Zutaten und Nährwerten sind meist unübersichtlich und teils bei geschlossener Packung nicht erkennbar“, fasst Elisabeth van Thiel, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, die Ergebnisse zusammen. „Im Extremfall müssten Verbraucher:innen zuerst die Verpackung aufreißen, um genaue Angaben zu erhalten.“
Uneinheitliche Proteinangaben
Das Hauptkaufargument für Proteinsnacks wie Riegel, Cookies oder Cups ist der Eiweißgehalt – dieser wird daher oftmals sehr präsent auf der Vorderseite des Riegels kommuniziert. 28 der 38 überprüften Proteinsnacks nutzen so eine isolierte Proteinangabe. Das geschieht allerdings nicht einheitlich. Während die eine Hälfte der Hersteller den Proteingehalt in Gramm aufdrucken, gibt die andere nur den prozentualen Anteil von Eiweiß im Riegel an. „Dazu erreichen uns immer wieder Beschwerden“, sagt van Thiel. „Verbraucher:innen fühlen sich getäuscht, weil sie die Prozentangabe versehentlich für eine Grammangabe gehalten haben.“ Bei Proteinangaben auf der Vorderseite gilt es also, besonders aufmerksam zu sein. Denn 20 Gramm oder 20 Prozent Protein pro Riegel machen bei einem 50 Gramm-Snack einen deutlichen Unterschied. „Eine klare und einheitliche Form der Nährwertangaben auf Lebensmitteln wäre für Verbraucher:innen wünschenswert, damit sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können“, unterstreicht van Thiel.
Ob solche Angaben in Zukunft überhaupt noch auf den Snacks zu finden sein dürfen, wird derzeit juristisch geprüft. Die Angabe des Proteingehalts ohne Bezug zu den restlichen Nährwerten sahen das Landgericht München (Az. 6 U 3363/23, Urteil vom 19.12.2024) und das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 145/23, Urteil vom 30.01.2025) bereits als irreführend an. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Schwer lesbare verpflichtende Informationen
Nährwertangaben, Zutatenliste und Warnhinweise für Allergiker:innen sind nicht nur relevante Informationen für die persönliche Kaufentscheidung, sondern laut Gesetzgebung verpflichtend. Bei 35 von 38 der geprüften Snacks befinden sich diese hinter der Lasche auf der Rückseite und sind nicht direkt einzusehen. Die Laschen können beim Umklappen einreißen, wodurch die Verpackung geöffnet werden könnte. Bei einzelnen Snacks wie Nussbutter-Cups oder einzeln verpackten Protein-Cookies sind die Laschen sogar zugeschweißt. Die verpflichtenden Informationen unter der Lasche sind damit kaum oder nur in Teilen lesbar. Besonders für Allergiker:innen ist das ein Problem.
Die meisten Snacks aus der Stichprobe enthalten zudem so viele Informationen auf kleinem Raum, dass kaum erkennbar ist, was relevant ist und was nicht. „Die Verpackungen müssen übersichtlicher gestaltet werden, damit Verbraucher:innen die für sie relevanten Informationen ohne Mühe erkennen können“, fordert van Thiel. „Auffällig ist, dass die Seiten der Verpackungen häufig nicht genutzt werden und die Strichcodes mitunter überdimensioniert sind. Hier könnten Hersteller ganz leicht nachbessern.“
Nur maßvoll verzehren
Proteinsnacks werden häufig als „gesunder“ Snack vermarktet. Doch ein Blick auf die Nährwerttabelle der geprüften Produkte verrät, dass hier meistens eine Süßigkeit verkauft wird. Denn an dem oft sehr hohen Zuckergehalt ändert auch ein hoher Proteingehalt nichts. Auch Produkte „ohne Zuckerzusatz“ können einen hohen Zuckergehalt oder umstrittene Süßungsmittel enthalten, die laut Studien (Fachjournal Cell 18/2022) im Verdacht stehen, das Mikrobiom des Darms negativ zu beeinflussen. Auch Zuckeralkohole, die Blähungen und Durchfall verursachen können, finden sich reichlich in den Produkten – der vorgeschriebene Warnhinweis geht oft in der Menge an Informationen unter. „Ein übermäßiger Konsum von angereicherten Proteinprodukten ist keine vorteilhafte Ernährung“, betont van Thiel. „Nüsse, Milchprodukte und Hülsenfrüchte sind sehr gute Proteinlieferanten. Proteinriegel und -snacks können unterwegs zwar praktisch sein, sollten aber nicht die Regel sein.“
Die Frage, ob verschiedene Proteinprodukte überhaupt einen gesundheitlichen Nutzen haben, hatte die Verbraucherzentrale Hamburg bereits im April 2025 untersucht. Ergebnis: Es handelt sich um stark verarbeitete Lebensmittel, die keine gute Nährstoffzusammensetzung haben und eher ungesund sind.
