Frau

Willkommen bei der Praxis für Physiotherapie
Tischer Inh. Anke Maywald in Lübbenau


Schön, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen.

In unserer Physiotherapiepraxis in Lübbenau stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Mit viel Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung und einem ganzheitlichen Blick auf Körper und Gesundheit begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden, Beweglichkeit und innerer Balance.

Unser vielfältiges Therapieangebot umfasst klassische physiotherapeutische Maßnahmen ebenso wie spezialisierte Anwendungen. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem Orthopädie, Chirurgie, Neurologie sowie gezielte Kiefergelenkstherapie (CMD).

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie kompetent und ganzheitlich zu begleiten.

Physiotherapie Tischer
Inh. Anke Maywald

Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstags nach Vereinbarung

Mitgliedschaften:




Unser Team

Unser Team in der Praxis für Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald

Unsere Leistungen


  • Rückbildungsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • craniosacrale Therapie
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • Kiefergelenktherapie

  • Dorn-Breuss-Massage (Dorntherapie)
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Osteopathische Techniken
  • Säuglingsbehandlung mit MT und osteopathischen Techniken



  • Rollstuhlgerechte Einrichtung



  • Bindegewebsmassage (BGM)
  • Bobath-Liege
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor

  • Ultraschall
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Schlingentischtherapie



  • Bobath für Erwachsene
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle

  • Kältetherapie (Eis)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • med. Bademeister



  • Englisch

  • Russisch



  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in




Aktuelles

Raum für Vielfalt schaffen
So lassen sich Behandlung von und Umgang mit trans* und nichtbinären Personen verbessern

Spezialisierte und zum Thema weitergebildete Ergotherapeut:innen bieten trans* und nichtbinären Menschen gendersensible, kompetente Gesundheitsversorgung an

Trans* und nichtbinäre Personen zeigen sich verstärkt als Teil der Gesellschaft und stehen selbstbewusst zu ihrer Identität. „Gleichzeitig nehmen Diskriminierung und Hasskriminalität gegen die sogenannten LSBTIQ* Communities, wie sich lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* nichtbinäre und queere Menschen zusammenfassend bezeichnen, zu“, bedauert K* Stern diese Entwicklung, die im Widerspruch zu einer demokratischen, liberalen, toleranten Gesellschaft steht und zudem die Menschenrechte missachtet. K* Stern arbeitet unter anderem als Dozent:in und Trainer:in und bringt Ergotherapeut:innen im Rahmen der Akademie des DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.) Wissen über trans* und nichtbinäre Menschen näher. Ergotherapeut:innen unterstützen seit jeher die Teilhabe von Klient:innen in allen Arbeits- und Alltagsbereichen und können deshalb gezielt ansetzen: Bei der sozialen Teilhabe im Alltag, der psychischen Gesundheit, der Begleitung einer Transition und dem Umgang mit Diskriminierungserfahrungen. 

Es ist keine Entscheidung, lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter, nichtbinär und queer zu sein: Es ist ein Fakt, der auf etwa 11-12 % der Bevölkerung in Deutschland zutrifft, so die Zahlen von IPSOS und Statista. Hinzu kommen diejenigen, die (noch) keinen Anlass hatten, ihre Geschlechtlichkeit oder Sexualität mit anderen beziehungsweise öffentlich zu teilen. „Wer zu sich selbst steht, zeigt Stärke und Selbstakzeptanz“, betont K* Stern. 

