Frau

Willkommen bei der Praxis für Physiotherapie
Tischer Inh. Anke Maywald in Lübbenau


Schön, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen.

In unserer Physiotherapiepraxis in Lübbenau stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Mit viel Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung und einem ganzheitlichen Blick auf Körper und Gesundheit begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden, Beweglichkeit und innerer Balance.

Unser vielfältiges Therapieangebot umfasst klassische physiotherapeutische Maßnahmen ebenso wie spezialisierte Anwendungen. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem Orthopädie, Chirurgie, Neurologie sowie gezielte Kiefergelenkstherapie (CMD).

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie kompetent und ganzheitlich zu begleiten.

Physiotherapie Tischer
Inh. Anke Maywald

Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstags nach Vereinbarung

Mitgliedschaften:




Unser Team

Unser Team in der Praxis für Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald

Unsere Leistungen


  • Rückbildungsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • craniosacrale Therapie
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • Kiefergelenktherapie

  • Dorn-Breuss-Massage (Dorntherapie)
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Osteopathische Techniken
  • Säuglingsbehandlung mit MT und osteopathischen Techniken



  • Rollstuhlgerechte Einrichtung



  • Bindegewebsmassage (BGM)
  • Bobath-Liege
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor

  • Ultraschall
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Schlingentischtherapie



  • Bobath für Erwachsene
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle

  • Kältetherapie (Eis)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • med. Bademeister



  • Englisch

  • Russisch



  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in




Aktuelles

Teilhabe: das Rezept für Senior:innen gegen Einsamkeit im Alter
Ergotherapeut:innen geben Impulse für mehr Teilhabe und ermöglichen Senior:innen aktiver oder bei Aktivitäten dabei zu sein

Mit fortschreitendem Alter summieren sich die Faktoren, die die eigenen sozialen Interaktionen reduzieren: Freunde und Freundinnen versterben nach und nach und eigene Mobilitätsprobleme oder Erkrankungen schränken die Möglichkeiten, das Haus zu verlassen, ein. Es besteht die Gefahr, dass alte Menschen dadurch vereinsamen. "Dazu muss es aber nicht kommen", sagt Merle Böge, DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.), und erklärt: "Das Spektrum für mehr Teilhabe ist groß". Ergotherapeut:innen haben bei ihren Interventionen immer auch einen Blick auf diesen Aspekt und schauen, in wie weit diese Senior:innen noch in das Leben anderer eingebunden sind. Bei Bedarf geben sie ihnen Impulse, wie sie aktiv werden können, unterstützen sie dabei, Kontakte zu knüpfen oder zeigen ihnen Optionen und Wege auf, um sich generationsübergreifend zu verbinden.

Einsamkeit bleibt nicht ohne Folgen: die körperliche Gesundheit leidet ebenso darunter, wie die psychische. Wer weniger oder gar nicht mehr die eigenen vier Wände verlässt, bewegt sich meist nicht ausreichend. Mangelnde Bewegung beschleunigt den allmählichen Abbau der Muskulatur, beeinflusst den Knochenstoffwechsel negativ, fordert das Herz-Kreislauf-System zu wenig und ist Ursache für viele weitere Erkrankungen - ein Negativkreislauf, der sich zudem auf die Psyche niederschlägt. Das kann dazu führen, dass sich bei manchen Senior:innen ein Gefühl der Vereinsamung breit macht mit Folgen wie Stimmungsschwankungen oder Depressionen, Unsicherheiten oder ein generell abnehmendes Wohlbefinden. Es gibt also eine Reihe von Gründen, rechtzeitig etwas gegen Einsamkeit im Alter und für mehr Teilhabe zu unternehmen.