Hintergrund
Proteinriegel enthalten im Gegensatz zu herkömmlichen Schokoriegeln höhere Mengen Eiweiß, in der Regel zwischen 15 und 30 Gramm pro Riegel. Die Proteine stammen meist aus Milch (wie Whey oder Kasein) oder, bei veganen Varianten, aus pflanzlichen Quellen wie Soja, Erbsen oder Weizeneiweiß.
Für den Marktcheck untersuchte die Verbraucherzentrale NRW im Zeitraum von September bis Oktober 2025 38 süße Proteinriegel, Cookies und Cups, die es in Supermärkten, Discountern und Drogerien zu kaufen gibt (Edeka, Rewe, Lidl, Aldi, Rossmann, dm). Bewertungskriterien waren die Proteinkennzeichnung, sowie die einfache Lesbarkeit von Zutatenliste und Nährwerttabelle.
Viele Menschen, die mir in der Praxis gegenübersitzen, sind verunsichert. Die Röntgenaufnahme zeigt „Arthrose“, der Arzt spricht von „Verschleiß“, oft heißt es: „Damit müssen Sie leben.“
Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Arthrose ist zwar eine chronische Gelenkerkrankung – aber wie ausgeprägt Ihre Beschwerden sind und wie sich die Erkrankung im Laufe der Jahre entwickelt, wird maßgeblich von Ihrem Lebensstil beeinflusst.
Arthrose in einfachen Worten
In einem gesunden Gelenk liegen die Knochenenden wie von einer schützenden, glatten Schicht überzogen beieinander – dem Gelenkknorpel. Er verteilt die Last, fängt Stöße ab und ermöglicht eine reibungsarme Bewegung.
Bei Arthrose verändert sich dieses System:
Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar 2026 macht Physio Deutschland deutlich: Physiotherapie ist ein zentraler Baustein der onkologischen Nachsorge. Evidenzbasierte Bewegungstherapie verbessert nachweislich die Lebensqualität, reduziert therapiebedingte Nebenwirkungen und unterstützt die Wiederherstellung körperlicher Funktionen und reduziert nachweislich die Rezidivrate.
Physio Deutschland betont: Bewegungstherapie ist weit mehr als ein ergänzendes Angebot – sie ist ein evidenzbasierter Bestandteil der Krebsnachsorge und trägt entscheidend dazu bei, die Lebensqualität von Betroffenen nachhaltig zu verbessern. Die derzeit in Arbeit befindliche S3-Leitlinie „Bewegungstherapie bei onkologischen Erkrankungen“ basiert auf über 800 randomisierten kontrollierten Studien und soll Bewegung als festen Bestandteil von Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge verankern. Damit wird erstmals verbindlich festgelegt, wie Training individuell angepasst werden sollte – abhängig von Diagnose, Therapiephase und Leistungsniveau.
Evidenzbasierte Wirkung von Physiotherapie
Diese Leitlinie schafft Klarheit, wie viel Bewegung wann und in welcher Form hilft. Metaanalysen belegen: Bewegung reduziert Fatigue, wirkt gegen Angst und Depression, reduziert die Nebenwirkungen von Chemo- und Strahlentherapie, verbessert die körperliche Funktion und steigert die Lebensqualität. Bei Brustkrebs lassen sich Lymphödeme verringern. Positive Effekte auf Schlaf, kognitive Funktionen und Herzgesundheit sind ebenfalls nachgewiesen. Selbst während der Chemo- oder Strahlentherapie und in der Palliativphase unterstützen angepasste Programme die Lebensqualität von Betroffenen – von sanfter Mobilisation bis zu moderatem Ausdauer- und Krafttraining unter physiotherapeutischer Anleitung.