Missachten ist strafbar: Grundrechte gelten für alle und sind zum Minderheitenschutz da  Trans* oder nichtbinäre Personen sind zwar sichtbarer geworden, sie sehen sich jedoch weiterhin unnötig und zu Unrecht oft mit Unverständnis, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt konfrontiert. Das bestätigt neben anderen zuständigen Behörden und Einrichtungen das BKA (Bundeskriminalamt) in seinem aktuellen Lagebericht. Wer Gewalt ausübt oder andere ausgrenzt, macht sich strafbar; solche Handlungen dürfen in einer demokratischen, liberalen, friedlichen und freiheitlichen Gesellschaft keinen Platz finden. Dazu ist es nötig, jedweder Form von Gewalt den Boden zu entziehen: Wer die (Menschen-)Rechte anderer missachtet, darf sich nicht sicher fühlen. Übergriffe auf andere Menschen stellen eine Verletzung des Grundrechts dar und sind kriminelle Taten. Niemand – weder Betroffene noch Außenstehende – sollte davor zurückschrecken, sich zur Wehr zu setzen, Hilfe zu holen, Zivilcourage zu zeigen und Anzeige zu erstatten, angefangen bei Äußerungen und erst recht bei körperlichen Übergriffen. Der DVE (Deutscher Verband Ergotherapie e.V.), der sich für Diversität einsetzt, plädiert dafür, für mehr Sicherheit und geschützte Räume für trans* und nichtbinäre Menschen zu sorgen, auch in Hinblick auf die Gesundheitsversorgung. 

Fortbildung: vermittelt Ergotherapeut:innen Wissen zu trans* und nichtbinären Personen  Der DVE bietet im Rahmen seiner Akademie entsprechende Fortbildungen für Ergotherapeut:innen an. Dort erhalten die teilnehmenden Ergotherapeut:innen von Dozent:in K* Stern zunächst Impulse für eine respektvolle und inklusive Sprache, organisatorische Praxistipps sowie medizinisches, rechtliches und psychosoziales Hintergrundwissen zu Geschlechtervielfalt. In der Folge beleuchtet K* Stern Lebenssituationen von trans* und nichtbinären Menschen ebenso wie typische Verläufe von Transitionsprozessen. Dabei werden nicht nur Herausforderungen sichtbar, sondern auch die vielen Stärken von trans* Personen und die emotionale Bedeutung einer Transition. Im Transitionsprozess gibt es immer zwei Seiten: Zum einen die schönen, stärkenden Emotionen die aufkommen, wenn das Empfinden und das Körperliche in Einklang kommen. Zum anderen tun sich gleichzeitig Hürden auf: In der Transition kommt es immer wieder zu Diskrepanzen; Erklärungen werden nötig, da das Äußere in den Augen der anderen nicht mehr zu dem alten oder noch nicht zu dem neuen Namen in den Ausweisdokumenten passt. Das kann verstärkt zu Missverständnissen und sogar zu Stresssituationen führen. 

Erfolgsorientierte ergotherapeutische Therapieplanung: Perspektivwechsel + 360°-Blick Es gehört zu den Grundprinzipien von Ergotherapeut:innen, dass eine Therapie umso erfolgreicher ist, je mehr Gegebenheiten bekannt sind, die einen Einfluss auf den Alltag ihrer Klient:innen haben. Unter diesem Gesichtspunkt geht es in der Fortbildung von K* Stern außer um Strategien, die trans* und nichtbinären Klient:innen helfen, prekäre Alltagssituationen geschickt zu meistern, auch um die Therapieplanung. Ergotherapeut:innen berücksichtigen üblicherweise alles, angefangen von persönlichen Ressourcen bis hin zu gesellschaftlichen Einflussfaktoren. Doch welche Aspekte sind speziell für trans* oder nichtbinäre Personen relevant und wie können diese Faktoren in die ergotherapeutische Intervention einfließen? „Erst wer sich mit dem Alltag von nichtbinären Personen oder trans* Frauen und Männern auseinandersetzt, kann deren Anliegen besser verstehen“, sagt K* Stern. Ein besonderer Fokus liegt also auf dem Perspektivwechsel: In Selbsterfahrungseinheiten ermöglicht K* Stern den teilnehmenden Ergotherapeut:innen, sich aus der Perspektive von trans* und nichtbinären Menschen in alltägliche Situationen einzufühlen. Öfter einen Perspektivwechsel einzunehmen – sprich, sich in die Situation anderer hineinzuversetzen – empfiehlt sich ohnehin für alle Menschen und fördert das gesellschaftliche Miteinander. Ebenso wie die Haltung, andere respektvoll zu behandeln, so, wie man es sich selbst von anderen wünscht und erwartet.