Wie Senior:innen in ergotherapeutischen Gruppen Zugehörigkeit und Teilhabe erleben

Führt der Weg von Senior:innen mit einer ärztlichen Verordnung wegen geriatrischer Probleme zu Ergotherapeut:innen, lassen diese ihr Wissen um die Folgen von Einsamkeit in die Behandlung mit einfließen: Sie beleuchten außer den physischen und psychischen Schwierigkeiten Gesichtspunkte, die Teilhabe bedeuten. "Viele Menschen fühlen sich durch ihre Kontakte zu anderen Menschen und gemeinschaftliches Erleben bereichert und belebt, daher betrachten Ergotherapeut:innen Teilhabe als einen wichtigen Faktor für die Gesundheit", erklärt Merle Böge. Studien untermauern das: Senior:innen fühlen sich trotz Erkrankungen oder Einschränkungen wohl(er), wenn sie sich in die Gemeinschaft integriert wahrnehmen. Gemeinschaft und Teilhabe können beispielsweise durch Gruppen in der ergotherapeutischen Praxis entstehen. Solche Gruppenangebote eignen sich auch für Menschen mit Demenzerkrankungen, da sie sich durch gemeinsames Backen, Malen oder Singen als Teil einer Gemeinschaft erleben können. "Es ist immer wieder erstaunlich, wie Senior:innen in der Gruppe Freude empfinden und aufblühen oder sich an Liedtexte und Sprichwörter erinnern, die ihnen sonst nicht mehr einfallen", bestätigt die Ergotherapeutin die positive Wirkung von Gemeinschaft und Teilhabe. Auch Senior:innen mit anderen Erkrankungen oder Einschränkungen profitieren von dieser Herangehensweise. Ergotherapeut:innen fragen ihre Patient:innen - oder wie sie sie nennen: Klient:innen - welche Aktivitäten sie interessieren, was ihnen Freude bereitet oder für welche Hobbys sie sich früher begeistert haben. Sie orientieren sich an der jeweiligen Biografie oder recherchieren gegebenenfalls gemeinsam mit den Senior:innen, welche Angebote es in der Umgebung gibt, was davon sie anspricht und wie es dann gelingen kann, hier einen Zugang zu finden. Nicht jede:r traut sich, möglicherweise auch aufgrund eingeschränkter Seh-, Hör- oder weiterer mangelnder Kommunikationsfähigkeiten, selbst irgendwo anzurufen oder vorbeizugehen. Sofern es keine Angehörigen oder andere Menschen gibt, die hier unterstützen, können Ergotherapeut:innen dies übernehmen.

Fortbildung für Ergotherapeut:innen: Betätigung von Jung und Alt verbinden

Um Berufskolleg:innen weitere Anregungen zu vermitteln, wie sich Verbundenheit von Jung und Alt durch gemeinsames Tun erreichen lässt, hat Merle Böge eine Fortbildung für die DVE Akademie konzipiert. Die Teilnehmer:innen tauschen ihre eigenen Erfahrungen aus und erhalten darüber hinaus viele Impulse und Ideen, die sie in ihren Arbeitsalltag integrieren können, um Senior:innen auf generationsübergreifende Aktivitäten und Betätigungen hinzuweisen. "Es lohnt sich immer, Kontakte zu den Einrichtungen und Vereinen vor Ort zu haben, denn viele Kindergärten und Grundschulen sind dankbar, wenn daraus gemeinsame Projekte entstehen wie beispielsweise Vorlesepatenschaften oder Gartenaktionen", weiß die Ergotherapeutin Böge aus eigener Erfahrung. Ebenso lassen sich Veranstaltungen von Sportvereinen oder öffentliche saisonale Märkte im Frühjahr und Herbst oder an Weihnachten als Begegnungsräume und für mehr Teilhabe nutzen. "Klare Visionen und persönliche Ziele zu haben ist keine Frage des Alters", verdeutlicht die Ergotherapeutin. Bei ihren Interventionen legen Ergotherapeut:innen Zielsetzungen immer gemeinsam mit ihren Klient:innen fest und wer das Potenzial und das Interesse hat, macht sich auch im hohen Alter für Themen und Werte stark, für die sich auch junge Menschen engagieren. Böge berichtet an dieser Stelle von einer Dame, die sich bei "Omas for Future" engagiert. Trotz einer Erkrankung mit körperlichen und psychischen Schwierigkeiten ist ihr vieles möglich. Sie nimmt an Veranstaltungen teil, obwohl ihr das Gehen nicht mehr leichtfällt, führt bei Aktionen das sogenannte "Zukunftsquiz" durch und kommt persönlich oder schriftlich in Kontakt zu verschiedenen Menschen jeden Alters. Derart eingebunden zu sein, sich für die Umwelt einzusetzen und Gutes zu tun, bewirkt bei der Seniorin selbst nur Gutes, vor allem auf mentaler Ebene. Und: sie bekommt Anerkennung, erlebt Teilhabe und fühlt sich alles andere als einsam.

