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Willkommen bei der Praxis für Physiotherapie
Tischer Inh. Anke Maywald in Lübbenau


Schön, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen.

In unserer Physiotherapiepraxis in Lübbenau stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt. Mit viel Einfühlungsvermögen, langjähriger Erfahrung und einem ganzheitlichen Blick auf Körper und Gesundheit begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zu mehr Wohlbefinden, Beweglichkeit und innerer Balance.

Unser vielfältiges Therapieangebot umfasst klassische physiotherapeutische Maßnahmen ebenso wie spezialisierte Anwendungen. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem Orthopädie, Chirurgie, Neurologie sowie gezielte Kiefergelenkstherapie (CMD).

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen und Sie kompetent und ganzheitlich zu begleiten.

Physiotherapie Tischer
Inh. Anke Maywald

Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau


Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07:00 - 19:00 Uhr
Samstags nach Vereinbarung

Mitgliedschaften:




Unser Team

Unser Team in der Praxis für Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald

Unsere Leistungen


  • Rückbildungsgymnastik
  • Beckenbodengymnastik
  • craniosacrale Therapie
  • Fußreflexzonentherapie (FRZT)
  • Hausbesuche
  • Kiefergelenktherapie

  • Dorn-Breuss-Massage (Dorntherapie)
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Osteopathische Techniken
  • Säuglingsbehandlung mit MT und osteopathischen Techniken



  • Rollstuhlgerechte Einrichtung



  • Bindegewebsmassage (BGM)
  • Bobath-Liege
  • Elektrotherapie
  • Fango / Naturmoor

  • Ultraschall
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle
  • Schlingentischtherapie



  • Bobath für Erwachsene
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Heißluftgerät / Heiße Rolle

  • Kältetherapie (Eis)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • med. Bademeister



  • Englisch

  • Russisch



  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in




Aktuelles

Fußgesundheit beginnt mit Prävention: Wie Podologen Beschwerden früh erkennen
Präventive Podologie erkennt Risiken frühzeitig, schützt Ihre Fußgesundheit und erhält Mobilität, bevor Beschwerden entstehen.

Die präventive Podologie geht weit über die klassische Fußpflege hinaus. Durch geschulte Beobachtung und moderne Diagnosetechniken können Podologen Veränderungen an Füßen und Nägeln frühzeitig erkennen, bevor sie zu ernsthaften Beschwerden führen. Diese frühe Intervention ist besonders für Risikogruppen wie Diabetiker oder Menschen mit Durchblutungsstörungen lebenswichtig, kann aber auch bei gesunden Menschen spätere Probleme verhindern.

Die Bedeutung der Früherkennung in der modernen Fußpflege

Unsere Füße tragen uns durchschnittlich 160.000 Kilometer durchs Leben - etwa viermal um die Erde. Trotz dieser enormen Belastung schenken wir ihnen oft erst Aufmerksamkeit, wenn Schmerzen oder sichtbare Veränderungen auftreten. Dabei zeigen sich viele Erkrankungen zuerst an den Füßen, lange bevor andere Symptome spürbar werden. Die präventive Podologie hat sich darauf spezialisiert, diese frühen Warnzeichen zu erkennen und rechtzeitig zu handeln.

Frühindikatoren systemischer Erkrankungen

Die Füße fungieren als Frühwarnsystem des Körpers. Durchblutungsstörungen, die auf Gefäßerkrankungen hinweisen, zeigen sich oft zuerst durch kalte Füße, Verfärbungen oder verlangsamtes Nagelwachstum. Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes manifestieren sich häufig durch trockene Haut, Sensibilitätsstörungen oder schlechte Wundheilung. Ein erfahrener Fußspezialist erkennt diese Anzeichen bei der medizinischen Fußpflege und kann rechtzeitig eine ärztliche Abklärung empfehlen.

Biomechanische Fehlbelastungen rechtzeitig erkennen

Fehlstellungen und Ganganomalien entwickeln sich meist schleichend. Was als leichte Druckstelle beginnt, kann sich ohne Intervention zu schmerzhaften Hühneraugen, Hammerzehen oder sogar Arthrose entwickeln. Durch regelmäßige fachliche Kontrollen lassen sich solche Entwicklungen frühzeitig stoppen. Die Analyse von Druckverteilungsmustern und Hornhautbildung gibt Aufschluss über Fehlbelastungen, die dann gezielt behandelt werden können.