03.08.2026 DGA | Quelle: Deutscher Verband Ergotherapie e.V.

Forschungsprojekt STEPP gestartet
Hybride Versorgungskonzepte in Ergo- und Physiotherapie für Menschen mit Parkinson

Mit dem Forschungsprojekt STEPP (Strukturierte teletherapeutische Ergo- und Physiotherapie bei Parkinson) startete an der Technischen Hochschule Deggendorf (THD) Anfang Juli erstmals ein gemeinsames Forschungsprojekt der Studienrichtungen Ergotherapie und Physiotherapie. In enger Zusammenarbeit mit ambulanten Therapiepraxen aus der Region entwickelt und untersucht das Forschungsteam ein innovatives Versorgungskonzept, das Präsenz- und Teletherapie miteinander verbindet. Ziel ist es, die ambulante Versorgung von Menschen mit Parkinson wissenschaftlich weiterzuentwickeln und den Zugang zu therapeutischen Leistungen langfristig zu verbessern.

Die Parkinson-Erkrankung zählt weltweit zu den am stärksten zunehmenden neurologischen Erkrankungen. Mit steigender Lebenserwartung nimmt auch in Deutschland die Zahl der Betroffenen kontinuierlich zu. Gleichzeitig verschärfen Fachkräftemangel, lange Anfahrtswege und der demografische Wandel die Versorgungssituation – insbesondere in ländlichen Regionen. „Für Menschen mit Parkinson wird es aufgrund zunehmender Mobilitätseinschränkungen schwieriger, regelmäßige Therapieangebote wahrzunehmen. Gleichzeitig eröffnen digitale Technologien neue Möglichkeiten, therapeutische Leistungen flexibel in den Alltag der Betroffenen zu integrieren. Genau hier setzt STEPP an“, erklärt Projektleiter Dr. Norbert Lichtenauer vom Campus Bad Kötzting der THD.

Kombination von Präsenz- und Teletherapie

Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts steht die Entwicklung eines strukturierten hybriden Therapiekonzepts, das bewährte Präsenztherapie gezielt durch teletherapeutische Einheiten ergänzt. Wissenschaftliche Studien zeigen bereits, dass digitale Angebote die Therapiefrequenz erhöhen, den Transfer therapeutischer Inhalte in den häuslichen Alltag erleichtern und Selbstmanagement sowie Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten fördern können. Bislang fehlen jedoch wissenschaftlich evaluierte Konzepte, die diese Potenziale unter den Rahmenbedingungen der deutschen Heilmittelversorgung systematisch nutzen.

STEPP schließt diese Forschungslücke. Gemeinsam mit erfahrenen Ergo- sowie Physiotherapeutinnen und -therapeuten werden digitale Inhalte entwickelt, die sich unmittelbar in bestehende Behandlungen integrieren lassen. Die teilnehmenden Praxen erhalten hierfür kostenfrei Zugang zu einer nach der Heilmittel-Richtlinie zugelassenen Videoplattform und können die Teletherapie ohne zusätzliche technische Hürden in ihre laufende Behandlung einbinden.

Im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluation untersucht das Forschungsteam, ob die ergänzende Teletherapie die Therapiefrequenz erhöht, therapeutische Ziele und Bewegungsübungen erfolgreicher in den häuslichen Alltag übertragen werden können und wie sich die Kombination aus Präsenz- und Teletherapie auf Selbstmanagement, Patientenzufriedenheit sowie die Zufriedenheit der behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten auswirkt. Darüber hinaus verfolgt STEPP einen konsequent patientenzentrierten Ansatz. Durch Coaching- und Empowerment-Strategien sollen Menschen mit Parkinson befähigt werden, ihre Erkrankung aktiver zu bewältigen und therapeutische Inhalte selbstständig in ihre täglichen Abläufe zu integrieren. Im Fokus stehen dabei alltagsrelevante Betätigungen, körperliche Aktivität und die langfristige Förderung von Selbstständigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe.