Ergotherapeut:innen sorgen auch in der Pflegeeinrichtung für Teilhabe

Auch diejenigen, die ihren Lebensabend in einer Pflegeeinrichtung verbringen, erfahren Teilhabe. Nicht alle Senior:innen können noch aktiv an allen Angeboten teilnehmen. Aber auch sie sollten nicht von der Gemeinschaft ausgeschlossen sein. "Senior:innen können auch Freude, Zugehörigkeit und Teilhabe verspüren, wenn sie "nur" bei etwas anwesend sind: Wer bei Aktivitäten oder Veranstaltungen nicht alles selbst ausüben kann, ist auch als "passive:r Teilnehmer:in" willkommen", betont die Ergotherapeutin Böge, die selbst entsprechende Erkenntnisse im Pflegeheim gewonnen hat - auch mit Menschen, die teilweise stark eingeschränkt sind. Hier gilt: Dabei sein ist alles, denn in den Gruppenveranstaltungen geht es nicht nur darum, aktiv zu sein. Gruppentreffen dienen auch als Plattform, um miteinander ins Gespräch zu kommen und Erinnerungen auszutauschen. Zusammenfassend sagt Böge: "Manchmal sind es Kleinigkeiten, die Teilhabe ermöglichen". Sie ermutigt daher Jede und Jeden, Senior:innen einzubeziehen. Es reicht oft, gemeinsam ein Eis zu essen, sich für Kaffee und Kuchen zu treffen und danach wieder seiner eigenen Wege zu gehen oder eben das zu tun, wozu der oder die jeweilige Senior:in (noch) oder tagesformabhängig in der Lage ist. Selbst mit wenig Zeitaufwand lässt sich oft Großes für ältere und alte Menschen bewirken.

TÜV Süd gibt Orientierung bei Trainingsgeräten für zu Hause
Liegestützgriffe, Hanteln und Trainingsbänke

Zum Beginn eines neuen Jahres ist immer Hochsaison für gute Vorsätze – und für volle Fitnessstudios. Doch oft lässt die Motivation schneller nach als geplant. Trainingsgeräte für zu Hause können dann eine praktische Alternative sein, um Bewegung und Krafttraining langfristig in den Alltag zu integrieren. Liegestützgriffe, Kurzhanteln und Trainingsbänke machen das Home-Workout vielseitig und flexibel – sofern sie zum eigenen Anspruch passen und sicher sind. Denn gerade bei Themen wie Belastbarkeit und Standfestigkeit gibt es große Unterschiede. TÜV Süd-Produktexperte Florian Staudigl erklärt, worauf Verbraucher beim Kauf achten sollten, damit aus Motivation kein Verletzungsrisiko wird.

Das passende Gerät Vor dem Kauf lohnt sich ein kurzer Check der Bedingungen: Welche Übungen sollen im Fokus stehen? Wie viel Platz ist vorhanden? „Viele schätzen den Platzbedarf der Geräte falsch ein, sodass sie am Ende schnell im Weg stehen. Denn Trainingsgeräte benötigen nicht nur einen Übungsbereich, sondern auch einen Freibereich. Dieser Freibereich muss auch einen Bereich für den Notfall-Abstieg einschließen“, sagt Florian Staudigl. Ebenso wichtig ist eine realistische Selbsteinschätzung: Die Geräte sollten zum aktuellen Trainingsniveau passen und nicht nur der Wunschvorstellung entsprechen. Zu hohe Einstiegsgewichte oder instabile Konstruktionen erhöhen das Verletzungsrisiko.