Moderne Diagnostikmethoden beim Podologen in der Nähe

Die technische Entwicklung hat auch in der Podologie Einzug gehalten. Moderne Praxen verfügen heute über verschiedene Diagnoseinstrumente, die eine präzise Beurteilung des Fußzustands ermöglichen. Diese objektiven Untersuchungsmethoden ergänzen die geschulte Beobachtung des Therapeuten und ermöglichen eine fundierte Befunderhebung.

Digitale Fußdruckmessung und Ganganalyse

Die Pedobarografie erstellt ein detailliertes Bild der Druckverteilung beim Stehen und Gehen. Farbcodierte Darstellungen zeigen Überlastungszonen, die ohne technische Hilfsmittel nicht erkennbar wären. Diese Messungen sind besonders wertvoll bei der Früherkennung von diabetischen Fußproblemen, da Druckspitzen zu Geschwüren führen können. Die Daten ermöglichen auch eine optimale Anpassung von Einlagen oder orthopädischen Schuhen.

Dermatoskopie und Nageldiagnostik

Mit speziellen Lupenleuchten und Dermatoskopen können Hautveränderungen und Nagelstrukturen detailliert untersucht werden. Pilzinfektionen im Frühstadium, beginnende Warzenbildung oder Pigmentveränderungen werden so sichtbar, bevor sie mit bloßem Auge erkennbar sind. Diese präzise Diagnostik ermöglicht eine gezielte Behandlung und verhindert die Ausbreitung von Infektionen.

Präventivmaßnahmen in der medizinischen Fußpflege in der Nähe

Prävention in der Fußbehandlung bedeutet mehr als nur regelmäßige Kontrollen. Es geht darum, individuelle Risikofaktoren zu identifizieren und durch gezielte Maßnahmen zu minimieren. Ein ganzheitlicher Ansatz berücksichtigt dabei nicht nur die lokalen Fußprobleme, sondern auch Lebensgewohnheiten und Grunderkrankungen.

Die wichtigsten Präventivmaßnahmen umfassen: - Regelmäßige professionelle Nagel- und Hautpflege
- Druckentlastung durch individuell angepasste Hilfsmittel
- Schulung zur richtigen Fußpflege zu Hause
- Beratung zu geeignetem Schuhwerk
- Früherkennung und Behandlung von Pilzinfektionen
- Monitoring von Risikopatienten in kurzen Intervallen


Individuelle Risikoanalyse und Beratung

Jeder Mensch hat unterschiedliche Risikofaktoren für Fußprobleme. Sportler neigen zu anderen Beschwerden als Diabetiker oder ältere Menschen. Eine professionelle Risikoanalyse berücksichtigt Faktoren wie Beruf, Freizeitaktivitäten, Vorerkrankungen und familiäre Disposition. Basierend auf dieser Analyse entwickelt der Fußspezialist einen individuellen Präventionsplan, der regelmäßig angepasst wird. Prophylaktische Behandlungen

Viele Fußprobleme lassen sich durch prophylaktische Maßnahmen verhindern. Die regelmäßige Entfernung von Hornhaut verhindert die Bildung schmerzhafter Druckstellen. Professionelle Nagelpflege beugt dem Einwachsen vor. Bei Neigung zu Pilzinfektionen können antimykotische Prophylaxemaßnahmen sinnvoll sein. Diese vorbeugenden Behandlungen sind schmerzfrei und deutlich weniger aufwendig als die Therapie manifester Probleme.

Spezielle Präventionskonzepte für Risikogruppen

Bestimmte Personengruppen profitieren besonders von präventiver fußtherapeutischer Betreuung. Für sie kann die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Fußproblemen ernsthafte Komplikationen verhindern. Die Fußpflege hat für diese Gruppen spezielle Konzepte entwickelt, die über die Standardversorgung hinausgehen.

Diabetische Fußprävention

Bei Diabetikern ist die Fußprävention lebenswichtig. Durch die diabetische Neuropathie spüren Betroffene oft keine Schmerzen, wodurch kleine Verletzungen unbemerkt bleiben und zu schweren Infektionen führen können. Die spezialisierte Fußpflege umfasst regelmäßige Sensibilitätstests, Durchblutungskontrollen und die Schulung zur täglichen Fußinspektion. Druckstellen werden sofort entlastet, um Geschwüre zu verhindern.