„Viele unserer Patientinnen und Patienten berichten bereits nach wenigen Wochen, dass sie wieder belastbarer sind, mehr Lebensfreude spüren und ihre Alltagsaktivitäten zunehmend selbstständig meistern. Das stärkt nicht nur den Körper, sondern auch psychisch und vor allem das Selbstvertrauen – ein echter Meilenstein auf dem Weg zurück ins Leben“, sagt Ulla Henscher, langjährige Physiotherapeutin mit onkologischem Schwerpunkt und Mitglied bei Physio Deutschland. Darüber hinaus ist Ulla Henscher Mandatsträgerin bei Physio Deutschland und Mitautorin der aktuell in Arbeit befindlichen S3-Leitlinie zur Bewegungstherapie in der Onkologie.
Internationale Leitlinien setzen Maßstäbe
Die S3-Leitlinie orientiert sich an internationalen Standards wie den ACSM Empfehlungen: Krebsüberlebende sollten drei- bis fünfmal pro Woche 30 bis 60 Minuten moderates Ausdauertraining durchführen, ergänzt durch Krafttraining. Diese Empfehlungen zeigen: Bewegung ist sicher und hochwirksam. "Physiotherapie ist mehr als Bewegung. Sie vereint körperliche, psychische und soziale Aspekte und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zu einem würdevollen Leben mit und nach Krebs“, ergänzt die erfahrene Physiotherapeutin Ulla Henscher.
Zukunft der Krebsnachsorge: Physiotherapie als Pflichtbaustein
Die Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit: 2022 erhielten in Deutschland rund 605.800 Menschen eine Krebsdiagnose, die 5-Jahres-Prävalenz liegt bei über 1,88 Millionen Überlebenden. Zwei Drittel erreichen ein 5-Jahres-Überleben – der Bedarf an qualifizierter Nachsorge steigt. Physio Deutschland fordert daher eine flächendeckende Versorgung mit onkologisch spezialisierten Physiotherapeut*innen und die verbindliche Verankerung der Bewegungstherapie in ambulanten und stationären Versorgungspfaden. Ebenso wichtig ist die Förderung von Forschung, um die Evidenzbasis weiter auszubauen. Bewegung bedeutet Rückkehr ins Leben und Stärkung von Körper und Psyche. Das Motto des internationalen Weltkrebstages „United by Unique“ verdeutlicht: Jede Krebsgeschichte ist einmalig, jede Bewegungstherapie individuell.
Studien zeigen, dass die körperliche Aktivität vieler Menschen im Winter deutlich zurückgeht. Dabei sind Spaziergänge, Radfahren und moderates Joggen essenziell, um Kreislauf und Immunsystem zu stärken. Wer gesund durch die Erkältungszeit kommen möchte, sollte daher gerade auch im Winter auf körperliche Aktivität und eine gesunde Lebensweise achten, rät die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM). Gleichzeitig ist ein umsichtiger Umgang mit Beschwerden wichtig: Bei Fieber oder deutlichem Krankheitsgefühl braucht der Körper eine Sportpause, sonst drohen im schlimmsten Fall Spätfolgen wie Herzmuskelentzündungen.
Wenn die Tage kürzer werden, sinkt bei vielen Menschen die Motivation für Sport. Studien zeigen, dass die körperliche Aktivität im Winter deutlich zurückgeht (1). Dabei ist Bewegung gerade jetzt besonders wertvoll: „Regelmäßige Aktivität stärkt das Immunsystem und senkt auch langfristig das Risiko für Herz- und Stoffwechsel-Erkrankungen“, erklärt die DGIM-Vorsitzende Professorin Dr. Dr. med. Dagmar Führer-Sakel. Erwachsene erkranken laut Robert-Koch-Institut im Durchschnitt rund dreimal pro Jahr an einer Erkältung. „Eine gute körperliche Grundfitness kann dazu beitragen, die Abwehr zu stärken und den Verlauf saisonaler Infekte abzumildern“, so die Direktorin der Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Stoffwechsel am Universitätsklinikum Essen. Selbst moderate Aktivitäten wie ein flotter Spaziergang, Gartenarbeit oder Yoga seien sinnvoll, um auch im Winter in Schwung zu bleiben.