Liegestützgriffe: klein, aber effektiv Liegestützgriffe können beim Training den Bewegungsradius vergrößern und die Handgelenke entlasten. Wichtig ist eine rutschfeste Standfläche, damit die Griffe auf glatten Böden nicht verrutschen. Die Griffe sollten zudem ausreichend standsicher sein. Auch die Griffform spielt eine Rolle: Ergonomisch geformte, gegebenenfalls leicht angewinkelte Griffe liegen besser in der Hand und können die Belastung auf Handgelenke und Unterarme reduzieren. Wichtig ist außerdem eine ausreichende maximale Belastbarkeit. „Sie muss über dem eigenen Körpergewicht liegen“, erklärt der Experte. Dabei sollten Verbraucher beachten, dass beim Training dynamische Kräfte wirken und kurzzeitige Belastungsspitzen deutlich höher sein können als das reine Körpergewicht. Scharfe Kanten oder schlecht verarbeitete Schweißnähte können ein Verletzungsrisiko darstellen und sind ein Ausschlusskriterium.

Hanteln: Gewicht, Material und Sicherung im Fokus

Hanteln zählen zu den vielseitigsten Trainingsgeräten. Kurzhanteln mit Gewichtsscheiben haben den Vorteil, dass sich das Gewicht je nach Übung und Trainingsniveau flexibel anpassen lässt. Entscheidend ist dabei eine zuverlässige Fixierung der Scheiben: Schraubverschlüsse oder hochwertige Schnellverschlüsse verhindern, dass sich diese während des Trainings lösen. Vor jeder Trainingseinheit empfiehlt es sich, die Verschlüsse kurz zu überprüfen.

Das Material der Gewichte kann relevant sein: Gusseisen ist beispielsweise robust, kann aber Böden beschädigen. Gummierte oder kunststoffummantelte Hanteln reduzieren dagegen Geräusche und schützen den Untergrund. Auch die Griffstruktur ist wichtig: Gerändelte und rutschfeste Griffe sorgen für besseren Halt, besonders bei höheren Gewichten. Bei schweißtreibenden Einheiten können zusätzlich Trainingshandschuhe oder Magnesia den Grip verbessern.

Trainingsbänke: Stabilität ist entscheidend

Trainingsbänke bilden die Basis für viele Kraftübungen und müssen daher stabil sein. „Ein zentrales Kriterium ist das höchstzulässige Körpergewicht und die höchstzulässige Trainingslast. Diese Angaben müssen klar ausgewiesen sein und dürfen nicht überschritten werden“, erklärt Florian Staudigl. Wichtig: Das maximale Benutzergewicht und die Trainingslast sind gemeinsam zu betrachten, da sie gleichzeitig auf die Konstruktion wirken.

Ebenfalls wichtig ist die Standfestigkeit: Breite Füße, rutschhemmende Gummierungen und eine stabile Konstruktion sorgen dafür, dass die Bank auch bei hohen Lasten sicher steht. Rückenlehnen und Sitzflächen sollten sich leichtgängig verstellen lassen und über stabile Rastmechanismen verfügen, die nicht unbeabsichtigt nachgeben. Sicherungsbolzen oder Arretierungen sollten deutlich hör- oder fühlbar einrasten. Eine Polsterung sorgt für mehr Trainingskomfort, darf aber nicht zu weich sein, damit der Körper stabil liegt. Sauber verarbeitete Nähte und strapazierfähige Bezüge erhöhen außerdem die Lebensdauer.