Prävention im Sport und bei hoher Belastung

Sportler und Menschen in stehenden Berufen belasten ihre Füße überdurchschnittlich. Präventive Maßnahmen zielen hier auf die Vermeidung von Überlastungsschäden. Dazu gehören die Analyse der Lauftechnik, Beratung zu geeignetem Schuhwerk und die frühzeitige Behandlung von Druckstellen. Besonders beim Hühnerauge entfernen ist Expertise gefragt, um die Ursache zu beseitigen und Rezidive zu verhindern.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Prävention

Erfolgreiche Fußprävention erfordert oft die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche. Die Vernetzung mit anderen Gesundheitsberufen ermöglicht eine umfassende Betreuung und optimale Präventionsstrategien. Diese ganzheitliche Herangehensweise berücksichtigt, dass Fußprobleme oft Auswirkungen auf den gesamten Bewegungsapparat haben.

Kooperation mit anderen Therapeuten

Die Zusammenarbeit mit der Physiotherapie ist besonders bei Haltungsproblemen und Gangstörungen wertvoll. Während der Fußspezialist lokale Fußprobleme behandelt, kann die Krankengymnastik an der Gesamtkörperstatik arbeiten. Bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen ergänzt die Ergotherapie die Behandlung durch motorische Förderung. Diese interdisziplinäre Betreuung führt zu besseren und nachhaltigeren Ergebnissen.

Ärztliche Anbindung und Vernetzung

Die enge Zusammenarbeit mit Hausärzten, Diabetologen und Orthopäden ist essentiell für eine effektive Prävention. Podologen fungieren oft als erste Anlaufstelle und können bei Auffälligkeiten schnell eine ärztliche Abklärung veranlassen. Regelmäßige Fallbesprechungen und standardisierte Befundberichte gewährleisten einen optimalen Informationsfluss zwischen den Beteiligten.

Eigenverantwortung und häusliche Fußpflege

Professionelle Prävention kann nur erfolgreich sein, wenn Patienten auch zu Hause auf ihre Fußgesundheit achten. Die Anleitung zur richtigen Selbstpflege ist daher ein wichtiger Bestandteil der fachlichen Betreuung. Dabei geht es nicht nur um Techniken, sondern auch um das Erkennen von Warnsignalen.

Podologen vermitteln praktisches Wissen zur täglichen Fußpflege, zur Auswahl geeigneter Pflegeprodukte und zur Schuhauswahl. Sie zeigen, worauf bei der Selbstinspektion zu achten ist und wann professionelle Hilfe nötig wird. Diese Schulungen sind individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Patienten abgestimmt.

Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Was viele unterschätzen: Auch Bürolärm kann Rückenschmerzen auslösen

Telefonate, Tastaturklappern, Lüftungsrauschen: Was nach normalem Büroalltag klingt, kann handfeste Rückenschmerzen verursachen. Der Grund ist nicht der Lärm selbst, sondern der Stress, den er auslöst. „Viele Menschen unterschätzen, wie stark schon scheinbar harmlose Hintergrundgeräusche den Körper unter Stress setzen können“, sagt Christian Terstappen, Physiotherapeut und Experte der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. „Die Folge sind verspannte Schultern, ein harter Nacken und auf Dauer häufig auch Rückenschmerzen.“ Für Unternehmen wird das zunehmend zu einem Thema des Betrieblichen Gesundheitsmanagements: Lärmreduzierte Rückzugsbereiche im Büro können helfen, Belastungen zu verringern und konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen. Die AGR zertifiziert rückengerechte Bürokonzepte nach umfassender Prüfung durch ein unabhängiges wissenschaftliches Expertengremium mit dem AGR-Gütesiegel.