Enge Kooperation zwischen Hochschule und ambulanten Therapieeinrichtungen

Die regionalen Therapiepraxen sind von Beginn an aktiv an der Entwicklung und Erprobung der Inhalte beteiligt. Dadurch entstehen Versorgungslösungen, die wissenschaftlich fundiert und gleichzeitig unmittelbar an den Anforderungen des therapeutischen Alltags ausgerichtet sind. „Die Zusammenarbeit mit den ambulanten Ergo- und Physiotherapiepraxen ist außergewöhnlich engagiert und konstruktiv. Dieses gemeinsame Verständnis, Versorgung aktiv weiterzuentwickeln, bildet die Grundlage für ein Forschungsprojekt mit hoher Praxisrelevanz“, betont Dr. Lichtenauer.

Mit STEPP setzt die THD zudem ein wichtiges Zeichen für interprofessionelle Gesundheitsforschung. Erstmals arbeiten die Studienrichtungen Ergotherapie und Physiotherapie gemeinsam in einem Forschungsprojekt zusammen und verbinden wissenschaftliche Expertise mit der Erfahrung regionaler Versorgungspartner. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen einen Beitrag zur evidenzbasierten Weiterentwicklung hybrider Therapieformen leisten und Perspektiven für eine zukunftsfähige, wohnortnahe und patientenzentrierte Heilmittelversorgung schaffen.

Gefördert wird STEPP durch die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen.

Bandscheibenvorfall: Wann ist eine Operation wirklich notwendig?
Wann sollte ein Bandscheibenvorfall operiert werden? Die Pressemitteilung erklärt Symptome, moderne Behandlungsmethoden und wann eine OP medizinisch sinnvoll ist.

Rückenschmerzen gehören zu den häufigsten gesundheitlichen Beschwerden und sind ein zentraler Grund für Arztbesuche. Besonders häufig sorgt dabei ein Bandscheibenvorfall für Verunsicherung. Viele Betroffene fragen sich, ob eine Operation zwingend erforderlich ist oder ob konservative Behandlungsmethoden ausreichen. Die moderne Wirbelsäulenmedizin zeigt jedoch eindeutig: In einem Großteil der Fälle kann auf einen operativen Eingriff zunächst verzichtet werden.

Was passiert bei einem Bandscheibenvorfall?

Die Bandscheiben übernehmen eine wichtige Funktion als Stoßdämpfer zwischen den Wirbelkörpern. Kommt es zu einem Bandscheibenvorfall, tritt der innere Gallertkern durch den äußeren Faserring aus und kann Druck auf umliegende Nerven ausüben. Je nach Lokalisation und Ausprägung führt dies zu unterschiedlichen Beschwerden.

Typische Symptome

• Rückenschmerzen im Bereich der Lenden- oder Halswirbelsäule
• Ausstrahlende Schmerzen in Arme oder Beine
• Kribbeln oder Taubheitsgefühle
• Muskelschwäche oder eingeschränkte Beweglichkeit

Die Intensität der Beschwerden hängt maßgeblich davon ab, wie stark Nervenstrukturen betroffen sind und wie lange der Druck besteht.

Konservative Therapie als erster Schritt

In der Regel wird ein Bandscheibenvorfall zunächst ohne Operation behandelt. Ziel ist es, Schmerzen zu lindern, Entzündungen zu reduzieren und die Stabilität der Wirbelsäule zu verbessern.

Bewährte Behandlungsansätze

• Medikamentöse Schmerztherapie
• Physiotherapie und gezieltes Muskeltraining
• Bewegungstherapie zur Entlastung der Wirbelsäule
• Injektionen zur Reduktion von Nervenreizungen

Viele Patienten berichten bereits nach wenigen Wochen über eine deutliche Besserung ihrer Beschwerden. Der Körper kann entzündliche Prozesse selbst regulieren und den Druck auf die Nerven verringern.