Sicherheit fängt beim Aufstellen an

Auch hochwertige Trainingsgeräte können Risiken bergen, wenn sie nicht richtig aufgestellt sind. Sie müssen auf einem flachen, stabilen und horizontalen Untergrund aufgestellt werden, auf dem sie nicht rutschen. Es muss außerdem ausreichend Platz für die vorgesehenen Bewegungen sowie einen Freibereich und einen Bereich für den Notfall-Abstieg geben. Lose Matten, Kabel oder andere herumliegende Gegenstände können schnell zur Stolperfalle werden und dürfen sich nicht im Trainingsbereich befinden.

Nach dem Aufbau sollten gemäß Montageanleitung alle Schraubverbindungen nachgezogen und in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. In Mietwohnungen kann eine geeignete Trainingsmatte helfen, den Boden zu schützen, Geräusche zu dämpfen und die Standfestigkeit der Geräte zu verbessern. Haushalte mit Kindern sollten Trainingsgeräte zudem so platzieren oder sichern, dass sie nicht unbeaufsichtigt genutzt oder als Spielgerät zweckentfremdet werden können.

Geprüfte Sicherheit gibt Orientierung

Um ein sicheres Produkt zu wählen, sollten Verbraucher auf anerkannte Prüfzeichen wie das TÜV Süd-Oktagon oder das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ achten. Sie zeigen, dass die Trainingsgeräte und ihre sicherheitsrelevanten Eigenschaften wie Stabilität, Verarbeitung und Material nach festgelegten Anforderungen geprüft wurden. So trainiert es sich zu Hause mit besserem Gefühl.

18.05.2026 DGA | Quelle: TÜV Süd AG, Dirk Moser-Delarami

Ergotherapie-Verantwortliche der TH Deggendorf kritisieren Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Instituts der AOK
Fachkräftemangel, Digitalisierung und verzerrte Branchendebatten

Der Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hat hohe Wellen geschlagen. Im März hatte der Spitzenverband der Heilmittelverbände eine offizielle Beschwerde gegen diesen Bericht eingelegt. Jetzt erheben auch Forscher der Technischen Hochschule Deggendorf (THD) ihre Stimme gegen ein verzerrtes Bild der Branche, welches teilweise auf ungeeigneten Datengrundlagen basiere und die Realität in den Praxen nicht korrekt darstelle.

Um die wirtschaftliche Situation der Heilmittelbranche ist eine hitzige Diskussion entstanden. So argumentiert der Bericht des WIdO beispielsweise, dass sich die Einführung der Blanko-Verordnung als Kostentreiber entwickelt habe. Jene erlaubt es niedergelassenen Therapeutinnen bei gewissen Diagnosen selbst Methode und Umfang der Therapie wählen zu dürfen. Der Unterstellung einer Selbstbereicherung widerspricht Dr. Norbert Lichtenauer aufs Schärfste. Er ist Mitgestalter des THD-Bachelorstudiengangs „Ergotherapie“ und auch selbst Ergotherapeut: „Die Heilmittelbranche mit den Therapieberufen der Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie und Ernährungsberatung macht gerade mal fünf Prozent der Kosten im Gesundheitssystem aus. Dafür bietet sie ihren Patienten eine individuelle und persönlich zugeschnittene Hilfestellung im Alltag. Hier wird zugehört und auf die Problemlagen der Menschen spezifisch eingegangen.“ Die Argumentation des WIdO vergesse außerdem die Zunahme an Behandlungsfällen durch chronische Erkrankungen einer immer älter werdenden Bevölkerung mit immer mehr Diagnosen. „Gleiches gilt für die Zunahme an psychischen Beeinträchtigungen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen nach der Corona-Pandemie“, ergänzt Lichtenauer.