Ergonomie am Arbeitsplatz: Warum Lärmschutz dazugehört

Dass Lärm krank machen kann, ist bekannt. Der Zusammenhang mit Rückenbeschwerden wird jedoch häufig unterschätzt. Geräusche, die das Gehirn als störend bewertet, aktivieren das Stresssystem: Der Körper schüttet Cortisol aus, Puls und Blutdruck steigen, die Muskulatur verkrampft. Besonders betroffen sind Nacken und Schultern. Wie verbreitet Beschwerden im Büroalltag sind, zeigt eine repräsentative YouGov‑Umfrage im Auftrag der AGR: 73 Prozent der Arbeitnehmenden in Deutschland leiden unter Nackenschmerzen. Gleichzeitig zeigt die BIBB/BAuA‑Erwerbstätigenbefragung 2024, dass rund ein Viertel der Beschäftigten häufig unter Lärmbedingungen arbeitet, mehr als die Hälfte empfindet dies als belastend. „Lärmschutz wird im Büroalltag häufig unterschätzt“, sagt Christian Terstappen. „Dabei gehört er genauso zur Ergonomie wie ein guter Stuhl oder ein höhenverstellbarer Schreibtisch.“ Für Personalverantwortliche und BGM‑Beauftragte lohnt es sich deshalb, die akustische Gestaltung von Arbeitsplätzen stärker in Präventionskonzepte einzubeziehen.

Rückzugsorte schaffen: Worauf Arbeitgeber achten sollten

Offene Bürokonzepte fördern Austausch und Teamarbeit, verstärken aber gleichzeitig die Lärmbelastung. Für konzentriertes Arbeiten, vertrauliche Telefonate oder eine kurze Erholungspause sind daher geschützte Bereiche wichtig. Akustikkabinen können hier Abhilfe schaffen. Neben einer guten Schalldämmung sollten solche Kabinen laut AGR auch ergonomisch ausgestattet sein, um die Arbeitnehmergesundheit zu fördern: Höhenverstellbare Tische und Aktivstühle regen Haltungswechsel an, eine gute Belüftung und ausreichende Beleuchtung mit Tageslichtqualität tragen zum allgemeinen Wohlbefinden bei. Terstappen, der Unternehmen im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung berät, betont: „Unternehmen, die in schallisolierte Rückzugsbereiche investieren, sollten die ergonomische Ausstattung von Anfang an mitbedenken. Wer Ruhe hat, aber schlecht sitzt, hat nichts gewonnen.“

Drei einfache Tipps gegen Lärmstress im Büro

Gegen Lärmstress im Arbeitsalltag können Beschäftigte auch selbst etwas tun:

Störgeräusche ausblenden: Noise-Cancelling-Kopfhörer können helfen, störende Hintergrundgeräusche zu reduzieren und konzentrierter zu arbeiten.

Besprechungen verlagern: Wenn möglich sollten Telefonate oder Meetings in geschlossene Räume verlegt werden. Das senkt den Geräuschpegel im Großraumbüro für alle.

Regelmäßig kurze Pausen machen: Kurze Bewegungspausen helfen, Stress abzubauen und verspannte Muskulatur zu lockern. „Schon einmal pro Stunde kurz aufstehen und ans offene Fenster oder vor die Tür gehen macht einen spürbaren Unterschied“, sagt Physiotherapeut und AGR-Experte Christian Terstappen.

Digitale Unterstützung für die Physiotherapie
Bewegungsdaten von Musiker*innen klinisch nutzbar machen

Wie lassen sich die komplexen Informationen aus Bewegungsanalysen von Musiker*innen so aufbereiten, dass sie Physiotherapeut*innen bei der Diagnostik und Therapieplanung helfen? Eduard Wolf von der Hochschule Osnabrück untersucht, wie digitale Technologien diese biomechanischen Daten verständlich machen und klinische Entscheidungen unterstützen können.

Biomechanische Daten aus Bewegungsanalysen können Physiotherapeut*innen wichtige Informationen zu Gelenkwinkeln, Muskelaktivität oder Bewegungsmustern liefern – gerade in der Bewegung und an Stellen, die mit dem bloßen Auge nicht sichtbar sind. In seiner kooperativen Promotion an der Hochschule Osnabrück und der Universität Witten/Herdecke untersucht Eduard Wolf, wie diese Daten aufbereitet und präsentiert werden können, sodass Physiotherapeut*innen dateninformierte Entscheidungen treffen können.

Im Fokus seiner Forschung stehen dabei Instrumentalist*innen und anderen Performing Artists. Denn die hohen einseitigen Belastungen beim Musizieren sowie Faktoren wie Stress und Lärm können negative gesundheitliche Folgen haben. Das belegt eine empirische Studie der Universität Paderborn: Demnach hat jede*r zweite professionelle Orchestermusiker*in in Deutschland spürbare körperliche Beschwerden bei der Arbeit.