Wann ist eine Operation sinnvoll?

Trotz erfolgreicher konservativer Therapien gibt es Situationen, in denen eine Operation medizinisch notwendig oder sinnvoll ist. Entscheidend ist dabei immer eine individuelle Bewertung der Beschwerden und Befunde.

Klare OP-Indikationen

• Anhaltende, starke Schmerzen trotz intensiver Therapie
• Neurologische Ausfälle wie Lähmungen oder deutliche Muskelschwäche
• Zunehmende Gefühlsstörungen wie Taubheit oder Kribbeln
• Störungen der Blasen- oder Darmfunktion (medizinischer Notfall)
• Dauerhafte Einschränkung von Alltag und Lebensqualität

In solchen Fällen kann ein operativer Eingriff dazu beitragen, die betroffenen Nerven zu entlasten und Folgeschäden zu vermeiden.

Moderne Bandscheibenoperationen : Minimalinvasiv und effektiv

Die chirurgische Behandlung von Bandscheibenvorfällen hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Moderne Verfahren setzen auf möglichst schonende Techniken, die das umliegende Gewebe schützen und eine schnelle Genesung ermöglichen.

Endoskopische Verfahren im Fokus

Bei der endoskopischen Bandscheibenoperation erfolgt der Eingriff über einen sehr kleinen Hautschnitt. Mithilfe spezieller Instrumente und Kameratechnik wird das vorgefallene Bandscheibengewebe gezielt entfernt. Der betroffene Nerv kann so präzise entlastet werden, ohne die Stabilität der Wirbelsäule zu beeinträchtigen.
Der Eingriff dauert häufig weniger als eine Stunde und kann in vielen Fällen ambulant oder mit nur kurzem Klinikaufenthalt durchgeführt werden. Patienten profitieren von einer schnellen Mobilisation und einer vergleichsweise kurzen Erholungsphase.

Vorteile moderner OP-Techniken

• Minimaler Hautschnitt und geringe Gewebebelastung
• Reduziertes Risiko für Komplikationen
• Weniger postoperative Schmerzen
• Schnelle Rückkehr in den Alltag
• Häufig ambulante Durchführung möglich

Diese Fortschritte tragen dazu bei, die Behandlung für Patienten deutlich angenehmer und sicherer zu gestalten.

Ablauf und Nachsorge

Nach einer minimalinvasiven Bandscheibenoperation ist in der Regel nur eine kurze Überwachungszeit erforderlich. Viele Patienten können bereits am selben oder am folgenden Tag wieder aufstehen und sich bewegen.

Die Nachbehandlung umfasst:

• Kurzzeitige körperliche Schonung
• Frühzeitige physiotherapeutische Maßnahmen
• Schrittweise Steigerung der körperlichen Aktivität

Leichte sportliche Aktivitäten sind oft bereits nach wenigen Wochen möglich. Eine vollständige Belastbarkeit wird in der Regel innerhalb weniger Wochen bis Monate erreicht - abhängig vom individuellen Heilungsverlauf.

Die Bedeutung einer präzisen Diagnose

Eine fundierte Diagnostik ist die Grundlage jeder erfolgreichen Behandlung. Moderne bildgebende Verfahren wie die Magnetresonanztomographie ermöglichen eine genaue Darstellung der betroffenen Bandscheibe und der umliegenden Nervenstrukturen.
Ergänzend dazu ist eine ausführliche klinische Untersuchung notwendig, um die Beschwerden richtig einzuordnen und eine maßgeschneiderte Therapie zu entwickeln.

Individuelle Therapieentscheidung im Fokus

Jeder Bandscheibenvorfall verläuft unterschiedlich. Daher gibt es keine standardisierte Behandlung, die für alle Patienten gleichermaßen geeignet ist. Faktoren wie Alter, körperliche Belastung, berufliche Anforderungen und persönliche Lebensumstände spielen eine entscheidende Rolle.
Eine umfassende ärztliche Beratung sowie gegebenenfalls eine Zweitmeinung helfen dabei, die optimale Therapieentscheidung zu treffen und unnötige Eingriffe zu vermeiden.