Ohne Frage spielen Ergotherapeutinnen eine zentrale Rolle in der Versorgung von Menschen in jedem Lebensalter, etwa bei der Rehabilitation nach Unfällen oder bei chronischen Erkrankungen. Gleichzeitig verschärft sich seit Jahren der Fachkräftemangel in den Heilberufen und die Wartezeiten für eine Therapie bei niedergelassenen Praxen und Einrichtungen erhöhen sich dramatisch. „Eine unbehandelte Diagnose, beispielsweise im Bereich der Feinmotorik von Kindern beim Erlernen des Schreibens, kann neue Probleme mit sich bringen. Im schlimmsten Fall führen die Herausforderungen des Kindes beim Erlernen von Buchstaben und Zahlen zu einer Frustration und genereller Schulunlust“, berichtet der erfahrene Ergotherapeut Lichtenauer. Dies könne am Ende das gesamte Lernen in der Schule und den weiteren Bildungsweg des Kindes betreffen.

Um dieser Relevanz gerecht zu werden, habe die THD im Wintersemester 2025/26 den Bachelor Ergotherapie gestartet. „Wie bei der Pflege auch, ist das ist unsere Antwort auf den wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften und auf die umfassenden digitalen Veränderungen im Gesundheitswesen“, sagt Studiengangsleiter Prof. Dr. Patrick Ristau. Man wisse an der Hochschule natürlich um die Brisanz, falle doch der Start dieses ersten studiengebühren-freien Bachelors der Ergotherapie an einer staatlichen bayerischen Hochschule in eben jene Phase sehr emotional geführter Diskussionen um die wirtschaftliche Situation der gesamten Heilmittelbranche.

Aber vor diesem Hintergrund gewinne die akademische Ausbildung sogar noch mehr an Bedeutung. „Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte, die nicht nur praktisch arbeiten, sondern auch die strukturellen Herausforderungen im Gesundheitswesen verstehen und interdisziplinär denken“, so Ristau. An der THD würden daher neben praktischen Kompetenzen auch wissenschaftliche, interdisziplinäre und gesundheitsökonomische Inhalte vermittelt. Ein besonderer Fokus liege auf der evidenzbasierten Praxis. „Es kann nicht sein, dass Deutschland das einzige Land in Europa ist, das standardmäßig noch keine akademische Ausbildung in der Ergotherapie anbietet“ postuliert Lichtenauer und Ristau ergänzt: „Die Zukunft der Heilmittelberufe liegt in qualifizierter Ausbildung, fundierter Datenbasis – und einer differenzierten Betrachtung der tatsächlichen Herausforderungen der Branche.“

Schlaganfalltag 2026: Unsichtbare Folgen im physiotherapeutischen Fokus
Physio Deutschland macht auf „unsichtbare Folgen“ aufmerksam – sowie auf die Schlüsselrolle der Physiotherapie.