Bewegungsanalysen als Basis

Grundlage für Eduard Wolfs Arbeit sind biomechanische Daten, die messbaren Informationen über die Bewegungen und Kräfte des menschlichen Körpers: Zum Beispiel, wie stark ein Gelenk gebeugt oder gestreckt wird, oder, welche Muskeln aktiviert werden und wie stark sie arbeiten. Diese Daten werden über Bewegungsanalysen in einem speziell eingerichteten Bewegungslabor erhoben. Mithilfe von Motion-Capture-Technologie und Elektromyographie werden Informationen zu Gelenkwinkel, Muskelaktivität und Bewegungsmuster präzise erfasst. Dabei werden die Daten von Musiker*innen mit und ohne körperliche Beschwerden miteinander verglichen.

Bei der Motion-Capture-Technologie werden kleine Marker auf bestimmte Körperstellen platziert, die von mehreren Infrarotkameras erfasst werden. So lassen sich Gelenkwinkel und -positionen dreidimensional aufzeichnen. Auch feinste Bewegungen können so genau erfasst werden. Die Elektromyographie misst dagegen die elektrische Aktivität von Muskeln während der Bewegung. Elektroden auf der Haut registrieren, wann und wie stark ein Muskel arbeitet. So lässt sich nachvollziehen, welche Muskeln in welcher Intensität aktiviert werden.

Digitales Dashboard für Physioterapeut*innen

Die gewonnenen Daten werden im nächsten Schritt in einem Dashboard für die Physiotherapeut*innen aufbereitet. „Es ist speziell auf die Bedürfnisse der Therapeut*innen zugeschnitten. Die komplexen biomechanischen Messwerte werden dort in die Sprache der Physiotherapeut*innen übersetzt“ sagt der Promovend. Gleichzeitig werden klinische Informationen wie Anamnese, körperliche Untersuchung und Behandlungshistorie integriert. So entsteht ein vollständiger Befund, der es den Therapeut*innen erleichtern soll, Hypothesen über Beschwerden zu überprüfen, Therapieentscheidungen zu treffen und Patient*innen gezielter zu behandeln.

Nutzer*innenstudien: Welche Informationen helfen wirklich?

In Nutzer*innenstudien testeten Physiotherapeut*innen anschließend das Dashboard anhand realer Patientenfälle. Untersucht wurde dabei, wie die zusätzlichen Bewegungsdaten ihre Diagnosen und Behandlungsentscheidungen beeinflussen, welche Informationen dabei besonders hilfreich sind und wie sich die digitale Unterstützung auf die Arbeit im Therapiealltag auswirkt. „Dabei wurde deutlich, dass eine gut verständliche Visualisierung und klare Usability – also Benutzer*innenfreundlichkeit – entscheidend für den erfolgreichen Einsatz sind.“, so Wolf.

Ein zentraler Aspekt seiner Forschung ist deshalb die Usability: Digitale Werkzeuge sollen so gestaltet sein, dass sie in der physiotherapeutischen Praxis unkompliziert, zeitsparend und intuitiv einsetzbar sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Mensch und Technik im Gesundheitswesen bestmöglich zusammenwirken können. „Technologien stellen nur dann eine Unterstützung dar, wenn sie sich an den klinischen Alltag anpassen – nicht umgekehrt“, so der Promovend.

Den Herausforderungen des Berufsalltags begegnen

Physiotherapeut*innen spielen eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung: Sie begleiten Menschen nach Verletzungen, Erkrankungen oder Operationen, lindern Schmerzen und fördern Beweglichkeit. Gleichzeitig arbeiten sie unter hohem Zeitdruck. Krankenkassen kalkulieren für viele Leistungen Zeitfenster von 15 bis 20 Minuten pro Patient*in ein – inklusive Vor- und Nachbereitung, Dokumentation und organisatorischer Aufgaben.

„Digitale Technologien können Physiotherapeut*innen entlasten, wenn sie praxisnah gestaltet sind und die Arbeitsabläufe sinnvoll unterstützen. Mein Ziel ist es, einen Beitrag zur Nutzbarmachung biomechanischer Daten in der Physiotherapie zu leisten und zu zeigen, wie Digitalisierung konkret Mehrwert schaffen kann“, sagt Eduard Wolf.