Die kalte Jahreszeit bringt Bedingungen mit sich, die Atemwegsinfekte begünstigen. „Insgesamt steigt im Winter die Infektanfälligkeit, da wir weniger Tageslicht abbekommen und uns länger in Innenräumen aufhalten mit trockener Heizungsluft und einer erhöhten Konzentration von Krankheitserregern“, so Führer-Sakel. Bewegung im Freien könne dem entgegenwirken: „Frische Luft hält die Atemwege feucht, trainiert die Abwehr und tut vielen Menschen auch psychisch gut.“
Erkältungssymptome? Wann Aktivität hilft und wann Vorsicht geboten ist
Viele Menschen mit Atemwegsbeschwerden fragen sich, ob sie ‚nur‘ erkältet sind oder eine echte Grippe haben. Eine Erkältung beginnt meist langsam mit Schnupfen, leichtem Halskratzen, oft ohne Fieber. Bei solchen milden Symptomen besteht kein generelles Sportverbot. Die Grippe setzt dagegen plötzlich ein: Hohes Fieber, starke Kopf- und Gliederschmerzen sowie ausgeprägte Erschöpfung sind dabei typisch. „Wer sich abgeschlagen fühlt, sollte das Trainingspensum reduzieren. Bei Fieber, starkem Husten oder Gliederschmerzen ist eine Pause notwendig“, sagt Professor Dr. med. Georg Ertl, Internist, Kardiologe und Generalsekretär der DGIM.
Dass man eine Erkältung „ausschwitzen“ könne, hält der Experte dagegen für einen verbreiteten Irrtum: „Bei einem beginnenden Infekt ist Wärme angenehm, aber Fieber oder ausgeprägte Beschwerden sind ein Stopp-Signal.“ Überforderung könne die Erkrankung verschleppen und im schlimmsten Fall eine Herzmuskelentzündung begünstigen. Um dem Körper ausreichend Zeit zur Erholung zu geben, sollte der Wiedereinstieg nach einem fiebrigen Infekt frühestens eine Woche nach Abklingen aller Symptome erfolgen.
Antibiotika helfen nicht gegen Erkältungen
Viele Menschen erwarten bei Erkältungen eine schnelle medikamentöse Lösung, häufig auch Antibiotika. „Die meisten Atemwegsinfektionen sind viral bedingt; Antibiotika wirken aber nur gegen Bakterien, nicht gegen Viren“, betont Ertl. Auch in Deutschland würden sie bei Erkältungen noch zu häufig verschrieben, obwohl sie Nebenwirkungen und Resistenzentwicklungen fördern, ohne die Genesung zu beschleunigen (2).
Stattdessen empfehlen die DGIM-Expertinnen und Experten Maßnahmen, die das Immunsystem nachweislich unterstützen: ausreichend Schlaf, eine ausgewogene Ernährung mit reichlich Obst und Gemüse, ausreichend Flüssigkeit und tägliche Aufenthalte im Freien. „Wer seinen Körper gut versorgt, sich fit hält und auf Erholung achtet, schafft gute Voraussetzungen, Infekte zu vermeiden und schneller zu überwinden“, fasst die DGIM-Vorsitzende Führer-Sakel zusammen.
Quellen
(1) Garriga, A.; Sempere-Rubio, N.; Molina-Prados, M.J.; Faubel, R. Impact of Seasonality on Physical Activity: A Systematic Review. Int. J. Environ. Res. Public Health 2022, 19, 2. https://doi.org/10.3390/ijerph19010002
(2) Keine Antibiotika bei unkomplizierten oberen Atemwegsinfektionen, Klug-Entscheiden-Empfehlung der DGIM, 2016, aktualisiert 2024.