„Ich spüre was, was du nicht siehst“ – unter diesem Motto steht der Deutsche Schlaganfalltag am 10. Mai 2026. Im Fokus stehen Folgen eines Schlaganfalls, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, aber den Alltag vieler Betroffener massiv einschränken. Physio Deutschland weist anlässlich des Aktionstages darauf hin, dass Physiotherapie weit mehr leistet als sichtbare Bewegungstherapie: Sie unterstützt Menschen nach einem Schlaganfall – auch bei Fatigue, Koordinations‑ und Belastungsproblemen sowie bei der Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben.  Rund 270.000 Menschen erleiden jährlich in Deutschland einen Schlaganfall. Viele von ihnen leben dauerhaft mit Beeinträchtigungen – nicht alle Folgen sind für das Umfeld sofort erkennbar oder offensichtlich. Neben Lähmungen oder Sprachstörungen zählen auch Fatigue, Einschränkungen von Aufmerksamkeit und Gedächtnis, verminderte Belastbarkeit oder ein unsicheres Bewegungsverhalten zu den häufigen Folgen. Diese „unsichtbaren“ Einschränkungen führen oft zu Missverständnissen: Betroffene wirken nach außen augenscheinlich gesund, stoßen aber im Alltag schnell an ihre Grenzen. Das kann die Teilhabe am sozialen Leben, an Familie, Beruf oder Freizeit erheblich beeinträchtigen und den Betroffenen zusätzlich psychisch sehr belasten.  Physiotherapie hilft, unsichtbare Folgen sichtbar zu machen  Physiotherapie kann genau an diesen Punkten ansetzen: Sie betrachtet den Menschen ganzheitlich und erkennt funktionelle Einschränkungen, auch wenn sie nicht sofort ins Auge fallen. Therapeutisches Training kann helfen, Bewegungsabläufe sicherer zu machen, Ausdauer, Kraft und Muskeln gezielt aufzubauen, Koordination zu verbessern und mit schneller Ermüdung besser umzugehen. 
„Physiotherapeut*innen sehen im Alltag oft das, was andere nicht sehen können, zum Beispiel kleine Veränderungen im Gangbild, reduzierte Belastbarkeit oder eine zunehmende Unsicherheit bei Bewegungen“, sagt Dr. Minettchen Herchenröder, Physiotherapeutin und Generalsekretärin bei Physio Deutschland. „Gerade bei unsichtbaren Folgen nach einem Schlaganfall ist diese fachliche Einschätzung entscheidend, um rechtzeitig gegenzusteuern und langfristige Einschränkungen zu vermeiden.“  Kontinuität ist entscheidend für den Therapieerfolg  Die physiotherapeutische Behandlung beginnt häufig bereits in der Akutphase auf der Stroke Unit und begleitet Betroffene über die stationäre und ambulante Rehabilitation hinaus. Während sich frühe Maßnahmen oft auf Mobilisation und Funktionsanbahnung konzentrieren, gewinnt in der Langzeitversorgung der Alltag der Patient*innen an Bedeutung. Physiotherapeut*innen unterstützen Menschen nach einem Schlaganfall dabei, ihre individuelle Belastungsgrenze besser einzuschätzen, Energien zu dosieren und Strategien für den Alltag zu entwickeln. Das betrifft etwa sicheres Gehen, längere Wegstrecken, Treppen oder komplexe Bewegungen im häuslichen Umfeld.  Mehr Verständnis für Betroffene  Trotz ihres hohen Nutzens stößt die physiotherapeutische Versorgung von Schlaganfallpatient*innen häufig an strukturelle Grenzen in Form von begrenzte Verordnungsmöglichkeiten, Bürokratie und Zeitdruck. Diese Grenzen erschweren eine bedarfsgerechte, langfristige Behandlung – gerade bei komplexen und weniger sichtbaren Einschränkungen. „Unsichtbare Folgen verschwinden nicht, nur weil sie schwer messbar sind“, sagt Dr. Minettchen Herchenröder und ergänzt: „Viele Betroffene brauchen eine dauerhafte Therapie über einen längeren oder langen Zeitraum. Dafür müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass Therapie sich am tatsächlichen Bedarf orientieren kann und eben nicht an formalen Grenzen.“  Fazit: Das Motto des Deutschen Schlaganfalltags 2026 lenkt den Blick auf eine oft übersehene Realität nach dem Schlaganfall. Physio Deutschland (Webseite: www.physio-deutschland.de) fordert, diese Perspektive auch in der Versorgung konsequent mitzudenken. Unsichtbare Folgen verdienen die gleiche Aufmerksamkeit wie sichtbare Einschränkungen – medizinisch, therapeutisch und gesellschaftlich. Physiotherapie kann dazu beitragen, Funktionsfähigkeit, Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten oder zurückzugewinnen. Voraussetzung dafür ist ein frühzeitiger Zugang zur Therapie, eine kontinuierliche Betreuung und eine ausreichende personelle Ausstattung. Davon profitiert letztlich die gesamte Gesellschaft: Frühzeitige und kontinuierliche Therapien können Folgekosten reduzieren und so zu einer nachhaltigen Entlastung des Gesundheitssystems beitragen.



Kontakt

Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de



Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

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  1. Besuch der Webseite

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      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

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      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

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    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
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  5. Google Maps

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  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

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    Informationen zum Datenschutz sowie zur Speicherung der personenbezogenen Daten bei „YouTube“ finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.

    c) Rechtsgrundlage
    Die Verarbeitung erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen des Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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