Volkskrankheit „Rücken“
Präventionsangebote helfen vorzubeugen und unterstützen Betroffene

60 Prozent oder mehr aller Erwachsenen in Deutschland leiden mindestens einmal pro Jahr an Rückenschmerzen. Darauf weisen die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen anlässlich des Tages der Rückengesundheit am 15. März 2026 hin. Prävention spielt hierbei eine entscheidende Rolle: Jede und jeder Einzelne kann einen Beitrag zur eigenen Rückengesundheit leisten, indem er oder sie sich ausreichend bewegt, die Rückenmuskulatur gezielt trainiert und Risikofaktoren im Alltag kennt und vermeidet.

Krankenkassen fördern Kursteilnahme Wer seinen Rücken stärken will, kann dafür finanzielle Unterstützung erhalten: Alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen jährlich bis zu zwei Präventionskurse. Auf der Website ihrer Krankenkasse finden Versicherte alle verfügbaren Angebote. Bundesweit sind etwa 13.000 Kurse zur Rückengesundheit verfügbar, darunter Haltungsschulungen, Wirbelsäulengymnastik und Kräftigungstrainings. Die Kurse werden vorwiegend in Präsenz, aber auch als Onlineformate angeboten. Mit der Stichwortsuche „Rücken” finden Versicherte passende Angebote in ihrem Umkreis.

Einheitlich geprüfte Qualität „Wer sich für einen von seiner Krankenkasse bezuschussten Kurs entscheidet, kann sich auf ein qualitativ hochwertiges Angebot und die Kompetenz der Kursleiterinnen und Kursleiter verlassen. Denn alle Angebote und Kursleitungen werden zuvor von der Zentrale Prüfstelle Prävention geprüft“, sagt Melanie Dold, Leitung des Bereichs Zentrale Prüfstelle Prävention beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Die Kurse vermitteln Praxiswissen, das Teilnehmende direkt in den Alltag integrieren können – etwa durch Übungen zur Stärkung der Rumpf- und Rückenmuskulatur und die Vermittlung rückengerechter Bewegungsabläufe für den Alltag wie wechselnde Sitzpositionen, Techniken zum Heben und Tragen und aufrechten Gehen.“

Was ist die Zentrale Prüfstelle Prävention? Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Kooperationsgemeinschaft der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK), der Betriebskrankenkassen (BKK), der AOK, der Innungskrankenkassen (IKK), der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Qualitätsanforderungen sind im „Leitfaden Prävention“ festgeschrieben.

Gemeinsame Pressemitteilung der Verbände der Krankenkassen



Kontakt

Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
Telefon: (03542) 87 95 93
Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de



Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Physiotherapie Tischer Inh. Anke Maywald
Bahnhofstr. 19
03222 Lübbenau
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Fax: (03542) 87 95 97
E-Mail: info@physiotherapie-tischer.de

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      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
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      (7) der Client IP-Adresse.

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    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
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  5. Google Maps

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    Wir nutzen den Kartendienst Google Maps von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).
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    d) Verhinderungsmöglichkeit
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  6. YouTube unter Einsatz eines 2-Klick-Plugins

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Wir nutzen die YouTube-Einbettungsfunktion zur Anzeige und Wiedergabe von Videos des Anbieters „YouTube“, der YouTube LLC, 901 Cherry Ave, San Bruno, CA 94066, USA, die vertreten wird durch Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, Tochtergesellschaft der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA).

    Bei dem Aufruf einer mit einem YouTube-Video versehenen Seite, wird zunächst nur ein auf unserem Server abgelegtes Standbild angezeigt. Sobald der Nutzer dieses Bild anklickt, wird – ähnlich wie eine Verlinkung - eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt, die dem persönlichen Profil des Nutzers zugeordnet wird und die besuchten Seiten der Webseite mitteilt, wenn er mit seinem YouTube-Account eingeloggt ist. Die Verknüpfung kann verhindert werden, indem vor dem Anklicken ein Logout aus dem Youtube-Account erfolgt.

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    Unter den nachstehenden Internetadressen erhalten Sie weitere Informationen über die Datenschutzbestimmungen von YouTube und Google
    https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de
    https://policies.google.com/privacy

    b) Dauer der Speicherung
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    c) Rechtsgrundlage
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    d) Verhinderungsmöglichkeit
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III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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