Fazit: Operation nur bei klarer medizinischer Notwendigkeit

Ein Bandscheibenvorfall bedeutet nicht automatisch eine Operation. In vielen Fällen lassen sich die Beschwerden erfolgreich konservativ behandeln. Erst wenn Schmerzen anhalten, neurologische Ausfälle auftreten oder die Lebensqualität erheblich eingeschränkt ist, wird ein operativer Eingriff sinnvoll.

Dank moderner, minimalinvasiver Verfahren stehen heute effektive und schonende Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Entscheidend bleibt jedoch eine individuelle Diagnostik und eine sorgfältige Abwägung aller Therapieoptionen, um langfristig die bestmöglichen Behandlungsergebnisse zu erzielen.

Nach Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
SHV richtet den Blick auf notwendige Strukturreformen

Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hat der Gesetzgeber eine gesundheitspolitische Entscheidung getroffen, vor deren Auswirkungen der Spitzenverband der Heilmittelverbände e.V. (SHV) gemeinsam mit zahlreichen Akteuren des Gesundheitswesens wiederholt gewarnt hat. Bis zuletzt hat sich der SHV mit Stellungnahmen, politischen Gesprächen und konkreten Vorschlägen dafür eingesetzt, die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Heilmittelbereich abzuwenden.
Der SHV sieht die beschlossenen Regelungen kritisch. Einsparungen bei den Heilmittelerbringern lösen die strukturellen Herausforderungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Vielmehr besteht die Gefahr, dass sie die ambulante Versorgung schwächen und bestehende Versorgungsengpässe weiter verschärfen.

Der SHV hat im Gesetzgebungsverfahren deutlich gemacht, dass nachhaltige Effizienzsteigerungen nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen erreicht werden können. Erforderlich sind vielmehr grundlegende Strukturreformen, die vorhandene Kompetenzen im Gesundheitswesen stärker nutzen als bislang und damit die Versorgung zukunftsfähig gestalten.

Vor diesem Hintergrund richtet der SHV seinen gesundheitspolitischen Fokus nun auf die angekündigten Vorschläge der Finanzkommission II des Bundesministeriums für Gesundheit, die Ende des Jahres erwartet werden. Aus Sicht des SHV müssen dort nachhaltige Lösungen entwickelt werden, die Qualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit gleichermaßen stärken.

Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Sprachtherapeuten und Podologen verfügen über ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und begleiten Patientinnen und Patienten häufig über lange Zeiträume. Durch ihren engen Kontakt in den unterschiedlichen Lebenswelten erkennen sie gesundheitliche Veränderungen frühzeitig und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, Therapie und Sicherung der Versorgungsqualität.

Diese Kompetenzen müssen künftig deutlich stärker in einer modernen, kompetenzbasierten Primärversorgung genutzt werden. Der SHV ist überzeugt, dass eine stärkere Einbindung der Heilmittelerbringer nicht nur die Versorgungsqualität verbessert, sondern zugleich dazu beitragen kann, Ressourcen im Gesundheitswesen effizienter einzusetzen und die Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht zu versorgen.

Gleichzeitig müssen die Rahmenbedingungen für die Heilmittelberufe nachhaltig verbessert werden. Attraktivere Arbeitsbedingungen und verlässliche Perspektiven können dazu beitragen, ausreichend Fachkräfte zu gewinnen und langfristig eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Hierzu gehört insbesondere die seit Langem überfällige Neufassung der Berufsgesetze, die den Anforderungen einer modernen und kompetenzorientierten Heilmittelversorgung gerecht werden muss.

Der SHV wird sich auch weiterhin aktiv in den gesundheitspolitischen Dialog einbringen und konkrete Vorschläge für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Heilmittelversorgung entwickeln.



Kontakt

Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de



Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

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      (2) dem Namen der Datei,
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      (4) der übertragenen Datenmenge,
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    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

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    2. Dauer der Speicherung

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    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

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III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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